Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 08.05.2001 - 2 W 21/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zuordnung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zum Hauptverfahren: Nur einer von 2 Antragsgegnern als Partei des Hauptverfahrens
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 91 Abs 1 ZPO; § 485 ZPO
Antragsgegnermehrheit; Antragstellerkosten; Aussonderung; gerichtliche Auslagen; Hauptverfahrenskosten; Hauptverfahrenspartei; Kostenbruchteil; Kosteneinbeziehung; Kostenentscheidung; Kostenentscheidung; Kostenzuordnung; Nichterstattungsfähigkeit; selbständiges ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 13.11.2000 - 10 O 1972/97
- OLG Oldenburg, 08.05.2001 - 2 W 21/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 08.09.1994 - 23 W 283/94
Verfristung einer Rechtspflegererinnerung durch Versäumung der 2-Wochen-Frist; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.2001 - 2 W 21/01
Rn. 3 Der Senat folgt dem Oberlandesgericht Schleswig (AnwBl. 1995, 270 ZPO) darin, daß bei dieser Konstellation die Möglichkeit, die Kosten des Antragstellers des Beweissicherungsverfahrens voll und nicht nur zu einem Bruchteil dem Rechtsstreit zuzuordnen, nicht eingeschränkt ist.
- OLG Stuttgart, 01.08.2002 - 2 U 47/01
Wettbewerbsrechtliche Störerhaftung: Verantwortlichkeit eines Resellers von …
Rn. 71 Die Akten des einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az des Senats: 2 U 121/00) sowie diejenigen des Bestrafungsverfahren (Az des Senats: 2 W 21/01) wurden zu Informationszwecken beigezogen.
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