Rechtsprechung
| OLG Bremen, 22.04.1992 - 2 W 24/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung eines Schlussurteils; Risiko einer ungerechtfertigten Vollstreckung durch die Ausgabe mehrerer vollstreckbarer Ausfertigungen; Zulässigkeit der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 24.01.1992 - 14 O 316/89
- OLG Bremen, 22.04.1992 - 2 W 24/92
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 25.02.1987 - 20 W 27/87
Schutzvorschrift für Schuldner; Mehrfache Zwangsvollstreckung; Derselbe Titel
Auszug aus OLG Bremen, 22.04.1992 - 2 W 24/92
Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ist im Hinblick auf das durch § 733 ZPO anerkannte Schutzbedürfnis des Schuldners gegenüber dem durch die Ausgabe mehrerer vollstreckbarer Ausfertigungen begründeten Risiko einer ungerechtfertigten Vollstreckung nach herrschender Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn für den Antrag des Gläubigers ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis besteht und berechtigte Interessen des Schuldners nicht verletzt werden (vgl. OLG Stuttgart, RPfl 1976, 144; OLG Frankfurt, RPfl 1978, 104 sowie NJW-RR 1988, 512; OLG Hamm, RPfl 1979, 431; KG FamRZ 1985, 627, 628 reSp; OLG Zweibrücken, JurBüro 1989, 869;… Zöller/Stöber, ZPO, 17. Aufl., § 733 Rdn. 5 und Rdn. 12;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 733 Anm. 1 C;… Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 733 Anm. 3 b). - OLG Zweibrücken, 07.12.1987 - 3 W 145/87
Weitere vollstreckbare Ausfertigung; Interessenverletzung; Schuldner; Erteilung
Auszug aus OLG Bremen, 22.04.1992 - 2 W 24/92
Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ist im Hinblick auf das durch § 733 ZPO anerkannte Schutzbedürfnis des Schuldners gegenüber dem durch die Ausgabe mehrerer vollstreckbarer Ausfertigungen begründeten Risiko einer ungerechtfertigten Vollstreckung nach herrschender Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn für den Antrag des Gläubigers ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis besteht und berechtigte Interessen des Schuldners nicht verletzt werden (vgl. OLG Stuttgart, RPfl 1976, 144; OLG Frankfurt, RPfl 1978, 104 sowie NJW-RR 1988, 512; OLG Hamm, RPfl 1979, 431; KG FamRZ 1985, 627, 628 reSp; OLG Zweibrücken, JurBüro 1989, 869;… Zöller/Stöber, ZPO, 17. Aufl., § 733 Rdn. 5 und Rdn. 12;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 733 Anm. 1 C;… Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 733 Anm. 3 b). - OLG Hamm, 05.07.1979 - 2 W 15/79
Auszug aus OLG Bremen, 22.04.1992 - 2 W 24/92
Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ist im Hinblick auf das durch § 733 ZPO anerkannte Schutzbedürfnis des Schuldners gegenüber dem durch die Ausgabe mehrerer vollstreckbarer Ausfertigungen begründeten Risiko einer ungerechtfertigten Vollstreckung nach herrschender Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn für den Antrag des Gläubigers ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis besteht und berechtigte Interessen des Schuldners nicht verletzt werden (vgl. OLG Stuttgart, RPfl 1976, 144; OLG Frankfurt, RPfl 1978, 104 sowie NJW-RR 1988, 512; OLG Hamm, RPfl 1979, 431; KG FamRZ 1985, 627, 628 reSp; OLG Zweibrücken, JurBüro 1989, 869;… Zöller/Stöber, ZPO, 17. Aufl., § 733 Rdn. 5 und Rdn. 12;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 733 Anm. 1 C;… Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 733 Anm. 3 b). - KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84
Auszug aus OLG Bremen, 22.04.1992 - 2 W 24/92
Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ist im Hinblick auf das durch § 733 ZPO anerkannte Schutzbedürfnis des Schuldners gegenüber dem durch die Ausgabe mehrerer vollstreckbarer Ausfertigungen begründeten Risiko einer ungerechtfertigten Vollstreckung nach herrschender Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn für den Antrag des Gläubigers ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis besteht und berechtigte Interessen des Schuldners nicht verletzt werden (vgl. OLG Stuttgart, RPfl 1976, 144; OLG Frankfurt, RPfl 1978, 104 sowie NJW-RR 1988, 512; OLG Hamm, RPfl 1979, 431; KG FamRZ 1985, 627, 628 reSp; OLG Zweibrücken, JurBüro 1989, 869;… Zöller/Stöber, ZPO, 17. Aufl., § 733 Rdn. 5 und Rdn. 12;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 733 Anm. 1 C;… Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 733 Anm. 3 b). - LG Hechingen, 28.11.1983 - 2 T 56/83
Auszug aus OLG Bremen, 22.04.1992 - 2 W 24/92
Verschiedentlich wird in solchem Fall vom Gläubiger jedoch der volle Beweis dafür verlangt, daß ihm noch vollstreckbare Ansprüche aus dem Titel zustehen, zumindest dann, wenn das zur vorzeitigen Herausgabe des Titels führende Versehen dem Gläubiger und nicht etwa dem Gerichtsvollzieher zur Last fällt (…vgl. OLG Stuttgart, Baumbach/Hartmann und Zöller/Stöber, jeweils a.a.O.; ebenso auch LG Hechingen, RPfl 1984, 151).
- VG Saarlouis, 04.03.2013 - 5 L 411/13
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte …
Ausnahmen davon werden nur in den Fällen anerkannt, in denen - wie etwa bei Bauzäunen oder dauerhaft abgestellten, im Übrigen aber beweglichen Wohnwagen - die Beseitigung der Anlage ohne Substanzverlust erfolgen kann oder bei frisch errichteten Wochenendhäusern im Außenbereich wegen der damit verbundenen (negativen) Vorbild- und Nachahmungswirkung.(…Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl., IX Rdnr. 36 unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.11.2002 - 2 W 9/02 -, SKZ 2003, 86 Leitsatz Nr. 53 (Hundezwinger aus Gitterzaunelementen), vom 09.01.2002 - 2 V 11/01 -, SKZ 2002, 295 Leitsatz Nr. 38 (Baustellenzaun im Außenbereich), vom 03.08.1990 - 2 W 20/90 -, juris (Wohnwagen im Außenbereich) und vom 28.10.1992 - 2 W 24/92 -, SKZ 1993, 105 Leitsatz Nr. 23) Von diesen Fällen abgesehen kann ein bloß formeller Rechtsverstoß auch im Einzelfall den Erlass einer letztlich auf deren Zerstörung mit unter Umständen weit reichenden wirtschaftlichen Konsequenzen für den Betroffenen gerichteten behördlichen Anordnung nicht rechtfertigen. - VG Saarlouis, 01.10.2007 - 5 L 1071/07
Anordnung des Sofortvollzugs einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung.
(…Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl., IX Rdnr. 36 unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.11.2002 - 2 W 9/02 -, SKZ 2003, 86 Leitsatz Nr. 53 (Hundezwinger aus Gitterzaunelementen), vom 09.01.2002 - 2 V 11/01 -, SKZ 2002, 295 Leitsatz Nr. 38 (Baustellenzaun im Außenbereich), vom 03.08.1990 - 2 W 20/90 -, juris (Wohnwagen im Außenbereich) und vom 28.10.1992 - 2 W 24/92 -, SKZ 1993, 105 Leitsatz Nr. 23) Von diesen Fällen abgesehen kann ein bloß formeller Rechtsverstoß auch im Einzelfall bei ohne die notwendige bauaufsichtsbehördliche Genehmigung ausgeführten Anlagen den Erlass einer letztlich auf deren Zerstörung mit unter Umständen weit reichenden wirtschaftlichen Konsequenzen für den Betroffenen gerichteten behördlichen Anordnung nicht rechtfertigen.
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