Rechtsprechung
| BVerwG, 21.09.2004 - 2 WD 11.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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WDO § 63 Abs. 3 Satz 1
Unterhaltsbeitrag; Nicht-Würdigkeit. - Bundesverwaltungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 554
- DÖV 2005, 345
Wird zitiert von ... (10)
- VGH Bayern, 19.04.2006 - 16a D 04.2853
Disziplinarrecht; Steuerhinterziehung durch Finanzbeamten (gehobener Dienst); …
Er ist Nachwirkung einer - von dem Dienstvergehen abgesehen - würdig verbrachten Dienstzeit und dient der bloßen Unterstützung zur Verhinderung einer Notlage des aus dem Dienstverhältnis Entfernten (BVerwG vom 2.12.1970 BVerwGE 43, 147/148 f.; vom 27.4.1976 BVerwGE 53, 170/172; vom 21.9.2004 DÖV 2005, 345).Im Rahmen einer Würdigung des Gesamtverhaltens des Verurteilten können mithin nur solche Umstände eine "Nicht-Würdigkeit" begründen, die nach der Art und dem Gewicht des Fehlverhaltens sowie der Persönlichkeit des Verurteilten und dem Maß seiner Schuld jeden Grund für die nachwirkende Fürsorgepflicht des Dienstherrn entfallen lassen (vgl. nur BVerwG vom 21.9.2004 a.a.O.).
Daraus lässt sich insbesondere nicht der - die Annahme der "Nicht-Würdigkeit" tragende - Schluss ziehen, der Beamte habe jedes ernsthafte Interesse für die dienstlichen Belange vermissen lassen und es habe bei ihm bei ihm seit längerem jede Verantwortung für die dienstlichen Bedürfnisse gefehlt (BVerwG vom 21.9.2004 a.a.O.; VGH BW vom 16.7.2003 Juris-Dokument MWRE 115980300).
- BVerwG, 27.10.2005 - 2 WD 4.05
Unterhaltsbeitrag; Unwürdigkeit; Aberkennung des Ruhegehalts.
Denn nach der Rechtsprechung des Senats kann die Berufung auf die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages beschränkt werden (vgl. Urteile vom 3. Oktober 1969 - BVerwG 2 WD 30.69 -, vom 2. Dezember 1970 - BVerwG 1 WD 7.70 - <BVerwGE 43, 147 = NZWehrr 1972, 23> und vom 21. September 2004 - BVerwG 2 WD 11.04 - <NZWehrr 2005, 39 = DÖV 2005, 345 = DokBer 2005, 125 = ZBR 2005, 211>).Der Unterhaltsbeitrag ist im Wehrdisziplinarrecht - ebenso wie im Beamtendisziplinarrecht (vgl. dazu u.a. Urteil vom 12. Januar 1977 - BVerwG 1 D 55.76 - <BVerwGE 53, 237 [238]>; Beschlüsse vom 11. Juli 1957 - BDH 2 DB 1857 - , vom 26. März 1958 - BDH 1 DB 6, 58 - und vom 31. Oktober 1988 - BVerwG 1 DB 16.88 - <BVerwGE 86, 78 = NVwZ 1989, 263 [f.]> m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juli 2003 - DB 17 S 6/03 - <ESVGH 54, 62 [LS]>) - Ausdruck einer das Dienstverhältnis überdauernden Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Urteile vom 2. Dezember 1970 - BVerwG 1 WD 7.70 - <BVerwGE 43, 147 = NZWehrr 1972, 23> und vom 21. September 2004 - BVerwG 2 WD 11.04 - ;… Dau, WDO, 4. Aufl. 2002, § 63 RNr. 8 m.w.N.).
Dies kommt insbesondere in Fällen besonders treuwidrigen Verhaltens und vor allem dann in Betracht, wenn das Gesamtverhalten des (früheren) Soldaten den Schluss zulässt, dass er jedes ernsthafte Interesse für die dienstlichen Belange vermissen lässt und dass es bei ihm bereits seit längerem an dem unabdingbaren Mindestmaß an Verantwortung für die dienstlichen Bedürfnisse fehlt (vgl. Urteil vom 21. September 2004 - BVerwG 2 WD 11.04 - , m.w.N.).
Rn. 105 Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des früheren Soldaten muss zudem auch das Leistungsbild während der gesamten Dienstzeit Berücksichtigung finden (vgl. u.a. Urteile vom 10. Juli 1984 - BVerwG 2 WD 60.86 -, vom 23. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 26.85 - und vom 21. September 2004 - BVerwG 2 WD 11.04 - ).
- VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143
Entfernung eines Hochschulprofessors aus dem Beamtenverhältnis wegen …
Der Ausschlusstatbestand ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 21.9.2004 - 2 WD 11.04 - NVwZ-RR 2006, 554, zu § 63 Abs. 3 WDO).Dies kommt etwa in Fällen grober Täuschung des Dienstherrn, besonders treuwidrigen Verhaltens und vor allem dort in Betracht, wo es um die rechtlichen Grundbedingungen des Dienstverhältnisses geht und das Gesamtverhalten des Beamten den Schluss zulässt, dass er jedes ernsthafte Interesse für die dienstlichen Belange vermissen lässt und es bei ihm seit längerem an dem unabdingbaren Mindestmaß von Verantwortung für die dienstlichen Bedürfnisse fehlt (…vgl. BVerwG, U.v. 23.5.2006 - 1 D 18.05 - juris Rn. 9 mit zahlreichen Beispielen aus der Rspr.; BVerwG, U.v. 21.9.2004 - a.a.O.;… NVwZ 2007, 960, 962 Rn. 45 f.).
- BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11
Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Verschaffen; Zugänglichmachen; …
Dies kommt insbesondere in Fällen besonders treuwidrigen Verhaltens und vor allem dann in Betracht, wenn das Gesamtverhalten des (früheren) Soldaten den Schluss zulässt, dass er jedes ernsthafte Interesse für die dienstlichen Belange vermissen lässt und dass es bei ihm bereits seit längerem an dem unabdingbaren Mindestmaß an Verantwortung für die dienstlichen Bedürfnisse fehlt (vgl. Urteile vom 21. September 2004 - BVerwG 2 WD 11.04 - NZWehrr 2005, 39 = DÖV 2005, 345 = ZBR 2005, 211 m.w.N. und vom 27. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 4.05 - Buchholz 235.01 § 63 WDO 2002 Nr. 1). - BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11
Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung; …
Dies kommt insbesondere in Fällen besonders treuwidrigen Verhaltens und vor allem dann in Betracht, wenn das Gesamtverhalten des (früheren) Soldaten den Schluss zulässt, dass er jedes ernsthafte Interesse für die dienstlichen Belange vermissen lässt und dass es bei ihm bereits seit längerem an dem unabdingbaren Mindestmaß an Verantwortung für die dienstlichen Bedürfnisse fehlt (vgl. Urteile vom 21. September 2004 - BVerwG 2 WD 11.04 - NZWehrr 2005, 39 = DÖV 2005, 345 = ZBR 2005, 211 - m.w.N. und vom 27. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 4.05 - Buchholz 235.01 § 63 WDO 2002 Nr. 1). - VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.21
Untersagung einer lokalen Knochenbank
Ausnahmetatbestände sind aber generell eng auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 21.09.2004 - 2 WD 11.04 - NVwZ-RR 2006, 554; U.v. 15.7.2016 - 9 C 3.16 - juris), um den Ausnahmecharakter der Vorschrift zu wahren. - BVerwG, 17.11.2009 - 2 WD 18.08 Rn. 6 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteile vom 21. September 2004 - BVerwG 2 WD 11.04 - NZWehrr 2005, 39 und vom 27. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 4.05 - Buchholz 235.01 § 63 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2006, 159) kann die Berufung auf die Gewährung eines Unterhaltsbeitrags beschränkt werden.
Er dient allein dazu, dem aus dem Dienstverhältnis entfernten Soldaten oder Beamten den durch den Wegfall der Dienst- oder Versorgungsbezüge notwendig gewordenen Übergang in einen anderen Beruf oder in eine andere Art der finanziellen Existenzsicherung, zum Beispiel eine gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente, zu erleichtern und ihn ebenso wie seine finanziell von ihm abhängigen Familienangehörigen während dieses - vorübergehenden - Zeitraums nicht in wirtschaftliche Not geraten zu lassen (stRspr, für das Wehrdisziplinarrecht z.B. Urteile vom 21. September 2004 a.a.O. …und vom 27. Oktober 2005 a.a.O., für das Beamtendisziplinarrecht z.B. Beschluss vom 29. Mai 1996 - BVerwG 1 DB 25.95 - Buchholz 235 § 110 BDO Nr. 2, jeweils m.w.N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; unzulässige Einbeziehung eines …
Als Bestimmung, die eine Ausnahme von der Beitragspflicht des § 10 Abs. 3 KAG zulässt, ist sie - wie grundsätzlich jede Ausnahmevorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.2004, DÖV 2005, 345) - einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich. - VGH Bayern, 14.04.2020 - 20 CE 20.725
Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels mit elektronischen Zigaretten …
Rn. 7 Bei einer solchen Konzeption einer Norm liegt der Schluss jedoch nahe, dass ein Ausnahmetatbestand wie § 2 Abs. 4 Satz 2 BayIfSMV eng auszulegen ist (vgl. auch BVerwG, U.v. 21.09.2004 - 2 WD 11.04 - NVwZ-RR 2006, 554; U.v. 15.7.2016 - 9 C 3.16 - juris), so dass eine über den Wortlaut der Vorschrift hinausgehende Auslegung, wie es die Antragstellerin meint, nicht in Betracht kommt. - BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11
Ordnungsgemäße Bemessung der Disziplinarmaßnahme eines Soldaten bei Begehung …
Rn. 39 h) Die Voraussetzungen, unter denen die Gewährung des Unterhaltsbeitrags gem. § 63 Abs. 3 Satz 1 WDO wegen Unwürdigkeit auszuschließen ist, lagen noch nicht vor (Urteil vom 21. September 2004 - BVerwG 2 WD 11.04 - NZWehrr 2005, 39 f. = juris Rn. 4 …und Urteil vom 27. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 4.05 - Buchholz 235.01 § 63 WDO 2002 Nr. 1 = juris Rn. 4).
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