Rechtsprechung
| BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten aufgrund des Fernbleibens vom Dienst; Vorsätzliches Begehen eines Dienstvergehens durch einen Soldaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten aufgrund des Fernbleibens vom Dienst; Vorsätzliches Begehen eines Dienstvergehens durch einen Soldaten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10
Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12
Eine solche Dienstpflichtverletzung und die daraus folgende Beschädigung seiner persönlichen Integrität haben erhebliche Bedeutung für die militärische Verwendungsfähigkeit des Soldaten (Urteil vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 2 WD 33.11 -), weil sie einen erheblichen Persönlichkeitsmangel offenbaren (Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 6 Rn. 46).Im Hinblick auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Grundpflicht zur Dienstleistung kommt derartigen Urkunden, auf deren Echtheit der Vorgesetzte mangels eigener Kontrollmöglichkeit vertrauen muss, eine auch für den Soldaten erkennbare erhebliche Bedeutung zu (zu Krankenmeldescheinen: Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 43).
Dies gilt für die erheblich schwerer ins Gewicht fallenden Verstöße gegen die soldatische Wahrheitspflicht (vgl. Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 43) nur deshalb gleichermaßen, weil dem Soldaten zwar in sechs Fällen ein Verstoß nachzuweisen war, der dadurch erlangte Vorteil sich zeitlich ebenfalls jedoch im Stundenbereich bewegte.
- BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08
Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst; …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12
Die Verpflichtung, die Wahrheit zu "sagen", ist nicht auf mündliche Äußerungen oder bestimmte Übermittlungsformen oder Medien begrenzt, sondern schließt nach seinem Sinngehalt und nach dem Regelungszweck der Vorschrift auch Kommunikationsformen und Information ein, die vom Soldaten über elektronische Medien erfolgen (Urteil vom 4. September 2009 - 2 WD 17.08 - BVerwGE 134, 379 = Buchholz 450.2 § 13 WDO 2002 Nr. 1 jeweils Rn. 69).Zudem korrespondiert mit dem Vorteil der Berechtigung, die Lage der Dienstzeit in erheblichem Umfang selbst bestimmen zu dürfen, ein höheres Maß an persönlicher Verantwortung, was gleichzeitig eine Berufung auf das dienstaufsichtliche Versagen von Vorgesetzten begrenzt (Urteil vom 4. September 2009 - BVerwG 2 WD 17.08 - Buchholz 450.2 § 13 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 103).
- BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09
Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung; …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12
Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N.).Auch wenn die tendenziell großzügige Handhabung der Genehmigung zur Sportausübung während der Dienstzeit - der Soldat hat ausgesagt, zum Teil an jedem Wochentag Sport ausgeübt zu haben - bei dem Soldaten den Eindruck begünstigt haben mag, er erfülle bereits damit seine Dienstpflichten, befand er sich nicht in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen von Vorgesetzten erforderlich gemacht hätte (Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 37).
- BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10
Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12
Verbleiben insoweit Zweifel, fehlt es an einer Anschuldigung im Sinne des § 99 Abs. 1 WDO (vgl. Urteile vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - juris Rn. 24…und vom 18. November 2010 - BVerwG 2 WD 25.09 - Rn. 19 ff.). Rn. 53 Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ein entsprechender Irrtum, der bei einer Nachfrage beim Vorgesetzten leicht hätte aufgeklärt werden können, nicht ohnehin einen den Vorsatz unberührt lassenden vermeidbaren Verbotsirrtum dargestellt hätte (Urteil vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 34).
- BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07
Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz; …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12
Diese Faktoren führen auch dazu, dass innerhalb des Spektrums der bei Verstößen gegen die Gehorsamspflicht regelmäßig zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägung zunehmenden Disziplinarmaßnahmen (Gehaltskürzung, Beförderungsverbot oder Herabsetzung im Dienstgrad, vgl. Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 2 WD 6.07 - juris Rn. 113) den Ausgangspunkt der Zumessungserwägung ebenfalls noch ein Beförderungsverbot bildet. - BVerwG, 14.04.2011 - 2 WD 7.10
Unterscheidung fahrlässig und vorsätzlich begangener Dienstvergehen; reduziertes …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12
Rn. 84 bb) Auf der zweiten Stufe ist zu prüfen, ob im Hinblick auf die in § 38 Abs. 1 WDO normierten Bemessungskriterien und die Zwecksetzung des Wehrdisziplinarrechts Umstände vorliegen, die im Fall des Soldaten eine Milderung gegenüber dem in Ansatz gebrachten Beförderungsverbot verlangen (Urteil vom 14. April 2011 - BVerwG 2 WD 7.10 - juris Rn. 15 m.w.N.). - BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11
Ordnungsgemäße Bemessung der Disziplinarmaßnahme eines Soldaten bei Begehung …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12
Rn. 80 ee) Im Hinblick auf die Zumessungskriterien Persönlichkeit und bisherige Führung sind die nach der aktuellen Beurteilungslage weiterhin nur durchschnittlichen Leistungen des Soldaten in den Blick zu nehmen, welche deshalb auch keinen Milderungsgrund begründen können (Urteil vom 12. Juli 2012 - BVerwG 2 WD 31.11 - juris Rn. 31). - BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07
Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen; …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12
Diese besteht darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten (Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23). - BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06
Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr; …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12
Ein Verstoß gegen diese soldatische Kernpflicht (Urteil vom 22. August 2007 - BVerwG 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 = Buchholz 449 § 11 SG Nr. 2 jeweils Rn. 71) liegt vor, weil der Kommandeur mit Kommandobefehl 1/2008 die wirkungsgleiche Umsetzung der Dienstvereinbarung zwischen dem Kommando ... und dem Personalrat ("über die gleitende Arbeitszeit und die automatisierte Zeiterfassung für die Arbeitnehmerinnen/nehmer und Beamtinnen/Beamten") vom 14. März 2008 angewiesen und damit einen Befehl erteilt hat (vgl. § 2 Nr. 2 WStG). - BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11
Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12
Ihre Verletzung berührt nicht nur die Einsatzbereitschaft der Truppe, sondern erschüttert auch die Grundlagen des Dienstverhältnisses selbst (Urteil vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - juris Rn. 35 m.w.N.). - BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11
Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene …
- BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die …
- BVerwG, 18.11.2010 - 2 WD 25.09
Abbrennen; Anschuldigungsschrift; Auslegung; Befehl; Dienstpflichtverletzung; …
- BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13
Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches …
Verbleiben insoweit Zweifel, fehlt es an einer Anschuldigung im Sinne des § 99 Abs. 1 WDO (vgl. Urteil vom 16. Mai 2013 - BVerwG 2 WD 1.12 - juris Rn. 30 m.w.N.). - BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14
Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache …
§ 13 SG lässt sich auch keine Beschränkung auf bestimmte Mitteilungsformen entnehmen; insbesondere der Begriff, der Soldat müsse die Wahrheit "sagen", ist nicht im Sinne einer bestimmten Verbalisierung, sondern im Sinne einer Mitteilung zu verstehen, die auch nonverbal in sonstiger Weise erfolgen kann (zur elektronischen Kommunikation: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 2 WD 1.12 - juris Rn. 69). - BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15
Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung; …
Es liegt hiernach fern, dass dem Soldaten durch den Verfahrensfehler die Möglichkeit genommen wurde, zu der Stellungnahme der Vertrauensperson etwas vorzutragen, was die Einleitungsbehörde hätte bewegen können, von einer Einreichung der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht abzusehen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 30 und vom 16. Mai 2013 - 2 WD 1.12 - juris Rn. 28).
- BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14
Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des …
Rn. 36 Der Soldat hat durch mehrere Handlungen gegen mehrere soldatische Pflichten - § 7 SG, § 11 Abs. 1 Satz 1 SG, § 12 Satz 2 SG sowie § 17 Abs. 2 SG - verstoßen, wobei bereits der Verstoß gegen die Gehorsamspflicht eine soldatische Kernpflicht betrifft (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 2 WD 1.12 - juris Rn. 71 m.w.N.) und stets ein sehr ernstzunehmendes Dienstvergehen darstellt (BVerwG…, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - Rn. 31). - BVerwG, 04.07.2019 - 2 WD 20.18
Auslegung der Anschuldigungsschrift; Befehl; Beweiswürdigung; Fahrlässigkeit; …
- BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12
Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann …
Da auch unter Einbeziehung des in der Anschuldigungsschrift (unter B) beschriebenen Ermittlungsergebnisses nicht eindeutig erkennbar ist, ob in der Äußerung des Soldaten eine weitere disziplinarisch zur ahndende Pflichtwidrigkeit gesehen wird, und der Vertreter des Bundeswehrdisziplinaranwalts diesen Passus der Anschuldigungsformel nicht zwingend als angeschuldigt deutet, wirken sich die insoweit bestehenden Unklarheiten zugunsten des Soldaten aus (vgl. Urteil vom 16. Mai 2013 - BVerwG 2 WD 1.12 - Rn. 30).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".