Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.1993 - 2 WD 14.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinarmaßnahmen auf Grund einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr - Disziplinarmaßnahme des Beförderungsverbots - Verstoß gegen die Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten - Anforderungen an die Bestimmung einer angemessenen Disziplinarmaßnahme - ...
Verfahrensgang
- TDG Nord, 09.12.1992 - 10 VL 20/92
- BVerwG, 27.10.1993 - 2 WD 14.93
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 34.90
Straßenverkehrsdelikte eines Soldaten in Vorgesetztenstellung
Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 2 WD 14.93
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (vgl. Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - sowie - BVerwG 2 WD 42.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [120]> m.w.N.). - BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 23.91
Unfallflucht eines Soldaten - Beförderungsverbot - Gehaltskürzung
Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 2 WD 14.93
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (vgl. Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - sowie - BVerwG 2 WD 42.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [120]> m.w.N.). - BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 42.90
Disziplinarmaßnahmen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - Verstoß gegen …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 2 WD 14.93
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (vgl. Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - sowie - BVerwG 2 WD 42.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [120]> m.w.N.). - BVerwG, 13.05.1986 - 2 WD 2.86
Vergehen der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs - Vergehen des …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 2 WD 14.93
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (vgl. Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - sowie - BVerwG 2 WD 42.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [120]> m.w.N.).
- BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche …
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, dass es - für sich allein betrachtet - im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 2 WD 9.89 - m. w. N., vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - m. w. N., vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 14.93 - m. w. N. und vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 2 WD 13.94 -).
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