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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.01.2023 - 2 W 28/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,1267
OLG Düsseldorf, 04.01.2023 - 2 W 28/22 (https://dejure.org/2023,1267)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.01.2023 - 2 W 28/22 (https://dejure.org/2023,1267)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Januar 2023 - 2 W 28/22 (https://dejure.org/2023,1267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 677
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 59/20
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.01.2023 - 2 W 28/22
    Rn. 1 Mit Urteil vom 21.12.2021 (Az.: 4c O 59/20) hat das Landgericht Düsseldorf die Schuldnerin unter anderem zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung wie folgt verurteilt (Tenor zu I.):.

    Rn. 21 inklusive der entsprechenden Belege (Rechnungen, Lieferscheinen, Quittungen) gemäß Tenor Ziff. I des Urteils vom 21.12.2021 des LG Düsseldorf (4c O 59/20).

    Rn. 22 II. Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass die Einstufung als geheimhaltungsbedürftig zur Folge hat, dass die Parteien, ihre Prozessvertreter, Zeugen, Sachverständige, sonstige Vertreter und alle sonstigen Personen, die an dem Zwangsmittelverfahren beteiligt sind oder die Zugang zu Dokumenten aus dem Verfahren haben, die als geheimhaltungsbedürftig eingestuften, in das Verfahren eingeführten Informationen vertraulich behandeln müssen und diese außerhalb etwaiger Vollstreckungsverfahren zu dem Verfahren 4c O 59/20, außerhalb der Bemessung der dort festgestellten Verpflichtung der Schuldnerin zur Leistung von Schadensersatz und außerhalb eines sich ggf. anschließenden Betragsverfahrens nicht nutzen oder offenlegen dürfen, es sei denn, dass sie nachweislich von diesen außerhalb des hiesigen Zwangsmittelverfahrens rechtmäßig Kenntnis erlangt haben und sich im Rahmen der ggf. mit dieser anderen Kenntniserlangung verbundenen Beschränkungen halten.

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22

    Auskunftspflicht - Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.01.2023 - 2 W 28/22
    Rn. 35 Soweit in der Rechtsprechung (LG Mannheim, GRUR-RR 2022, 301 - Geheimnisschutzanordnung; offen gelassen in der Nachinstanz nach Erledigung in der Hauptsache: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.10.2022, Az.: 6 W 39/22, GRUR-RS 2022, 28741 - Auskunftspflicht) und in der Literatur (…BeckOK Patentrecht-Kircher, 26. Ed., § 145a PatG Rz. 22; Hoppe, GRUR-RR 2022, 307; Hoppe/Holtz/Donle, GRUR-RR 2022, 517, 528; vgl. auch bereits Haedicke, GRUR 2020, 785) gleichwohl eine Anwendung des § 145a PatG i.V.m. §§ 16 bis 20 GeschGehG in Betracht gezogen wird, schließt sich der Senat dem nicht an.

    Darüber hinaus wäre der Schuldner selbst im Falle einer Erfüllung des Auskunfts- und Rechnungslegungstitels im Zwangsvollstreckungsverfahren in jedem Fall zumindest mit den Verfahrenskosten belastet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.10.2022, Az.: 6 W 39/22, GRUR-RS 2022, 28741 - Auskunftspflicht).

  • LG Mannheim, 13.10.2021 - 2 O 73/20

    Geheimnisschutzanordnung I - Geheimnisschutz im patentrechtlichen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.01.2023 - 2 W 28/22
    Rn. 35 Soweit in der Rechtsprechung (LG Mannheim, GRUR-RR 2022, 301 - Geheimnisschutzanordnung; offen gelassen in der Nachinstanz nach Erledigung in der Hauptsache: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.10.2022, Az.: 6 W 39/22, GRUR-RS 2022, 28741 - Auskunftspflicht) und in der Literatur (…BeckOK Patentrecht-Kircher, 26. Ed., § 145a PatG Rz. 22; Hoppe, GRUR-RR 2022, 307; Hoppe/Holtz/Donle, GRUR-RR 2022, 517, 528; vgl. auch bereits Haedicke, GRUR 2020, 785) gleichwohl eine Anwendung des § 145a PatG i.V.m. §§ 16 bis 20 GeschGehG in Betracht gezogen wird, schließt sich der Senat dem nicht an.

    Rn. 38 Es vermag auch nicht zu überzeugen, wenn das Landgericht Mannheim ausführt, dass der verfahrensrechtliche Geheimnisschutz deshalb auf die Erfüllung des tenorierten Auskunftsanspruchs anzuwenden sei, weil die erhaltenen Informationen ohnehin einer aus einem Auskunftsschuldverhältnis folgenden Zweckbindung unterlägen und der Auskunftsgläubiger damit verbundene Geschäftsgeheimnisse des Auskunftsschuldners seinen Mitarbeitern oder externen Beratern nur insoweit offenbaren dürfe, wie dies für eine zweckentsprechende Auswertung und Verwendung notwendig sei, wobei er überdies die hinzugezogenen Personen zur Geheimhaltung verpflichten müsse (LG Mannheim, GRUR-RR 2022, 301, 304 f. - Geheimnisschutzanordnung).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2024 - 2 U 17/24

    Spenderteil

    Rn. 239 Die §§ 16, 19 GeschGehG finden auf die tenorierte Verpflichtung des Patentverletzers zur Auskunft und Rechnungslegung über seine unberechtigten Benutzungshandlungen keine Anwendung (so bereits: LG Düsseldorf, Beschl. v. 26.09.2022 - 4c O 59/20 ZV I; bestätigend: Senat, GRUR 2023, 677 - Geheimnisschutz II;… zustimmend: Thomas in FS Kühnen 2024, S. 945 ff;… jetzt auch ausdrücklich für einen bereits im Erkenntnisverfahren gestellten Antrag: LG Düsseldorf, Urt. v. 02.07.2024 - 4c O 19/23;… ebenso: Köhler/Bornkamm, GeschGehG, 42. Aufl., § 16 Rn.25;… vgl. zu den Einzelheiten auch: Kühnen Hdb. Patentverletzung, 16. Aufl., Abschn. D Rn. 126 ff.; aA: LG Mannheim, GRUR-RS 2021, 51390 = GRUR 2022, 1176 Ls. - Geheimnisschutzanordnung; offengelassen in der Nachinstanz nach Erledigung in der Hauptsache von OLG Karlsruhe, GRUR-RS 2022, 28741 - Auskunftspflicht;… aA auch BeckOK PatR/Kircher, 33. Ed. 15.07.2023, PatG § 145a Rn. 22).

    Anhaltspunkte dafür, dass jenseits des Vortrags zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung auch die im Wege eines tenorierten Auskunftsanspruchs an den Gläubiger zu offenbarenden Informationen von § 145 a S. 2 PatG umfasst sein sollen, lassen sich der Gesetzesbegründung hingegen nicht entnehmen (Senat, GRUR 2023, 677 - Geheimnisschutz II).

    Der Schutz des wegen einer Patentverletzung Verurteilten vor der uneingeschränkten Erteilung tenorierter Auskünfte findet in der Gesetzesbegründung hingegen an keiner Stelle Erwähnung (Senat, GRUR 2023, 677 - Geheimnisschutz II).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2024 - 2 U 77/23

    Spendergehäuse

    Rn. 196 Die §§ 16, 19 GeschGehG finden auf die tenorierte Verpflichtung des Patentverletzers zur Auskunft und Rechnungslegung über seine unberechtigten Benutzungshandlungen keine Anwendung (so bereits: LG Düsseldorf, Beschl. v. 26.09.2022 - 4c O 59/20 ZV I; bestätigend: Senat, GRUR 2023, 677 - Geheimnisschutz II;… zustimmend: Thomas in FS Kühnen 2024, S. 945 ff;… jetzt auch ausdrücklich für einen bereits im Erkenntnisverfahren gestellten Antrag: LG Düsseldorf, Urt. v. 02.07.2024 - 4c O 19/23;… ebenso: Köhler/Bornkamm, GeschGehG, 42. Aufl., § 16 Rn.25;… vgl. zu den Einzelheiten auch: Kühnen Hdb. Patentverletzung, 16. Aufl., Abschn. D Rn. 126 ff.; aA: LG Mannheim, GRUR-RS 2021, 51390 = GRUR 2022, 1176 Ls. - Geheimnisschutzanordnung; offengelassen in der Nachinstanz nach Erledigung in der Hauptsache von OLG Karlsruhe, GRUR-RS 2022, 28741 - Auskunftspflicht;… aA auch BeckOK PatR/Kircher, 33. Ed. 15.07.2023, PatG § 145a Rn. 22).

    Anhaltspunkte dafür, dass jenseits des Vortrags zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung auch die im Wege eines tenorierten Auskunftsanspruchs an den Gläubiger zu offenbarenden Informationen von § 145 a S. 2 PatG umfasst sein sollen, lassen sich der Gesetzesbegründung hingegen nicht entnehmen (Senat, GRUR 2023, 677 - Geheimnisschutz II).

    Der Schutz des wegen einer Patentverletzung Verurteilten vor der uneingeschränkten Erteilung tenorierter Auskünfte findet in der Gesetzesbegründung hingegen an keiner Stelle Erwähnung (Senat, GRUR 2023, 677 - Geheimnisschutz II).

  • LG Düsseldorf, 05.03.2025 - 4b O 62/22

    Corona-Impfstoff: Moderna gewinnt Patentklage gegen Biontech

    Informationen zur Auskunft und Rechnungslegung werden jedoch erst infolge einer Verurteilung und somit erst nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens übermittelt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.01 2023, Az. 2 W 28/22, in GRUR 2023, 677, Rz. 8 - Geheimnisschutz II;… vgl. auch LG Düsseldorf, Urt. v. 07.02.2024, 4c O 58/22):.
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2023 - 6 W 43/23

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Anfechtbarkeit der Anordnung von Geheimhaltung

    Der Senat lässt wie bisher (Senat…, Beschluss vom 13. Oktober 2022 - 6 W 39/22 , juris Rn. 30 ) die Frage der allgemeinen Anwendbarkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren offen und insbesondere dahinstehen, ob - wovon das Landgericht ersichtlich ausgeht (ebenso Hoppe, GRUR-RR 2022, 307 f; Leister, GRUR-Prax 2022, 398) - Beschränkungen nach § 16 Abs. 1, § 19 Abs. 1 GeschGehG namentlich hinsichtlich solcher Geschäftsgeheimnisse des Schuldners angeordnet werden könnten, über die dieser dem Gläubiger aufgrund eines Vollstreckungstitels Auskunft zu erteilen oder Rechnung zu legen hat (ablehnend OLG Düsseldorf, GRUR 2023, 677;… Benkard/Tochtermann, PatG, 12. Aufl. § 145a Rn. 5;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl., Kap. D Rn. 124 ff), insbesondere wenn sie noch nicht im Verfahren vorgelegt sind.
  • LG München I, 16.05.2024 - 7 O 4832/23

    Patentverwerterin als Klägerin in einem FRAND-Fall

    Es handelt sich dabei nicht um von einer Partei im Rahmen des Verfahrens geleisteten Vortrag, sondern um die unmittelbar an den Gläubiger zu erbringende Erfüllung eines tenorierten materiell-rechtlichen Anspruchs (OLG Düsseldorf, GRUR 2023, 677 - Geheimnisschutz II, Rz. 8).
  • LG München I, 09.10.2025 - 7 O 13740/24

    Auskunftserteilung, Aussetzung des Verfahrens, Aussetzung des Rechtsstreits, …

    Rn. 95 Die Kammer schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dessen Entscheidung vom 04.01.2023 (GRUR 2023, 677 Rn. 9 ff. - Geheimnisschutz II) an.
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2023 - 2 U 110/22

    Patentkauf- und Patentlizenzvertrag

    Nur ergänzend wird darauf hingewiesen, dass, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 04.01.2023 (GRUR 2023, 677 - Geheimnisschutz II), entschieden hat, als streitgegenständliche Informationen im Sinne des § 16 Abs. 1 GeschGehG sämtliche von Kläger und Beklagtem in das Verfahren eingeführten Informationen gelten.
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