Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 03.04.1996 - 2 W 63/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbrechung der Verjährung; Erlass der einstweilige Verfügung als Unterbrechung der Verjährung; Kosten des Rechtsstreits
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 06.11.1995 - 2 KfH O 418/95
- OLG Stuttgart, 03.04.1996 - 2 W 63/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1520
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit
Daher könne auch die Verjährung der Klageforderung zur Erledigung des Rechtsstreits führen, obwohl es der Kläger selbst in der Hand gehabt hätte, den Eintritt der Verjährung zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt a.M., MDR 2002, 778, 779, WRP 1982, 422 und WRP 1979, 799, 801; OLG Karlsruhe, WRP 1985, 288; OLG Hamburg, MD 1985, 951, 952 f.; OLG München, WRP 1987, 267, 268; OLG Düsseldorf, WRP 1980, 701, 702; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1520; OLG Nürnberg, WRP 1980, 232, 233; OLG Celle, WRP 1983, 96 und GRUR 1987, 716;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91a Rdnr. 6;… Prütting/Gehrlein/Hausherr, ZPO, § 91a Rdnr. 8 und 11;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91a Rdnr. 5;… Saenger/Gierl, Hk-ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdnr. 7;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 91a Rdnr. 59 - "Verjährung";… Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 130 Rdnr. 2; El-Gayar, MDR 1998, 698 f.; Meller-Hannich, JZ 2005, 656, 663; Peters, NJW 2001, 2289 f.; Wernecke, JA 2004, 331, 334; Thesen, WRP 1981, 304, 305). - OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung eines einstweiligen …
Der Senat schließt sich, wie auch das Landgericht, der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass grundsätzlich eine Kostenbelastung des Antragstellers nicht geboten ist (KG, Beschluss vom 15.4. 2010 - 5 W 67/10 - juris Tz. 1; OLG Celle, Beschl. vom 5.4. 2001 - 13 W 3/01 - GRUR-RR 2001, 285, 286 - Ordnungsschwellengeräte; OLG Stuttgart, Beschl. vom 3.4.1996 - 2 W 63/95 - NJW-RR 1996, 1520; a. A. OLG Hamburg, Urteil vom 24.11.1988 - 3 U 106/88 - GRUR 1989, 296 - Anspruchsverzicht).Auch aus anderen Gründen - beispielsweise wegen der Kosten, weil das wesentliche Ziel bereits durch die einstweilige Verfügung erreicht wurde oder weil die Wiederholungsgefahr nach Erlass der einstweiligen Verfügung auch ohne Hauptsachetitel gering erachtet wird - kann es dem Antragsteller geboten erscheinen, auf das Hauptsacheverfahren zu verzichten und die Verjährung des Unterlassungsanspruchs in Kauf zu nehmen (OLG Stuttgart, Beschl. vom 3.4. 1996 - 2 W 63/95 - NJW-RR 1996, 1520;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, Kap. 55 Rn. 32).
- KG, 15.04.2010 - 5 W 67/10
Verjährung des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs während des …
Ist wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege (zu Recht) ergangen und legt der Antragsgegner dagegen später nach Verjährungseintritt unter Erhebung der diesbezüglichen Einrede Widerspruch ein, so sind die Kosten des daraufhin übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens regelmäßig dem Antragsgegner aufzuerlegen (Anschluss OLG Celle, Beschluss vom 5. April 2001, 13 W 3/01, GRUR-RR 2001, 285; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. April 1996, 2 W 63/95, WRP 1996, 799; a.M. OLG Hamburg, Urteil vom 24. November 1988, 3 U 106/88, GRUR 1989, 296).Vielmehr tritt der Senat der Auffassung bei, dass bei übereinstimmender Erledigungserklärung die Verfahrenskosten (regelmäßig) dem Antragsgegner aufzuerlegen sind, wenn - wie hier - wegen eines Wettbewerbsverstoßes ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung (zu Recht) ergangen ist und der Antragsgegner erstmals in der nach Ablauf der Verjährungsfrist eingereichten Widerspruchsbegründung die Einrede der Verjährung erhebt (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2001, 285; OLG Stuttgart WRP 1996, 799).
- OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 6 W 64/10
Kostenwiderspruch: Nachfasspflicht vor Einreichung eines Verfügungsantrages
Über ist diesen Kostwiderspruch ist daher durch Urteil zu entscheiden, bei dem es sich der Sache nach um ein Anerkenntnisurteil mit einer Kostenentscheidung handelt, gegen die gemäß § 99 II ZPO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist (vgl. Senat WRP 1996, 799;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Rdz. 13 zu Kap. 55 m.w.N.). - OLG Celle, 05.04.2001 - 13 W 3/01
Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung: Kostenentscheidung nach …
Er kann gute Gründe dafür haben, nach Erlass der einstweiligen Verfügung die Hauptsacheklage nicht zu erheben, etwa, wenn mit der einstweiligen Verfügung eine schnelllebige, inzwischen überholte, Werbung untersagt worden ist (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1520; Großkomm/Messer, § 21 UWG, RdNr. 79). - OLG Stuttgart, 12.04.1999 - 2 W 11/99
Werbung für den Verkauf von Konkurswaren durch den Konkursverwalter als Verstoss …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 6 U 7/11
Kostenwiderspruch als Anerkenntnis des Verfügungsanspruchs unter Verwahrung gegen …
Infolge des Anerkenntnisses kann daher im Rahmen der Entscheidung über den Kostenwiderspruch nicht mehr überprüft werden, ob die einstweilige Verfügung zu Recht ergangen ist oder nicht (st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. WRP 96, 799; zuletzt Beschluss vom 28.10.2010 - 6 W 64/10).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 20.06.1995 - 2 W 63/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erstattungsfähigkeit erstinstanzlicher Vollstreckungskosten bei zweitinstanzlichem Vergleich ohne ausdrückliche Regelung über die Vollstreckungskosten; Eindeutige Regelung der Parteien über die Erstattungsfähigkeit von Vollstreckungskosten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit erstinstanzlicher Vollstreckungskosten bei zweitinstanzlichem Vergleich ohne ausdrückliche Regelung über die Vollstreckungskosten; Eindeutige Regelung der Parteien über die Erstattungsfähigkeit von Vollstreckungskosten
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- OLG Karlsruhe, 03.05.1994 - 3 W 31/94
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.06.1995 - 2 W 63/95
Nach anderer Ansicht hat der Kläger in derartigen Fällen, sofern der Vergleich keine andere Regelung enthält, dagegen keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung, weil das Urteil als Vollstreckungstitel durch den Vergleich aufgehoben worden ist (OLG Karlsruhe MDR 1994, 733, 734 [OLG Karlsruhe 03.05.1994 - 3 W 31/94]; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1150 [OLG Karlsruhe 05.06.1989 - 15 W 23/89]; OLG Hamm MDR 1993, 917 [OLG Hamm 21.09.1992 - 23 W 456/92]; OLG Celle NdsRpfl 1989, 59; OLG Köln JurBüro 1982, 1085; KG MDR 1979, 408). - OVG Hamburg, 18.09.1992 - Bs I 55/92
Streitwertbeschwerde; Verwaltungsgerichtliches Verfahren; Wertgrenze
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.06.1995 - 2 W 63/95
Nach anderer Ansicht hat der Kläger in derartigen Fällen, sofern der Vergleich keine andere Regelung enthält, dagegen keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung, weil das Urteil als Vollstreckungstitel durch den Vergleich aufgehoben worden ist (OLG Karlsruhe MDR 1994, 733, 734 [OLG Karlsruhe 03.05.1994 - 3 W 31/94]; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1150 [OLG Karlsruhe 05.06.1989 - 15 W 23/89]; OLG Hamm MDR 1993, 917 [OLG Hamm 21.09.1992 - 23 W 456/92]; OLG Celle NdsRpfl 1989, 59; OLG Köln JurBüro 1982, 1085; KG MDR 1979, 408). - OLG Hamburg, 15.05.1991 - 8 W 125/91
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.06.1995 - 2 W 63/95
Zum Teil wird vertreten, der Kläger könne die Kosten erstattet verlangen, die bei einer Vollstreckung in Höhe des Vergleichsbetrags entstanden wären (OLG Stuttgart RPfl 1994, 118; OLG Hamburg JurBüro 1991, 1132; OLG Hamburg JurBüro 1981, 1397, 1398) oder die der Quote des Vergleichsbetrags zu dem Betrag aus dem erstinstanzlichen Urteil entsprechen (OLG Bremen MDR 1987; 1854 OLG Schleswig JurBüro 1987, 1814).
- OLG Stuttgart, 06.08.1993 - 8 W 363/92
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.06.1995 - 2 W 63/95
Zum Teil wird vertreten, der Kläger könne die Kosten erstattet verlangen, die bei einer Vollstreckung in Höhe des Vergleichsbetrags entstanden wären (OLG Stuttgart RPfl 1994, 118; OLG Hamburg JurBüro 1991, 1132; OLG Hamburg JurBüro 1981, 1397, 1398) oder die der Quote des Vergleichsbetrags zu dem Betrag aus dem erstinstanzlichen Urteil entsprechen (OLG Bremen MDR 1987; 1854 OLG Schleswig JurBüro 1987, 1814). - OLG Schleswig, 08.09.1987 - 9 W 229/85
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.06.1995 - 2 W 63/95
Zum Teil wird vertreten, der Kläger könne die Kosten erstattet verlangen, die bei einer Vollstreckung in Höhe des Vergleichsbetrags entstanden wären (OLG Stuttgart RPfl 1994, 118; OLG Hamburg JurBüro 1991, 1132; OLG Hamburg JurBüro 1981, 1397, 1398) oder die der Quote des Vergleichsbetrags zu dem Betrag aus dem erstinstanzlichen Urteil entsprechen (OLG Bremen MDR 1987; 1854 OLG Schleswig JurBüro 1987, 1814). - OLG Karlsruhe, 05.06.1989 - 15 W 23/89
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.06.1995 - 2 W 63/95
Nach anderer Ansicht hat der Kläger in derartigen Fällen, sofern der Vergleich keine andere Regelung enthält, dagegen keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung, weil das Urteil als Vollstreckungstitel durch den Vergleich aufgehoben worden ist (OLG Karlsruhe MDR 1994, 733, 734 [OLG Karlsruhe 03.05.1994 - 3 W 31/94]; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1150 [OLG Karlsruhe 05.06.1989 - 15 W 23/89]; OLG Hamm MDR 1993, 917 [OLG Hamm 21.09.1992 - 23 W 456/92]; OLG Celle NdsRpfl 1989, 59; OLG Köln JurBüro 1982, 1085; KG MDR 1979, 408). - OLG Hamm, 21.09.1992 - 23 W 456/92
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.06.1995 - 2 W 63/95
Nach anderer Ansicht hat der Kläger in derartigen Fällen, sofern der Vergleich keine andere Regelung enthält, dagegen keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung, weil das Urteil als Vollstreckungstitel durch den Vergleich aufgehoben worden ist (OLG Karlsruhe MDR 1994, 733, 734 [OLG Karlsruhe 03.05.1994 - 3 W 31/94]; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1150 [OLG Karlsruhe 05.06.1989 - 15 W 23/89]; OLG Hamm MDR 1993, 917 [OLG Hamm 21.09.1992 - 23 W 456/92]; OLG Celle NdsRpfl 1989, 59; OLG Köln JurBüro 1982, 1085; KG MDR 1979, 408). - KG, 31.10.1978 - 1 W 3552/78
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.06.1995 - 2 W 63/95
Nach anderer Ansicht hat der Kläger in derartigen Fällen, sofern der Vergleich keine andere Regelung enthält, dagegen keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung, weil das Urteil als Vollstreckungstitel durch den Vergleich aufgehoben worden ist (OLG Karlsruhe MDR 1994, 733, 734 [OLG Karlsruhe 03.05.1994 - 3 W 31/94]; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1150 [OLG Karlsruhe 05.06.1989 - 15 W 23/89]; OLG Hamm MDR 1993, 917 [OLG Hamm 21.09.1992 - 23 W 456/92]; OLG Celle NdsRpfl 1989, 59; OLG Köln JurBüro 1982, 1085; KG MDR 1979, 408).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.01.1996 - 2 W 63/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 2 U 76/05
Zum Arbeitnehmererfinderanspruch auf eine gesonderte …
So hat der Senat in seinem "Diltiazem" - Beschluss vom 29.Januar 1996 - Az: 2 W 63/95 unter Berufung u.a. auf seine Entscheidung "Metallspritzverfahren II" (GRUR 1963, 78) ausgeführt, dass dann, wenn die Negativauskunft auf einem Irrtum des Schuldners über den Umfang seiner Rechnungslegungspflicht beruhe, die Negativauskunft also auf einer falschen Grundlage beruhe, in der Negativauskunft keine ordnungsgemäße Erfüllung der Rechnungslegungspflicht liege.
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