Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 13 Abs. 2 S. 2 BRAGO; § 15 BRAGO; § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Kostenmäßige Beurteilung eines weiteren Verfahrens erster Instanz nach Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil; Kostenmäßiges Vorliegen eines neuen Rechtszuges; Vergütung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenmäßige Beurteilung eines weiteren Verfahrens erster Instanz nach Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil; Kostenmäßiges Vorliegen eines neuen Rechtszuges; Vergütung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 11.10.1995 - 14 W 595/95
Anwendbarkeit des § 15 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei Bestätigung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99
Rn. 1 Der Senat folgt der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung und der in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, wonach das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht einen neuen Rechtszug im Sinn des § 15 BRAGO darstellt, wenn die Berufung gegen ein Grundurteil zurückgewiesen worden ist (z.B. OLG Hamm JurBüro 1978, 1508; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1672; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 197; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 135; OLG Koblenz JurBüro 1996, 305;… OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 364, Göttlich/Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Stichwort Zurückweisung 1.2;… Gerold/Schmidt, BRAGO, 13. Aufl., § 15 Rdn. 4;… Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., BRAGO § 15 Rdn. 6; Mümmler JurBüro 1994, 543).Nach der von der herrschenden Auffassung abweichenden Rechtsprechung (z.B. OLG München JurBüro 1994, 543; 5. Zivilsenat des OLG Oldenburg JurBüro 1996, 305 m.w.N. auch zur Mindermeinung) wird das Vorliegen eines weiteren Rechtszugs im Wesentlichen mit der Begründung verneint, bei der Zurückverweisung der Berufung gegen ein Grundurteil handele es sich nicht um eine Zurückverweisung im Sinn des Zivilprozessrechts, denn zurückverwiesen werden könne nur eine Sache, die in der ersten Instanz nicht mehr anhängig sei.
- OLG München, 22.10.1993 - 11 W 2422/93
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99
Rn. 1 Der Senat folgt der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung und der in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, wonach das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht einen neuen Rechtszug im Sinn des § 15 BRAGO darstellt, wenn die Berufung gegen ein Grundurteil zurückgewiesen worden ist (z.B. OLG Hamm JurBüro 1978, 1508; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1672; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 197; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 135; OLG Koblenz JurBüro 1996, 305;… OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 364, Göttlich/Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Stichwort Zurückweisung 1.2;… Gerold/Schmidt, BRAGO, 13. Aufl., § 15 Rdn. 4;… Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., BRAGO § 15 Rdn. 6; Mümmler JurBüro 1994, 543).Nach der von der herrschenden Auffassung abweichenden Rechtsprechung (z.B. OLG München JurBüro 1994, 543; 5. Zivilsenat des OLG Oldenburg JurBüro 1996, 305 m.w.N. auch zur Mindermeinung) wird das Vorliegen eines weiteren Rechtszugs im Wesentlichen mit der Begründung verneint, bei der Zurückverweisung der Berufung gegen ein Grundurteil handele es sich nicht um eine Zurückverweisung im Sinn des Zivilprozessrechts, denn zurückverwiesen werden könne nur eine Sache, die in der ersten Instanz nicht mehr anhängig sei.
- OLG Düsseldorf, 27.10.1994 - 10 W 121/94
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99
Rn. 1 Der Senat folgt der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung und der in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, wonach das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht einen neuen Rechtszug im Sinn des § 15 BRAGO darstellt, wenn die Berufung gegen ein Grundurteil zurückgewiesen worden ist (z.B. OLG Hamm JurBüro 1978, 1508; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1672; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 197; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 135; OLG Koblenz JurBüro 1996, 305;… OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 364, Göttlich/Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Stichwort Zurückweisung 1.2;… Gerold/Schmidt, BRAGO, 13. Aufl., § 15 Rdn. 4;… Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., BRAGO § 15 Rdn. 6; Mümmler JurBüro 1994, 543). - OLG Düsseldorf, 29.01.1997 - 12 W 59/96
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99
Rn. 1 Der Senat folgt der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung und der in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, wonach das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht einen neuen Rechtszug im Sinn des § 15 BRAGO darstellt, wenn die Berufung gegen ein Grundurteil zurückgewiesen worden ist (z.B. OLG Hamm JurBüro 1978, 1508; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1672; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 197; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 135; OLG Koblenz JurBüro 1996, 305; OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 364, Göttlich/Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Stichwort Zurückweisung 1.2;… Gerold/Schmidt, BRAGO, 13. Aufl., § 15 Rdn. 4;… Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., BRAGO § 15 Rdn. 6; Mümmler JurBüro 1994, 543).
- OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 12 W 30/02
Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein …
Rn. 3 Das Landgericht hat sich in dem angefochtenen Beschluß einer nicht veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluß des 2. Zivilsenats vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99) angeschlossen und für das Betragsverfahren eine weitere Verhandlungsgebühr mach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO berücksichtigt.Überwiegend wird eine Zurückverweisung auch in diesen Fällen angenommen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1996, 305; OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 - nicht veröffentlicht, Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4;… Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., "Zurückverweisung" Anm. 1.2.;… Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).
Im übrigen sei eine weitere Verhandlungsgebühr auch deshalb gerechtfertigt, weil sich der erstinstanzliche Anwalt erneut in die Materie einarbeiten müsse (OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99).
- OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 6 W 30/02
Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein …
Das Landgericht hat sich in dem angefochtenen Beschluß einer nicht veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluß des 2. Zivilsenats vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99) angeschlossen und für das Betragsverfahren eine weitere Verhandlungsgebühr mach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO berücksichtigt.Überwiegend wird eine Zurückverweisung auch in diesen Fällen angenommen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1996, 305; OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 - nicht veröffentlicht, Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4;… Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., "Zurückverweisung" Anm. 1.2.;… Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).
Im übrigen sei eine weitere Verhandlungsgebühr auch deshalb gerechtfertigt, weil sich der erstinstanzliche Anwalt erneut in die Materie einarbeiten müsse (OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99).
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