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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 46/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11227
OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 46/92 (https://dejure.org/1992,11227)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.07.1992 - 2 W 46/92 (https://dejure.org/1992,11227)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 1992 - 2 W 46/92 (https://dejure.org/1992,11227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers; Beschwerde gegen die Erhöhung einer Prozessgebühr; Rechtsanwaltliche Prozessgebühren bei mehreren Auftraggebern; Erbengemeinschaft und Prozessgebühren; Gebührenrechtliche Wirkungen der Prozessübernahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85

    Erhöhung der Prozeßgebühr bei Vertretung mehrerer Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 46/92
    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob unter dem Auftraggeber i.S.d. § 6 BRAGebO derjenige zu verstehen ist, zu dem ein Auftragsverhältnis des Anwalts begründet ist, also der Vertragspartner des Anwalts hinsichtlich des Anwaltsvertrages, oder derjenige, dessen Interessen der Anwalt aufgrund des ihm erteilten Auftrages wahrzunehmen hat, oder aber sowohl der eine als auch der andere (ebenso offenlassend BGH NJW 1987, 2240).
  • OLG Stuttgart, 05.09.1990 - 8 W 419/90

    Erhöhung der Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Erben; Erhöhung der …

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 46/92
    Während die früher herrschende, heute jedoch nur noch von einer Minderheit vertretene Ansicht, auf die sich auch die Klägerin beruft, dahin geht, daß der Anwalt wegen des über den Tod des Auftraggebers hinaus unveränderten Fortbestandes des noch vom Erblasser erteilten Anwaltsauftrages weiterhin nur einen Auftraggeber habe, auch soweit er den Rechtsstreit auf Weisung der Erben für diese fortsetze (so OLG Düsseldorf JurBüro 1989, 795; OLG Frankfurt AnwBl 1981, 401; dasselbe in JurBüro 1982, 1346; OLG Bamberg JurBüro 1978, 1179;… Baumbach/Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl., BRAGebO § 6 Anm. 2 B "Erbengemeinschaft"; Mümmler JurBüro 1982, 189, 190), nimmt die inzwischen ganz überwiegende Meinung an, daß dann, wenn die Erben den Anwalt zur Fortsetzung des Rechtsstreits anweisen, sie auch ohne Erneuerung des vom Erblasser erteilten Anwaltsauftrages eine Mehrheit von Auftraggebern i.S.d. § 6 BRAGebO darstellen (so OLG München JurBüro 1985, 1651; OLG Köln JurBüro 1986, 1663, 1964; OLG Hamm JurBüro 1989, 192; OLG Hamburg MDR 1989, 830 [OLG Hamburg 10.03.1989 - 8 W 63/89] ; OLG Schleswig JurBüro 1989, 1391; OLG Stuttgart MDR 1990, 1126 [OLG Stuttgart 05.09.1990 - 8 W 419/90] ; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1612;… Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGebO 11. Aufl. § 6 Rdnr. 9;… Riedel/Sußbauer/Fraunholz BRAGebO 6. Aufl. § 6 Rdnr. 14;… Swolana/Hansens, BRAGebO 7. Aufl. § 6 Rdnr. 6).
  • OLG München, 19.06.1985 - 11 W 1333/85

    Auftraggeber; Mehrere Auftraggeber; Erblasser; Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 46/92
    Während die früher herrschende, heute jedoch nur noch von einer Minderheit vertretene Ansicht, auf die sich auch die Klägerin beruft, dahin geht, daß der Anwalt wegen des über den Tod des Auftraggebers hinaus unveränderten Fortbestandes des noch vom Erblasser erteilten Anwaltsauftrages weiterhin nur einen Auftraggeber habe, auch soweit er den Rechtsstreit auf Weisung der Erben für diese fortsetze (so OLG Düsseldorf JurBüro 1989, 795; OLG Frankfurt AnwBl 1981, 401; dasselbe in JurBüro 1982, 1346; OLG Bamberg JurBüro 1978, 1179;… Baumbach/Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl., BRAGebO § 6 Anm. 2 B "Erbengemeinschaft"; Mümmler JurBüro 1982, 189, 190), nimmt die inzwischen ganz überwiegende Meinung an, daß dann, wenn die Erben den Anwalt zur Fortsetzung des Rechtsstreits anweisen, sie auch ohne Erneuerung des vom Erblasser erteilten Anwaltsauftrages eine Mehrheit von Auftraggebern i.S.d. § 6 BRAGebO darstellen (so OLG München JurBüro 1985, 1651; OLG Köln JurBüro 1986, 1663, 1964; OLG Hamm JurBüro 1989, 192; OLG Hamburg MDR 1989, 830 [OLG Hamburg 10.03.1989 - 8 W 63/89] ; OLG Schleswig JurBüro 1989, 1391; OLG Stuttgart MDR 1990, 1126 [OLG Stuttgart 05.09.1990 - 8 W 419/90] ; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1612;… Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGebO 11. Aufl. § 6 Rdnr. 9;… Riedel/Sußbauer/Fraunholz BRAGebO 6. Aufl. § 6 Rdnr. 14;… Swolana/Hansens, BRAGebO 7. Aufl. § 6 Rdnr. 6).
  • OLG Saarbrücken, 18.07.1990 - 5 W 129/90

    Erhöhung der Prozeßgebühr wegen weiteren Auftraggebern

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 46/92
    Während die früher herrschende, heute jedoch nur noch von einer Minderheit vertretene Ansicht, auf die sich auch die Klägerin beruft, dahin geht, daß der Anwalt wegen des über den Tod des Auftraggebers hinaus unveränderten Fortbestandes des noch vom Erblasser erteilten Anwaltsauftrages weiterhin nur einen Auftraggeber habe, auch soweit er den Rechtsstreit auf Weisung der Erben für diese fortsetze (so OLG Düsseldorf JurBüro 1989, 795; OLG Frankfurt AnwBl 1981, 401; dasselbe in JurBüro 1982, 1346; OLG Bamberg JurBüro 1978, 1179;… Baumbach/Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl., BRAGebO § 6 Anm. 2 B "Erbengemeinschaft"; Mümmler JurBüro 1982, 189, 190), nimmt die inzwischen ganz überwiegende Meinung an, daß dann, wenn die Erben den Anwalt zur Fortsetzung des Rechtsstreits anweisen, sie auch ohne Erneuerung des vom Erblasser erteilten Anwaltsauftrages eine Mehrheit von Auftraggebern i.S.d. § 6 BRAGebO darstellen (so OLG München JurBüro 1985, 1651; OLG Köln JurBüro 1986, 1663, 1964; OLG Hamm JurBüro 1989, 192; OLG Hamburg MDR 1989, 830 [OLG Hamburg 10.03.1989 - 8 W 63/89] ; OLG Schleswig JurBüro 1989, 1391; OLG Stuttgart MDR 1990, 1126 [OLG Stuttgart 05.09.1990 - 8 W 419/90] ; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1612;… Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGebO 11. Aufl. § 6 Rdnr. 9;… Riedel/Sußbauer/Fraunholz BRAGebO 6. Aufl. § 6 Rdnr. 14;… Swolana/Hansens, BRAGebO 7. Aufl. § 6 Rdnr. 6).
  • OLG Hamburg, 10.03.1989 - 8 W 63/89

    Ansehen von Miterben einer Erbengemeinschaft als mehrere Auftraggeber auf …

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 46/92
    Während die früher herrschende, heute jedoch nur noch von einer Minderheit vertretene Ansicht, auf die sich auch die Klägerin beruft, dahin geht, daß der Anwalt wegen des über den Tod des Auftraggebers hinaus unveränderten Fortbestandes des noch vom Erblasser erteilten Anwaltsauftrages weiterhin nur einen Auftraggeber habe, auch soweit er den Rechtsstreit auf Weisung der Erben für diese fortsetze (so OLG Düsseldorf JurBüro 1989, 795; OLG Frankfurt AnwBl 1981, 401; dasselbe in JurBüro 1982, 1346; OLG Bamberg JurBüro 1978, 1179;… Baumbach/Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl., BRAGebO § 6 Anm. 2 B "Erbengemeinschaft"; Mümmler JurBüro 1982, 189, 190), nimmt die inzwischen ganz überwiegende Meinung an, daß dann, wenn die Erben den Anwalt zur Fortsetzung des Rechtsstreits anweisen, sie auch ohne Erneuerung des vom Erblasser erteilten Anwaltsauftrages eine Mehrheit von Auftraggebern i.S.d. § 6 BRAGebO darstellen (so OLG München JurBüro 1985, 1651; OLG Köln JurBüro 1986, 1663, 1964; OLG Hamm JurBüro 1989, 192; OLG Hamburg MDR 1989, 830 [OLG Hamburg 10.03.1989 - 8 W 63/89] ; OLG Schleswig JurBüro 1989, 1391; OLG Stuttgart MDR 1990, 1126 [OLG Stuttgart 05.09.1990 - 8 W 419/90] ; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1612;… Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGebO 11. Aufl. § 6 Rdnr. 9;… Riedel/Sußbauer/Fraunholz BRAGebO 6. Aufl. § 6 Rdnr. 14;… Swolana/Hansens, BRAGebO 7. Aufl. § 6 Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 11.06.2014 - 17 W 87/14

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung mehrerer Erben des Beklagten in …

    Rn. 21 Darauf, dass es durch den Umstand, dass der Rechtsanwalt ab dem Erbfall mehrere Personen vertritt, tatsächlich zu einer Mehrarbeit kommt, soll es nach allgemeiner Ansicht nicht ankommen (…OLGe Hamm, Bamberg, Zweibrücken, jeweils a.a.O.; a.A. wohl: OLG Bremen, Beschluss v. 1. Juli 1992 - 2 W 46/92-).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 6 W 192/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Gebührenerhöhung bei Erbengemeinschaft als Auftraggeber

    8 Nichts anderes kann gelten, wenn der ursprüngliche Prozessauftrag noch vom Erblasser erteilt worden ist, dieser im Verlaufe des Rechtsstreits verstirbt und die Erbengemeinschaft den Prozess fortführt (so statt vieler BayObLG, Beschluss vom 22.5.2002, 3Z BR 74/02, DB 2002, 1767; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4.1.1995, 1 W 32/94, JurBüro 1995, 384; OLG Bremen, Beschluss vom 1.7.1992, 2 W 46/92, zitiert nach Juris).
  • OLG Zweibrücken, 04.01.1995 - 1 W 32/94

    Kostenfestsetzung in einem Schadenersatzprozess; Kostentragung für die …

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