Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.2013 - 2 WD 12.13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Herabsetzung eines Oberfeldwebels in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der Besoldungsgruppe A 7 aufgrund eines rechtswidrigen Waffengebrauchs und vorsätzlicher Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herabsetzung eines Oberfeldwebels in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der Besoldungsgruppe A 7 aufgrund eines rechtswidrigen Waffengebrauchs und vorsätzlicher Körperverletzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09
Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung; …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 2 WD 12.13
Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. …und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).Rn. 43 Der Milderungsgrund eines Mitverschuldens von Vorgesetzten in der Form einer mangelhaften Dienstaufsicht liegt hier schon mangels einer Überforderungssituation (vgl. z.B. Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2 und Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 37).
Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 50 m.w.N. …und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 51
). - BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10
Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 2 WD 12.13
Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (…stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (…vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 50 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 51
). - BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08
Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot; …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 2 WD 12.13
Es handelt sich auch hier nicht um eine bloße Nebenpflicht, vielmehr um eine Pflicht mit funktionellem Bezug zur Erfüllung des grundgesetzmäßigen Auftrages der Streitkräfte und zur Gewährleistung des militärischen Dienstbetriebes (Urteil vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 2 WD 1.08 - juris Rn. 105).Die in § 10 Abs. 6 SG von jedem Offizier und Unteroffizier bei dienstlichen und außerdienstlichen Äußerungen verlangten Beschränkungen (Achtung der Rechte anderer; Besonnenheit, Toleranz und Sachlichkeit) sind für einen Vorgesetzten nach der vom Gesetzgeber getroffenen Regelungsentscheidung unerlässlich, um seine dienstlichen Aufgaben erfüllen und seinen Untergebenen im Sinne von § 10 Abs. 1 SG in Haltung und Pflichterfüllung Vorbild sein zu können (Urteil vom 22. Oktober 2008 - a.a.O. - Rn. 33).
- BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06
Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum; …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 2 WD 12.13
Rn. 28 Die Fürsorgepflicht (§ 10 Abs. 3 SG) gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu den vornehmlichsten Pflichten eines Vorgesetzten gegenüber seinen Untergebenen, die das berechtigte Gefühl haben müssen, dass sie von diesem nicht nur als Befehlsempfänger betrachtet werden, sondern dass dieser von den ihm eingeräumten Befehls- und sonstigen Befugnissen nur unter angemessener Berücksichtigung ihrer persönlichen Belange Gebrauch macht, dass er sich bei allen Handlungen und Maßnahmen von Wohlwollen gegenüber dem jeweiligen Untergebenen leiten lässt und dass er stets bemüht ist, ihn vor Schäden und unzumutbaren Nachteilen zu bewahren (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 1. März 2007 - BVerwG 2 WD 4.06 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 56 Rn. 38 m.w.N.).Ein Vorgesetzter, der die Rechte seines Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und kann damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 1. März 2007 - BVerwG 2 WD 4.06 - Rn 46 m.w.N.).
- BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09
Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium; …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 2 WD 12.13
Rn. 48 Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - Rn. 35 f. juris) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:. - BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11
Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen
Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 2 WD 12.13
Misshandlungen von Untergebenen in der Form von Tätlichkeiten sind ebenso zu gewichten (vgl. Urteil vom 1. Februar 2012 - BVerwG 2 WD 1.11 - Rn. 72 f. m.w.N.). - BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10
Schusswaffenmissbrauch; Regelmaßnahme; Herabsetzung im Dienstgrad
Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 2 WD 12.13
Das vorsätzliche Richten einer Schusswaffe auf einen Kameraden unter Verstoß gegen entsprechende Dienstvorschriften ist in aller Regel mit dieser Maßnahmeart zu ahnden (vgl. Urteil vom 12. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 9.10 - Rn. 51 m.w.N.). - BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07
Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen; …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 2 WD 12.13
Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23 m.w.N.). - BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09
Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr; …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 2 WD 12.13
Vorsätzlicher Ungehorsam stellt daher stets ein sehr ernstzunehmendes Dienstvergehen dar (Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - Rn. 52 m.w.N.). - BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12
Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 2 WD 12.13
Rn. 39 Das Bekanntwerden beim Wehrbeauftragten und bei den Strafverfolgungsorganen ist dagegen nicht zu Ungunsten des Soldaten in die Bemessung einzustellen (vgl. Urteil vom 7. Februar 2013 - BVerwG 2 WD 36.12 - Rn. 43). - BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
- BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03
Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten; …
- BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12
Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 81 D 3.11
Disziplinarklage; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Gerichtsvollzieher; …
Rn. 88 Vor allem jedoch bestanden für den Präsidenten des Amtsgerichts B. vor der Anzeige des Klinikaufenthalts vom 16. September 2002 keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass die Beklagte sich in einer krankheitsbedingten Überforderungssituation befand, die ein sofortiges Eingreifen zwingend erfordert hätte (s. zur "Überforderungssituation" als einen für den Milderungsgrund des Mitverschuldens erforderlichen Gesichtspunkt: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 2 WD 12.13 -, juris Rn. 43;… Urteil vom 13. Januar 2011 a.a.O., juris Rn. 37;… Urteil vom 25. August 2009 a.a.O., juris Rn. 75;… Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 WD 9.07 -, juris Rn. 53;… Urteil vom 13. März 2003 - 1 WD 4.03 -, juris Rn. 13). - BVerwG, 06.11.2025 - 2 WD 32.24
Dienstgradherabsetzung wegen sexueller Belästigung, körperlicher Misshandlung und …
Gleiches gilt in Fällen der Misshandlung oder entwürdigenden Behandlung von Untergebenen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - juris Rn. 72, vom 24. Oktober 2013 - 2 WD 12.13 - juris Rn. 50 m. w. N. …und vom 25. März 2021 - 2 WD 13.20 - BVerwGE 172, 101 Rn. 20). - BVerwG, 25.03.2021 - 2 WD 13.20
Disziplinarbuße; Nachteile des disziplinargerichtlichen Verfahrens; …
Rn. 20 aa) Maßgeblich ist dafür die Erwägung, dass keine Misshandlung eines Untergebenen vorliegt, für die Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung ist (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 2 WD 12.13 - juris Rn. 50 m.w.N.). - VG Minden, 20.10.2020 - 12 K 324/18 Rn. 46 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 2 WD 12.13 -, juris Rn. 31.
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