Rechtsprechung
| OLG Celle, 13.06.2001 - 2 W 66/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Insolvenzverfahren: Frist für Zulassungsantrag der sofortigen weiteren Beschwerde
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 InsO ; § 7 Abs. 1 InsO ; § 577 Abs. 2 S. 1 ZPO
Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde; Notfrist ; Abweisung eines Insolvenzantrags - Judicialis
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Zwei-Wochen-Frist für Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 4 § 7 Abs. 1; ZPO § 577 Abs. 2 S. 1
Fristgemäßer Eingang des Antrags auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde; Notfrist ; Abweisung eines Insolvenzantrags
Verfahrensgang
- AG Lüneburg - 46 IN 22/01
- LG Lüneburg, 23.04.2001 - 3 T 16/01
- OLG Celle, 13.06.2001 - 2 W 66/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Naumburg, 10.02.2000 - 5 W 7/00
Auszug aus OLG Celle, 13.06.2001 - 2 W 66/01
Der Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO muss entsprechend der Verweisung des § 4 InsO auf die Notfrist des § 577 Abs. 2 S. 1 ZPO innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung eingelegt werden (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 10.02.2000 - 5 W 7/00;… Becker, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 7 Rz. 32 ff.;… Hess, InsO, 2. Aufl., § 7 Rz. 43 ff.;… Prütting, in: Kübler/Prütting, InsO, § 7 Rz. 6;… Schmerbach, in: Frankfurter Komm. zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 7 Rz. 4).
- BayObLG, 02.08.2001 - 4Z BR 11/01
Benachteiligung eines Gläubiger im Schuldenbereinigungsplan
Angesichts der Vielzahl der Fälle, in denen ein Schuldenbereinigungsplan erstellt und abgeändert wird, besteht ohne obergerichtliche Klärung die ernsthafte Gefahr voneinander abweichender Entscheidungen im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung (vgl. allg. hierzu OLG Köln, ZIP 2001, 466, 467; OLG Oldenburg Beschluss vom 21.6.2001, 2 W 66/01; Kirchhof, in: Heidelberger Komm. 2.Aufl. InsO, § 7 Rn.23).
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