Rechtsprechung
| BVerwG, 06.08.1985 - 2 WD 14.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Degradierung eines Soldaten auf Zeit als Disziplinarmaßnahme nach sexuellem Missbrauch eines Kindes
Verfahrensgang
- TDG Süd, 12.02.1985 - S 2 VL 1/85
- BVerwG, 06.08.1985 - 2 WD 14.85
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1985 - 2 WD 14.85
Da die Berufung des Soldaten im vollen Umfang erfolglos war, waren ihm die Kosten des Berufungsverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 WDO aufzuerlegen, und es bestand auch keine gesetzliche Möglichkeit, die ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen ganz oder teilweise dem Bund zu überbürden (BVerwGE 46, 101). - BVerwG, 21.05.1975 - I D 64.74
Unzuchtshandlungen an Kindern - Disziplinarmaß
Auszug aus BVerwG, 06.08.1985 - 2 WD 14.85
Dies ist ständige Rechtsprechung der Wehrdienstsenate wie der Beamtensenate des ehemaligen Bundesdisziplinarhofes wie des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BDH Urteile vom 25. Juni 1958 - WD 3/58 -, vom 8. Oktober 1965 - 2 WD 38/65 -, vom 14. Februar 1967 - 1 WD 38/66 - und BVerwG Urteil vom 28. November 1968 - 2 WD 21/67 - BVerwGE 53, 47, 48) [BVerwG 21.05.1975 - I d 64/74]. - BVerwG, 25.06.1958 - WD 3.58
Unzucht mit einem Kind als Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Bildung des …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1985 - 2 WD 14.85
Dies ist ständige Rechtsprechung der Wehrdienstsenate wie der Beamtensenate des ehemaligen Bundesdisziplinarhofes wie des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BDH Urteile vom 25. Juni 1958 - WD 3/58 -, vom 8. Oktober 1965 - 2 WD 38/65 -, vom 14. Februar 1967 - 1 WD 38/66 - und BVerwG Urteil vom 28. November 1968 - 2 WD 21/67 - BVerwGE 53, 47, 48) [BVerwG 21.05.1975 - I d 64/74].
- BVerwG, 17.10.1986 - 2 WD 21.86
Soldat in Vorgesetztenstellung - Sexueller Mißbrauch eines Kindes - …
Da ein Soldat mit Vorgesetzteneigenschaft auch im Dienst, insbesondere gegenüber untergebenen Wehrpflichtigen, Verantwortungsbewußtsein und Selbstbeherrschung auf sexuellem Gebiet zu zeigen hat, ist seine Einbuße an Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit durch eine Pflichtwidrigkeit der erwähnten Art so hoch einzuschätzen, daß er im allgemeinen für die Bundeswehr untragbar wird und nur in minderschweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe in seinem Dienstverhältnis verbleiben kann (BVerwG NJW 1982, 1660 [BVerwG 27.11.1981 - 2 WD 25/81] = NZWehrr 1983, 30; BVerwGE 76, 262 = NZWehrr 1985, 159; BVerwG Urteil vom 6. August 1985 - 2 WD 14/85 - vgl. auch BVerwGE 53, 47; 73, 231) [BVerwG 22.07.1981 - 1 D 41/80]. - BVerwG, 19.09.1989 - 2 WDB 8.89
Rechtsmittel
Verstöße gegen die dem sexuellen Schutz Kinder dienenden Strafbestimmungen rufen daher nicht nur Unverständnis hervor, sondern gelten als verabscheuungswürdig und geben den Täter allgemeiner Verachtung preis (vgl. BVerwG Urteil vom 6. August 1985 - 2 WD 14/85 - m.w.N.).
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