Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 27.03.2002 - 2 W 95/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens und der Reisekosten der Partei zum Gerichtstermin
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 91 ZPO
Darlegungslast; Erstattungsfähigkeit; Gerichtstermin; Kostenerstattung; Kostenfestsetzungsverfahren; notwendige Kosten; Notwendigkeit; Parteireisekosten; Privatgutachten; Sachverständigengutachten; Sachverständigenkosten; Waffengleichheit; Zweckmäßigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 12.02.2002 - 6 O 2910/00
- OLG Braunschweig, 27.03.2002 - 2 W 95/02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 03.05.2000 - 2 W 79/00
Weitere Beschwerde; Beschwerdefrist; Insolvenz; Insolvenzverfahren; Notfrist ; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 27.03.2002 - 2 W 95/02
Grundsätzlich darf eine Partei ohne Kostennachteil wenigstens einmal zur Beauftragung und erstmaligen Information den Prozessbevollmächtigten aufsuchen, weil ein umfassendes Informationsgespräch regelmäßig zur gründlichen Vorbereitung eines Rechtsstreits erforderlich und damit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschluss vom 15. Mai 2001 - 2 W 116/01 - Beschluss vom 19. April 2000 - 2 W 79/00 - OLG Bremen JurBüro 1988, Seite 848). - OLG Karlsruhe, 28.08.1989 - 15 W 154/89
Auszug aus OLG Braunschweig, 27.03.2002 - 2 W 95/02
Rn. 7 Die Reisekosten einer Partei zum Termin sind nicht nur dann als notwendig zu erstatten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen angeordnet hatte, sondern auch aus sonstigen Gründen, z.B. wegen verwickelter Sachlage (OLG Karlsruhe JurBüro 1990, Seite 209) oder wenn die Wahrnehmung des Termins durch die Partei neben ihrem Anwalt zweckmäßig war und schriftsätzliches Vorbringen nicht genügt hatte (OLG Bamberg, JurBüro 1983, Seite 436; OLG Hamburg JurBüro 1982, Seite 603;… Zöller - Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rnr. 13 Stichwort Reisekosten). - OLG Bamberg, 15.07.1982 - 6 W 24/82
Als Beschwerde zu behandelnde Erinnerung einer Partei; Erstattungsfähige Kosten …
Auszug aus OLG Braunschweig, 27.03.2002 - 2 W 95/02
Rn. 7 Die Reisekosten einer Partei zum Termin sind nicht nur dann als notwendig zu erstatten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen angeordnet hatte, sondern auch aus sonstigen Gründen, z.B. wegen verwickelter Sachlage (OLG Karlsruhe JurBüro 1990, Seite 209) oder wenn die Wahrnehmung des Termins durch die Partei neben ihrem Anwalt zweckmäßig war und schriftsätzliches Vorbringen nicht genügt hatte (OLG Bamberg, JurBüro 1983, Seite 436; OLG Hamburg JurBüro 1982, Seite 603;… Zöller - Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rnr. 13 Stichwort Reisekosten).
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