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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14863
BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97 (https://dejure.org/1997,14863)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1997 - 2 WD 15.97 (https://dejure.org/1997,14863)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 2 WD 15.97 (https://dejure.org/1997,14863)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch Inverkehrbringen einer falschen Urkunde - Dienstvergehen durch Zugriff auf Bundeswehreigentum - Wahrheitspflicht in dienstlichen Angelegenheiten - Pflicht eines Soldaten zur Wahrung des Achtungs- und ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum - …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97
    Vergreift sich ein Berufssoldat oder Soldat auf Zeit in Vorgesetztenstellung am Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, disqualifiziert er sich regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter, so daß nach gefestigter Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Herabsetzung bis in den Mannschaftsdienstgrad ist (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]> und vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97
    Solche Milderungsgründe sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der ein Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] = NZWehrr 1987, 168>).
  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97
    Das gilt auch für einen Soldaten, der unwahre Erklärungen abgibt; hierdurch büßt er allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (vgl. Urteil vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 -).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97
    Vergreift sich ein Berufssoldat oder Soldat auf Zeit in Vorgesetztenstellung am Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, disqualifiziert er sich regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter, so daß nach gefestigter Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Herabsetzung bis in den Mannschaftsdienstgrad ist (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]> und vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.1994 - 2 WD 38.93

    Wehrrecht - Dienstgradherabsetzung - Eigennützige Schädigung des Dienstherrn - …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97
    Generell büßt daher ein Feldwebel, der seinen Dienstherrn bestiehlt oder in sonstiger Weise zu dessen Lasten sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft oder dies versucht, nicht nur seine Glaubwürdigkeit ein, sondern kann auch nicht mehr in seinem Dienstgrad belassen werden (vgl. Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 140 = NZWehrr 1994, 213>).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86

    Soldat - Veruntreuung von Versorgungsgut - Entfernung aus Dienstverhältnis - …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97
    Vergreift sich ein Berufssoldat oder Soldat auf Zeit in Vorgesetztenstellung am Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, disqualifiziert er sich regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter, so daß nach gefestigter Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Herabsetzung bis in den Mannschaftsdienstgrad ist (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]> und vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97
    Eine gesetzliche Möglichkeit, ihn aus Billigkeitsgründen von den ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen - ganz oder teilweise - zu entlasten (§ 132 Abs. 2 Satz 1 WDO), bestand nicht (Urteil vom 27. März 1973 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101>).
  • BVerwG, 26.04.1983 - 2 WD 3.83

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten wegen einer Unterschlagung von …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97
    Vergreift sich ein Berufssoldat oder Soldat auf Zeit in Vorgesetztenstellung am Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, disqualifiziert er sich regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter, so daß nach gefestigter Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Herabsetzung bis in den Mannschaftsdienstgrad ist (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]> und vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94

    Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit der Bewertungen von Prüfungsteilen im …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 3.95 - <BVerwGE 103, 204 [BVerwG 24.01.1995 - 1 WB 68/94] [248] = NZWehrr 1996, 38>) kann der Dienstgrad eines Stabsgefreiten grundsätzlich nur solchen Soldaten zuerkannt werden, die sich nach ihren dienstlichen Leistungen sowie einer tadelfreien Führung in und außer Dienst deutlich unter den Angehörigen des Mannschaftsdienstes herausheben, hingegen nicht denen, die ein schweres Dienstvergehen begangen haben.
  • BVerwG, 20.07.1994 - 2 WD 1.94

    Disziplinarrecht - Reisekostenbetrügerei - Offizier - Dienstgradherabsetzung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97
    Generell büßt daher ein Feldwebel, der seinen Dienstherrn bestiehlt oder in sonstiger Weise zu dessen Lasten sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft oder dies versucht, nicht nur seine Glaubwürdigkeit ein, sondern kann auch nicht mehr in seinem Dienstgrad belassen werden (vgl. Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 140 = NZWehrr 1994, 213>).
  • BVerwG, 02.06.1995 - 1 DB 7.95

    Vorläufige Dienstenthebung - Einbehaltung von Teilen der Dienstbezüge - …

  • BVerwG, 27.06.1995 - 2 WD 3.95

    Soldatenrecht - Stabsgefreiter - Dienstvergehen - Dienstgradherabsetzung - …

  • BVerwG, 21.02.2001 - 2 WD 45.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil …

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch zu wertende Schädigung bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - < BVerwGE 83, 339 [344 f.]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - < BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213 >, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - < BVerwGE 103, 140 = NZWehrr 1995, 78 >, vom 24. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 15.97 - und vom 8. Juli 1998 - BVerwG 2 WD 42.97 - < BVerwGE 113, 235 = NVwZ 1999, 192>; Beschluss vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - < BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27 [f.]>).

    Da sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der nach § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll, regelmäßig durch ein solches Verhalten als Vorgesetzter disqualifiziert, ist als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine reinigende Maßnahme, jedenfalls eine Dienstgradherabsetzung, gegebenenfalls bei erheblichen Erschwerungsgründen auch die disziplinare Höchstmaßnahme, in Betracht zu ziehen (vgl. Urteile vom 24. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 15.97 - und vom 8. Juli 1998 - BVerwG 2 WD 42.97 - ).

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