Rechtsprechung
| BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafverfahren gegen Soldaten wegen Fahnenflucht - Disziplinargerichtliches Verfahren wegen schuldhafter Verletzung der Dienstpflichten - Herabsetzung in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten - Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines ...
Verfahrensgang
- TDG Nord, 06.11.1986 - N 12 VL 7/86
- BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86
Bindung an Strafurteile - Körperliche Mißhandlung eines Untergebenen - …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87
Das Urteil des Schöffengerichts Husum ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen bindend (vgl. BVerwGE 73, 114 und BVerwG Urteil vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85 - m.w.N. und vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86) hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
- BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87
Für eine Überbürdung der dem Soldaten im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (BVerwGE 46, 101). - BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85
Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85 - m.w.N. und vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86) hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
- BVerwG, 28.04.1978 - 2 WD 6.78
Fahnenflucht eines Zeitsoldaten - Disziplinare Ahndung - Entfernung aus …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87
Demgemäß kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats als disziplinare Reaktion bei Fahnenflucht ebenso wie längerdauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit die Entfernung aus dem Dienstverhältnis in Betracht; nur bei Vorliegen gewichtiger Milderungsgründe kann von dieser Regelmaßnahme abgesehen werden (BVerwGE 63, 66; BVerwG Urteile vom 26. Januar 1984 - 2 WD 43/83 - m.w.N., vom 7. August 1985 - 2 WD 13/85 - und vom 15. Oktober 1986 - 2 WD 18/86). - BVerwG, 10.12.1980 - 2 WD 57.80
Vorsätzliche Kameradschaftspflichtverletzung durch den Soldaten - Bindungswirkung …
- BVerwG, 27.09.1978 - 2 WD 43.78
Dienstvergehen - Höchstmaßnahme - Verminderter Schuldfähigkeit - Gefahr einer …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87
Wenngleich selbst bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit die Ahndung eines schweren Dienstvergehens mit der Höchstmaßnahme nicht schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. BVerwGE 63, 141, 142) [BVerwG 27.09.1978 - 2 WD 43/78], so hat der Senat diese Maßnahme - abgesehen vom Verschlechterungsverbot - im vorliegenden Fall gerade angesichts der Umstände, die das Maß der Schuld minderten, nicht zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen. - BVerwG, 26.01.1984 - 2 WD 43.83
Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten von seiner Einheit - Verstoß gegen die …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87
Demgemäß kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats als disziplinare Reaktion bei Fahnenflucht ebenso wie längerdauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit die Entfernung aus dem Dienstverhältnis in Betracht; nur bei Vorliegen gewichtiger Milderungsgründe kann von dieser Regelmaßnahme abgesehen werden (BVerwGE 63, 66; BVerwG Urteile vom 26. Januar 1984 - 2 WD 43/83 - m.w.N., vom 7. August 1985 - 2 WD 13/85 - und vom 15. Oktober 1986 - 2 WD 18/86). - BVerwG, 07.08.1985 - 2 WD 13.85
Degradierung eines Oberfeldwebels wegen fortgesetzter Unterschlagung, …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87
Demgemäß kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats als disziplinare Reaktion bei Fahnenflucht ebenso wie längerdauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit die Entfernung aus dem Dienstverhältnis in Betracht; nur bei Vorliegen gewichtiger Milderungsgründe kann von dieser Regelmaßnahme abgesehen werden (BVerwGE 63, 66; BVerwG Urteile vom 26. Januar 1984 - 2 WD 43/83 - m.w.N., vom 7. August 1985 - 2 WD 13/85 - und vom 15. Oktober 1986 - 2 WD 18/86). - BVerwG, 15.10.1986 - 2 WD 18.86
Dienstvergehen eines Soldaten - Pflicht eines Soldaten zum treuen Dienen - …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87
Demgemäß kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats als disziplinare Reaktion bei Fahnenflucht ebenso wie längerdauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit die Entfernung aus dem Dienstverhältnis in Betracht; nur bei Vorliegen gewichtiger Milderungsgründe kann von dieser Regelmaßnahme abgesehen werden (BVerwGE 63, 66; BVerwG Urteile vom 26. Januar 1984 - 2 WD 43/83 - m.w.N., vom 7. August 1985 - 2 WD 13/85 - und vom 15. Oktober 1986 - 2 WD 18/86).
- BVerwG, 19.05.1988 - 2 WD 70.87
Dienstvergehen eines Soldaten - Pflicht eines Soldaten zu treuem Dienen - Pflicht …
Aus diesen Gründen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung bei eigenmächtiger Abwesenheit auf Dienstgradherabsetzung, bei Fahnenflucht, längerdauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit regelmäßig auf Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt (vgl. BVerwG Urteile vom 29. April 1987 - 2 WD 45/86 -, vom 1. Juli 1987 - 2 WD 11/87 - und vom 26. November 1987 - 2 WD 10/87).
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