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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.2025 - 2 WD 15.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,8107
BVerwG, 06.03.2025 - 2 WD 15.24 (https://dejure.org/2025,8107)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2025 - 2 WD 15.24 (https://dejure.org/2025,8107)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2025 - 2 WD 15.24 (https://dejure.org/2025,8107)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SG §§ 7, 11, 13, 17 Abs. 1 Satz 1; WStG § 15 Abs. 1, § 18
    Höchstmaßnahme bei einer durch Täuschung erschlichenen Abwesenheit von sieben Monaten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2025 - 2 WD 15.24
    Die Verletzung der Pflicht zur militärischen Dienstleistung berührt nicht nur die Einsatzbereitschaft der Truppe, sie erschüttert auch die Grundlagen des Dienstverhältnisses selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 32 m. w. N.).

    Ist das Vertrauen in den früheren Soldaten zerstört und deswegen die Höchstmaßnahme zu verhängen, können weder eine überlange Verfahrensdauer (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 56) noch eine etwaige Nachbewährung (BVerwG…, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 40) maßnahmemildernde Wirkungen entfalten.

  • BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschleichen von Urlaub; Urkundenfälschung; …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2025 - 2 WD 15.24
    Da der Unrechtsgehalt dieser Wehrstraftat ebenso wie bei der eigenmächtigen Abwesenheit nach § 15 Abs. 1 WStG durch das rechtswidrige Fernbleiben vom Dienst gekennzeichnet ist und der Strafrahmen des § 18 Abs. 1 WStG sogar noch höher ist, ist beim Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen an die für die eigenmächtige Abwesenheit von Soldaten entwickelten disziplinarrechtlichen Grundsätze anzuknüpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - NZWehrr 2019, 159 ).

    Dieser Milderungsgrund steht einem Soldaten nur zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z. B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (BVerwG, Urteile vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - juris Rn. 31 …und vom 22. August 2024 - 2 WD 1.24 - juris Rn. 40 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.08.2024 - 2 WD 1.24

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2025 - 2 WD 15.24
    Da bereits eine unerlaubte Abwesenheitsdauer von 30 Werktagen den Ansatz der Höchstmaßnahme rechtfertigt, ist die darüberhinausgehende unerlaubte Abwesenheitsdauer auf der zweiten Stufe der Zumessungserwägungen erschwerend zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 22. August 2024 - 2 WD 1.24 - juris Rn. 29).

    Dieser Milderungsgrund steht einem Soldaten nur zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z. B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (…BVerwG, Urteile vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - juris Rn. 31 und vom 22. August 2024 - 2 WD 1.24 - juris Rn. 40 m. w. N.).

  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2025 - 2 WD 15.24
    Ist das Vertrauen in den früheren Soldaten zerstört und deswegen die Höchstmaßnahme zu verhängen, können weder eine überlange Verfahrensdauer (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 56) noch eine etwaige Nachbewährung (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 40) maßnahmemildernde Wirkungen entfalten.
  • BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2025 - 2 WD 15.24
    Fehlt die Bereitschaft zum Gehorsam, kann die Funktionsfähigkeit einer Armee gelähmt oder jedenfalls in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1994 - 2 WD 6.94 - BVerwGE 103, 143 ).
  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2025 - 2 WD 15.24
    Dass diese Tat vom Truppendienstgericht als Anschuldigungspunkt 3 ausgeklammert worden ist, schließt die Berücksichtigung der damit verbundenen Vorstrafe bei der Würdigung der Persönlichkeit des früheren Soldaten nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - NVwZ-RR 2020, 983 Rn. 51).
  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Ahndung von außerdienstlich versuchten Nötigungen eines Soldaten; Herabsetzung im …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2025 - 2 WD 15.24
    Dabei erfasst die Bindungswirkung auch die konkreten Straftatbestände, aus denen das Truppendienstgericht einen strafrechtlich begründeten Verstoß gegen § 7 SG abgeleitet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr; …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2025 - 2 WD 15.24
    Rn. 21 Dass die erstinstanzliche Entscheidung an schweren Mängeln des Verfahrens im Sinne von § 120 Abs. 1 Nr. 2, § 121 Abs. 2 WDO leidet, (BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 12 m. w. N.) ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    1. Die Kameradschaftspflicht gebietet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2025 - 2 WD 15.24
    Da Milderungsgründe umso gewichtiger sein müssen, je schwerer ein Dienstvergehen wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 2021 - 2 WD 23.20 - BVerwGE 173, 352 Rn. 29 m. w. N.), ist hier kein Abweichen von der Höchstmaßnahme geboten.
  • BVerwG, 02.02.2023 - 2 WD 3.22

    Ahndung unerlaubten Fernbleibens vom Dienst in 15 Fällen

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2025 - 2 WD 15.24
    Der Prozessstoff wird somit nicht mehr von der Anschuldigungsschrift, sondern allein von den Tat- und Schuldfeststellungen im angefochtenen Urteil bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2023 - 2 WD 3.22 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 06.10.2021 - 2 WD 3.21

    Disziplinargerichtliches Berufungsverfahren wegen unerlaubter Abwesenheit vom …

  • BVerwG, 27.03.2017 - 2 WD 11.16

    Beweiswürdigung der Aussagen einer Zeugin hinsichtlich der sexuellen Belästigung …

  • BVerwG, 13.06.2024 - 2 WD 8.23

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit, …

  • BVerwG, 15.04.2025 - 2 WD 21.24
    Schwere Mängel des Verfahrens im Sinne von § 120 Abs. 1 Nr. 2, § 121 Abs. 2 WDO a. F., die von dieser Bindung befreit (…BVerwG, Urteile vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - juris Rn. 23 m. w. N. und vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - juris Rn. 21), sind weder geltend gemacht worden noch ersichtlich.

    Dies ist in Fällen des - das Dienstvergehen vorliegend im Schwerpunkt charakterisierenden (BVerwG, Urteil vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - juris Rn. 24) - vorsätzlichen unerlaubten Fernbleibens von der Truppe bei einer kürzeren unerlaubten Abwesenheit grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung; bei länger dauernder, wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit oder Fahnenflucht ist regelmäßig die Höchstmaßnahme angezeigt.

    Denn ein Soldat, welcher der Truppe unerlaubt fernbleibt, versagt im Kernbereich seiner Dienstpflichten (BVerwG, Urteil vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - juris Rn. 24).

    Fehlt die Bereitschaft zum Gehorsam, kann die Funktionsfähigkeit einer Armee gelähmt oder jedenfalls in Frage gestellt werden (BVerwG, Urteil vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - juris Rn. 28).

    Zwar hat er Reue und Einsicht gezeigt und sich geständig eingelassen; angesichts der durch die bereits vorhandenen Beweismittel gesicherten Überführbarkeit kommt dem jedoch keine besonders mildernde Wirkung zu (BVerwG, Urteil vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - juris Rn. 34).

    Sie verbieten die Annahme eines durch ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit charakterisierten Verhaltens (…BVerwG, Urteile vom 27. März 2017 - 2 WD 11.16 - juris Rn. 120…, vom 22. August 2024 - 2 WD 1.24 - juris Rn. 39 und vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - juris Rn. 30).

    Dieser Milderungsgrund steht einem Soldaten nur zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z. B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (…BVerwG, Urteile vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - juris Rn. 31…, vom 22. August 2024 - 2 WD 1.24 - juris Rn. 40 m. w. N. und vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - juris Rn. 32).

    Es bedurfte vorliegend jedoch keines hilfreichen Eingreifens der Dienstaufsicht, damit der frühere Soldat erkennen konnte, zur Dienstleistung verpflichtet und insbesondere gehalten zu sein, trotz der Krankschreibungen die Genehmigung seines Disziplinarvorgesetzten einholen zu müssen (BVerwG, Urteil vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - juris Rn. 32).

    Ist das Vertrauen zerstört und deswegen die Höchstmaßnahme zu verhängen, könnten weder eine überlange Verfahrensdauer (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 56) noch eine etwaige Nachbewährung (BVerwG…, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 40) maßnahmemildernde Wirkungen entfalten (BVerwG, Urteil vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 16.04.2026 - 2 WD 9.25
    Dazu gehören insbesondere die Pflichten zur Präsenz und gewissenhaften Dienstleistung (…BVerwG, Urteile vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 32 m. w. N. und vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - NVwZ-RR 2025, 573 Rn. 25).

    Ist das Vertrauen in einen (früheren) Soldaten zerstört und deswegen die Höchstmaßnahme zu verhängen, können weder eine überlange Verfahrensdauer (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 56) noch eine etwaige Nachbewährung (BVerwG…, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 40) maßnahmemildernde Wirkungen entfalten (BVerwG, Urteil vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - NVwZ-RR 2025, 573 Rn. 37).

    Da bereits eine unerlaubte Abwesenheitsdauer von mindestens 31 Werktagen den Ansatz der Höchstmaßnahme rechtfertigt, darf die darüber hinausgehende unerlaubte Abwesenheitsdauer bei der Einzelfallwürdigung erschwerend berücksichtigt werden (…BVerwG, Urteile vom 22. August 2024 - 2 WD 1.24 - NZWehrr 2025, 331 Rn. 29 und vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - NVwZ-RR 2025, 573 Rn. 27).

  • BVerwG, 16.04.2026 - 8 B 25.25
    Dazu gehören insbesondere die Pflichten zur Präsenz und gewissenhaften Dienstleistung (…BVerwG, Urteile vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 32 m. w. N. und vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - NVwZ-RR 2025, 573 Rn. 25).

    Ist das Vertrauen in einen (früheren) Soldaten zerstört und deswegen die Höchstmaßnahme zu verhängen, können weder eine überlange Verfahrensdauer (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 56) noch eine etwaige Nachbewährung (BVerwG…, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 40) maßnahmemildernde Wirkungen entfalten (BVerwG, Urteil vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - NVwZ-RR 2025, 573 Rn. 37).

    Da bereits eine unerlaubte Abwesenheitsdauer von mindestens 31 Werktagen den Ansatz der Höchstmaßnahme rechtfertigt, darf die darüber hinausgehende unerlaubte Abwesenheitsdauer bei der Einzelfallwürdigung erschwerend berücksichtigt werden (…BVerwG, Urteile vom 22. August 2024 - 2 WD 1.24 - NZWehrr 2025, 331 Rn. 29 und vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - NVwZ-RR 2025, 573 Rn. 27).

  • BVerwG, 01.10.2025 - 2 WD 30.24

    Entfernung aus dem Dienst bei schwerer Treuepflichtverletzung eines Soldaten

    Dass die zugrunde liegende Tat als Anschuldigungspunkt 1 im gerichtlichen Disziplinarverfahren ausgeklammert worden ist, schließt die damit verbundene Vorstrafe bei der Würdigung der Persönlichkeit des Soldaten nicht aus (…vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - NVwZ-RR 2020, 983 Rn. 51 und vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - NVwZ-RR 2025, 573 Rn. 30).
  • BVerwG, 13.08.2025 - 2 WD 27.24

    Befehlswidrige Fortsetzung einer Nebentätigkeit auch in Zeiten der …

    Dabei erfasst die Bindungswirkung auch die konkreten Straftatbestände aus denen das Truppendienstgericht sowohl den Verstoß gegen die Rechtsordnung als auch die außerdienstliche disziplinarische Relevanz abgeleitet hat (BVerwG, Urteil vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - NVwZ-RR 2025, 573 Rn. 20).

    Rn. 31 b) Die Bindungswirkung entfällt zwar ausnahmsweise, wenn die erstinstanzliche Entscheidung an schweren Verfahrensmängeln im Sinne des § 120 Abs. 1 Nr. 2, § 121 Abs. 2 WDO a. F. leidet, was bei unzureichenden oder widersprüchlichen Feststellungen zu Tat- und Schuldfragen der Fall sein kann (…BVerwG, Urteile vom 17. September 2024 - 2 WD 5.24 - juris Rn. 23 m. w. N. und vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - NVwZ-RR 2025, 573 Rn. 21).

  • BVerwG, 03.04.2025 - 2 WD 19.24

    Disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme bei vierfacher Dienstentziehung durch …

    Da der Unrechtsgehalt dieser Wehrstraftat ebenso wie bei der eigenmächtigen Abwesenheit nach § 15 Abs. 1 WStG durch das rechtswidrige Fernbleiben vom Dienst gekennzeichnet ist und der Strafrahmen des § 18 Abs. 1 WStG sogar noch höher ist, ist es gerechtfertigt, beim Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen an die für die eigenmächtige Abwesenheit von Soldaten entwickelten disziplinarrechtlichen Grundsätze anzuknüpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - juris Rn. 24).

    Die Verletzung der Pflicht zur militärischen Dienstleistung berührt nicht nur die Einsatzbereitschaft der Truppe, sie erschüttert auch die Grundlagen des Dienstverhältnisses selbst (…vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 32 und vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 10.12.2025 - 2 WD 36.25

    Zurückweisung einer offensichtlich unbegründeten Berufung

    Daher könnte selbst eine Nachbewährung die Verhängung der Höchstmaßnahme nicht abwenden (BVerwG…, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 40 und vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - NZWehrr 2025, 336 Rn. 37).
  • BVerwG, 20.11.2025 - 2 WD 33.24
    Ist danach das Vertrauen in den früheren Soldaten objektiv zerstört und deswegen die Höchstmaßnahme zu verhängen, kann auch die überlange Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens keine maßnahmemildernde Wirkung entfalten (BVerwG, Urteile vom 6. März 2025 - 2 WD 15.24 - NVwZ-RR 2025, 573 Rn. 37).
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