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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.10.2014 - 2 W 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34914
OLG Brandenburg, 16.10.2014 - 2 W 2/14 (https://dejure.org/2014,34914)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2014 - 2 W 2/14 (https://dejure.org/2014,34914)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 2 W 2/14 (https://dejure.org/2014,34914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch polizeiliche Maßnahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 239
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2014 - 2 W 2/14
    Ein Anspruch aus § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG auf Geldentschädigung (nicht Schmerzensgeld, vgl. BGH NJW 1995, 861, 864 f.) wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts setzt zunächst voraus, dass die Bediensteten des Antragsgegners eine dem Antragsteller gegenüber bestehende Amtspflicht schuldhaft verletzt haben.

    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGH NJW 1995, 861, 864).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03

    Zum Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung ob ein …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2014 - 2 W 2/14
    Selbst wenn der Antragsteller seine unter I.A.1) erörterten entscheidungserheblichen Behauptungen beweisen kann, wäre aus Sicht des Senats eine Entschädigung in Höhe von höchstens bis zu 10.000,00 EUR angemessen (siehe zu vergleichbaren Fällen OLG Celle, Urteil vom 09.06.2007, Az. 16 U 2/07, und OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2005, Az. 15 U 98/03, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Celle, 19.06.2007 - 16 U 2/07

    Haftung der Strafverfolger für Internetforum - "Virtueller Pranger"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2014 - 2 W 2/14
    Selbst wenn der Antragsteller seine unter I.A.1) erörterten entscheidungserheblichen Behauptungen beweisen kann, wäre aus Sicht des Senats eine Entschädigung in Höhe von höchstens bis zu 10.000,00 EUR angemessen (siehe zu vergleichbaren Fällen OLG Celle, Urteil vom 09.06.2007, Az. 16 U 2/07, und OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2005, Az. 15 U 98/03, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2014 - 2 W 2/14
    Dies lässt sich nur anhand der Gesamtumstände des Einzelfalls ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.1995, Az. VI ZR 223/94, dort Rdnr. 11).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2014 - 2 W 2/14
    Zu den unter § 823 Abs. 1 BGB fallenden sonstigen Rechten gehört auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht (BGH NJW 1994, 1950, 1951).
  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung von Prozesskostenhilfe bzgl. einer entfernten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2014 - 2 W 2/14
    Im Prozesskostenhilfeverfahren ist eine Beweisantizipation zulässig, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine Beweiswürdigung zu Gunsten des Antragstellers ausgeschlossen erscheinen lässt (vgl. BVerfG, NJW 2010, 288;… Zöller-Geimer, 30. Auflage 2014, § 114 Rdnr. 26).
  • OLG Köln, 12.06.1992 - 11 U 56/92

    Berufungsgericht; Beweisergebnis; Erste Instanz; Prozeßkostenhilfeverfahren; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2014 - 2 W 2/14
    Der voraussichtliche Inhalt einer Zeugenaussage darf dann vorweggenommen werden, wenn der Zeuge bereits ausgesagt oder die Aussage verweigert hat, ohne dass dargelegt wird, weshalb er bei nochmaliger Vernehmung anders aussagen wird (vgl. OLG Köln, FamRZ 1993, 215;… Zöller-Geimer, a. a. O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - 5 A 2532/14

    Bewertung der Gefährderansprache eines Beamten hinsichtlich Eingriffsqualität …

    Rn. 27 Vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22. September 2005 - 11 LC 51/04 -, NJW 2006, 391 = juris, Rn. 26 ff.; Rachor, in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Auflage, 2012, Kapitel E, Rn. 38, 757 f.; Engelbrecht, JA 2007, 197, 201 f.; Jötten/Tams, JuS 2008, 436, 437, 439; Kreuter-Kirchhof, AöR 139 (2014), 265 ff., 272; Unkroth, Jura 2008, 464, 466; Winkler/Schadtle, JuS 2015, 435, 436. Siehe auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 2 W 2/14 -, NJW-RR 2015, 239 = juris, Rn. 27 ff.; VG Aachen, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 6 K 2434/12 -, juris, Rn. 29 f.; VG Göttingen, Urteil vom 27. Januar 2004 - 1 A 1014/02 -, juris, Rn. 25.
  • LG Aachen, 31.01.2017 - 12 O 475/15

    Amtspflichtsverletzung des Jugendamtes bei Verdacht von Mißbrauch

    Die Mitteilung des Verdachts des Kindermissbrauchs gegenüber dem Arbeitgeber kann aufgrund der Sensibilität der Thematik grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht des Verdächtigen verletzen, wenn dieser - wie vorliegend der Fall - identifizierbar ist (vgl. BGH, NJW 1994, 1950; OLG Brandenburg, NJW-RR 2015, 239, 240).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2026 - 8 W 1/26

    Beachten der Ausgleichsfunktion bei der Bemessung des Schmerzensgeldes i.R.e. …

    Liegt das geltend gemachte Schmerzensgeld - wie hier - bei als wahr zu unterstellendem Sachvortrag außerhalb des denkbaren Rahmens, ist dem Kläger Prozesskostenhilfe nur für einen noch vertretbar erscheinenden Betrag zu bewilligen (vgl. BVerfG MDR 2020, 632; OLG Braunschweig NJW-RR 2015, 239).
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