Rechtsprechung
| BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Beihilfe zur Untreue - Beförderungsverbot für die Dauer von drei Jahren als die erforderliche und angemessene disziplinare Ahndung - Strafschärfung wegen Tatbegehung als Vorgesetzter - Bewertung außerdienstlicher Verfehlungen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Soldaten - Verurteilung wegen außerdienstlicher Verfehlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 03.02.1998 - 6 VL 36/97
- BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 19.03.1997 - 2 WD 34.96
Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98
Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -) stets als ein nicht leicht zu nehmendes Dienstvergehen zu würdigen.Dabei kommt es - in subjektiver Hinsicht - vor allem darauf an, welche Hemmschwelle der Täter bei der Tat zu überwinden hatte; denn dies ist ein wesentliches Indiz für die Beurteilung der mit der Tat offenbarten charakterlichen Mängel (vgl. Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -).
Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind deshalb die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300> und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 - m.w.N.).
Solche sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dann anzunehmen, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]> und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 - m.w.N.).
- BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Diebstahl zum Nachteil der Ehefrau …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98
Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -) stets als ein nicht leicht zu nehmendes Dienstvergehen zu würdigen.Dabei kommt es - in subjektiver Hinsicht - vor allem darauf an, welche Hemmschwelle der Täter bei der Tat zu überwinden hatte; denn dies ist ein wesentliches Indiz für die Beurteilung der mit der Tat offenbarten charakterlichen Mängel (vgl. Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -).
- BVerwG, 10.05.1994 - 2 WD 44.93
Fortgesetzter Diebstahl durch einen Soldaten als vorsätzlicher Verstoß gegen die …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98
Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -) stets als ein nicht leicht zu nehmendes Dienstvergehen zu würdigen.Dabei kommt es - in subjektiver Hinsicht - vor allem darauf an, welche Hemmschwelle der Täter bei der Tat zu überwinden hatte; denn dies ist ein wesentliches Indiz für die Beurteilung der mit der Tat offenbarten charakterlichen Mängel (vgl. Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -).
- BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86
Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß
Auszug aus BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98
Solche sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dann anzunehmen, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]> und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 - m.w.N.). - BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87
Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen - …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98
Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind deshalb die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300> und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 - m.w.N.). - BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88
Disziplinarmaßnahme - Fortgesetzter Diebstahl - Fortgesetzte Beleidigung - …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98
Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -) stets als ein nicht leicht zu nehmendes Dienstvergehen zu würdigen. - BVerwG, 26.06.1985 - 2 WD 5.85
Wiederholte außerdienstliche Diebstähle - Soldaten in Vorgesetztenstellung - …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98
Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -) stets als ein nicht leicht zu nehmendes Dienstvergehen zu würdigen. - BVerwG, 10.07.1996 - 2 WD 5.96
Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei Eingriff in Eigentum oder Vermögen …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98
Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -) stets als ein nicht leicht zu nehmendes Dienstvergehen zu würdigen. - BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95
Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98
Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 17. März 1992 - BVerwG 2 WD 50.91 - und vom 13. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 6.95 -) nicht darauf an, daß eine solche Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten tatsächlich eingetreten ist. - BVerwG, 17.03.1992 - 2 WD 50.91
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Vortäuschens einer Straftat und …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98
Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 17. März 1992 - BVerwG 2 WD 50.91 - und vom 13. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 6.95 -) nicht darauf an, daß eine solche Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten tatsächlich eingetreten ist.
- VGH Bayern, 23.07.2014 - 16a D 12.2519
Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A9); außerdienstliche und …
- VGH Bayern, 15.02.2012 - 16a D 10.1974
Leit. Regierungsdirektor; Steuerhinterziehung; Beihilfe zu Steuerhinterziehung; …
So können insbesondere Beihilfetaten, die unter Missbrauch eigener dienstlicher Möglichkeiten oder der dienstlichen Möglichkeiten anderer Beteiligter die Haupttat ermöglichen oder wesentlich zu ihr beitragen, disziplinarisch ebenso geahndet werden wie die Täterschaft (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28.10.1992, Az. 1 D 63/91; Urteil vom 27.10.1992, Az. 1 D 71/91; Urteil vom 27.06.1995, Az. 2 WD 3/95; Urteil vom 02.09.1998, Az. 2 WD 13/98, jeweils ). - VGH Bayern, 27.09.2012 - 16a D 11.406
Polizeiverwaltungsbeamter; Beihilfe zum Betrug mit Schadenshöhe von 131.000 EUR; …
Beihilfetaten, die die Haupttat erst ermöglichen oder wesentlich zu ihr beitragen, können daher disziplinarisch ebenso geahndet werden wie die Täterschaft (vgl. z.B. BVerwG…, Urt. vom 28.10.1992 - 1 D 63/91;… Urt. vom 27.10.1992 - 1 D 71/91;… Urt. vom 27.06.1995 -2 WD 3/95; Urt. vom 02.09.1998 - 2 WD 13/98, jeweils ). - BVerwG, 02.12.1999 - 2 WD 42.99
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen je eines Falles der vollendeten und …
Entgegen der Auffassung des Verteidigers kann der vorliegende Fall nicht mit dem vom Senat entschiedenen Fall 2 WD 13.98 verglichen werden, denn dort konnte zugunsten des Soldaten gewertet werden, daß er, nachdem ihm Zweifel an seinem Tun gekommen waren, sich aus eigenem Antrieb erfolgreich bemüht hat, seinen Tatbeitrag rückgängig zu machen.
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