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| BVerwG, 09.08.1973 - II WD 16.73 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- BVerwGE 46, 146
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 22.01.2025 - 2 WD 14.24
Soldaten und Ehebruch
Rn. 21 b) Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung in der Beteiligung am Ehebruch einer Kameradenehefrau regelmäßig eine Verletzung der Kameradschaftspflicht in Form einer Missachtung der Rechte des Kameraden gesehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1971 - 2 WD 38.71 - BVerwGE 43, 293 ; vom 9. August 1973 - 2 WD 16.73 - BVerwGE 46, 146 ; vom 27. Juni 1991 - 2 WD 8.91 - NZWehrr 1991, 252 ; vom 1. Juli 1992 - 2 WD 14.92 - BVerwGE 93, 269 und vom 16. April 2002 - 2 WD 43.01 - NJW 2002, 3722 ). - BVerwG, 26.01.1982 - 2 WD 15.81
Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht - Pflicht zu achtungswürdigem und …
Kamerad ist für einen Soldaten jeder andere Soldat der Bundeswehr; auf besonders enge persönliche Beziehungen kommt es nicht an (BVerwGE 46, 146, 147) [BVerwG 09.08.1973 - II WD 16/73].Infolgedessen ist das ehebrecherische Verhalten des früheren Soldaten insgesamt nach der strengeren Vorschrift des § 17 Abs. 2 Satz 1 SG zu beurteilen (vgl. BVerwGE 46, 87; 46, 146) [BVerwG 01.08.1973 - I D 37/73].
- BVerwG, 09.02.1982 - 2 WD 18.81
Verstoß eines Soldaten gegen seine Pflicht zur Kameradschaft - Pflicht zu …
Dadurch, daß er sich hinreißen ließ, sein Verhältnis zu Frau P. mehr als freundschaftlich zu gestalten, mit ihr Küsse austauschte, sie in die Arme nahm und sie beim Spazierengehen an der Hand hielt, hat er es gegenüber Hauptmann P., der wie jeder andere Soldat der Bundeswehr sein Kamerad war (BVerwGE 46, 146, 147) [BVerwG 09.08.1973 - II WD 16/73], an der notwendigen Zurückhaltung und Rücksichtnahme fehlen lassen. - BVerwG, 04.09.1973 - II WD 49.72
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Ernennung eines Soldaten zu einem Soldat …
Die Wehr dienst Senate haben aber in ständiger Rechtsprechung als Milderungsgrund anerkannt, wenn es sich nicht um ein leichtfertiges Abenteuer, sondern um eine menschliche und schicksalhafte Verstrickung handelte, der die Achtung nicht versagt werden konnte (BVerwG Urteil vom 9. August 1973 - II WD 16/73).
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