Rechtsprechung
| BVerwG, 12.06.1980 - 2 WD 11.80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wehrdisziplinarverfahren - Gewährung rechtlichen Gehörs - Tatfeststellungen - Schuldfeststellungen - Maßnahmebemessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WDO § 111 Abs. 2
Verfahrensgang
- TDG Mitte, 10.01.1980 - VL 19/79
- BVerwG, 12.06.1980 - 2 WD 11.80
Papierfundstellen
- BVerwGE 73, 19
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 16.04.2026 - 2 WD 9.25 Rn. 17 a) Dies ergibt sich aus der objektiven Auslegung der insoweit allein maßgeblichen Berufungsschriftsätze (…BVerwG, Urteile vom 27. April 1978 - 2 WD 17.78 - juris Rn. 21, vom 12. Juni 1980 - 2 WD 11.80 - BVerwGE 73, 19 und vom 18. März 1988 - 2 WD 54.87 - NZWehrr 1989, 82 ).
- BVerwG, 16.04.2026 - 8 B 25.25 a) Dies ergibt sich aus der objektiven Auslegung der insoweit allein maßgeblichen Berufungsschriftsätze (…BVerwG, Urteile vom 27. April 1978 - 2 WD 17.78 - juris Rn. 21, vom 12. Juni 1980 - 2 WD 11.80 - BVerwGE 73, 19 und vom 18. März 1988 - 2 WD 54.87 - NZWehrr 1989, 82 ).
- BVerwG, 25.03.1998 - 2 WD 20.97
Recht der Soldaten - Verfahrenseinstellung auch bei objektiver Verletzung des …
In einem solchen Fall richtet sich der Umfang der Berufung danach, ob sich die behauptete Behinderung bei den Tat- und Schuldfeststellungen sowie deren rechtlicher Würdigung oder nur bei den für die Maßnahmebemessung erheblichen Feststellungen ausgewirkt haben kann (vgl. Urteil vom 12. Juni 1980 - BVerwG 2 WD 11.80 - <BVerwGE 73, 19>). - BVerwG, 07.04.1981 - 2 WD 36.80
Trennungsgeldbetrug - Maßnahmebemessung
Wie der Senat bereits ausgeführt hat (BVerwG Urteile vom 22. Februar 1979 - 2 WD 68/78 - und vom 12. Juni 1980 - 2 WD 11/80), ist ein vollendeter oder versuchter Betrug zum Nachteil des Dienstherrn ein so schwerwiegendes Dienstvergehen, daß selbst dann eine Dienstgradherabsetzung verwirkt ist, wenn der erreichte oder erstrebte Vermögensvorteil nicht wesentlich über 100 DM liegt.
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