Rechtsprechung
| BVerwG, 07.08.1985 - 2 WD 13.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Degradierung eines Oberfeldwebels wegen fortgesetzter Unterschlagung, vorsätzlicher eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe und Diebstahls - Unzureichende Berücksichtigung mildernder Umstände - Berücksichtigung förmlicher Anerkennungen
Verfahrensgang
- TDG Nord, 31.01.1985 - N 13 VL 17/84
- BVerwG, 07.08.1985 - 2 WD 13.85
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81
Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1985 - 2 WD 13.85
Dementsprechend hat bei ihm nach der ständigen Rechtsprechung des Senats für ein derartiges Vergehen die Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein (BVerwGE 73, 203, 204) [BVerwG 23.06.1981 - 2 WD 2/81]. - BVerwG, 26.01.1984 - 2 WD 43.83
Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten von seiner Einheit - Verstoß gegen die …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1985 - 2 WD 13.85
Demgemäß trifft einen solchen Soldaten nach der Rechtsprechung des Senats als disziplinare Reaktion bei Fahnenflucht, länger dauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, bei kürzerer eigenmächtiger Abwesenheit die Dienstgradherabsetzung, und zwar unter Umständen auch schon bei einer Abwesenheit von fünfeinhalb Tagen bis in einen Mannschaftsdienstgrad (Urteil vom 26. Januar 1984 - 2 WD 43/83 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 1.87
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Herabsetzung eines …
Die Kameradschaftspflicht wird, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (BVerwG Urteile vom 10. Dezember 1980 - 2 WD 57, 58/80 - und vom 7. August 1985 - 2 WD 13/85) entschieden hat, auch dann verletzt, wenn nicht ein einzelner Kamerad Ziel des Fehlverhaltens ist, sondern eine Gemeinschaft von Kameraden.Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 203, 204 [BVerwG 23.06.1981 - BVerwG 2 WD 2.81] und BVerwG Urteil vom 7. August 1985 - 2 WD 13/85) hatte im vorliegenden Fall die Herabsetzung des Soldaten in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein.
- BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88
Disziplinarmaßnahme - Fortgesetzter Diebstahl - Fortgesetzte Beleidigung - …
- BVerwG, 28.03.1996 - 2 WD 1.96
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Diebstahls in vier Fällen und …
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [f.]>, vom 7. August 1985 - BVerwG 2 WD 13.85 -, vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -, vom 26. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 8.90 - <BVerwGE 86, 314 [f.]>, vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - <BVerwGE 93, 34 [BVerwG 31.01.1991 - 2 WD 48/90] [f.]>, vom 11. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 45.93 - und vom 7. September 1994 - BVerwG 2 WD 15.94 -) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung die Dienstgradherabsetzung grundsätzlich Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und besondere Erschwernisgründe auch eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
- BVerwG, 22.02.1989 - 2 WD 28.88
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen vorsätzlichen Vollrausches - Entfernung …
Auch die Tatsache der sachgleichen strafgerichtlichen Ahndung kann nicht zur disziplinargerichtlichen Milderung führen, weil das strafgerichtliche und das disziplinargerichtliche Verfahren unterschiedliche Intentionen haben und sich die Kriminalstrafe nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme unterscheidet; während jene neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinargerichtliche Ahndung darauf ausgerichtet, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die besonderen ihm obliegenden Dienstpflichten verletzt hat, entweder einer reinigenden Maßregelung unterwirft oder durch eine erzieherische Maßnahme an künftiges pflichtgemäßes Verhalten mahnt (vgl. BVerwG Urteil vom 7. August 1985 - 2 WD 13/85). - BVerwG, 29.04.1999 - 2 WD 35.98
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Unterschlagung eines Kleidungsstückes …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [204]>, vom 7. August 1985 - BVerwG 2 WD 13.85 - und vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -) stellt der "Zugriff" eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad grundsätzlich Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und besondere Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können. - BVerwG, 11.05.1994 - 2 WD 45.93
Fortgesetzter Betrug durch einen Soldaten zu Lasten eines Kameraden als …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [f.]>, vom 7. August 1985 - BVerwG 2 WD 13.85 -, vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 - und vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - <BVerwGE 93, 34>) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung die Dienstgradherabsetzung grundsätzlich Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und besondere Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können. - BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87
Strafverfahren gegen Soldaten wegen Fahnenflucht - Disziplinargerichtliches …
Demgemäß kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats als disziplinare Reaktion bei Fahnenflucht ebenso wie längerdauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit die Entfernung aus dem Dienstverhältnis in Betracht; nur bei Vorliegen gewichtiger Milderungsgründe kann von dieser Regelmaßnahme abgesehen werden (BVerwGE 63, 66; BVerwG Urteile vom 26. Januar 1984 - 2 WD 43/83 - m.w.N., vom 7. August 1985 - 2 WD 13/85 - und vom 15. Oktober 1986 - 2 WD 18/86). - BVerwG, 13.02.1992 - 2 WD 46.91
Strafgerichtliche Verurteilung eines früheren Soldaten wegen Betrugs - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [204]>, vom 7. August 1985 - BVerwG 2 WD 13.85 - und vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -) stellt der "Zugriff" eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad grundsätzlich Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und besondere Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
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