Rechtsprechung
| BVerwG, 11.11.1993 - 2 WD 17.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorsätzliche Misshandlung und entwürdigende Behandlung sowie Freiheitsberaubung Untergebener im Dienst als schweres Dienstvergehen und Grund für eine Dienstgradherabsetzung - Herabsetzung des Dienstgrades wegen vorsätzlicher Verletzung der Fürsorgepflicht und der Pflicht ...
Verfahrensgang
- TDG Süd, 28.01.1993 - S 7 VL 18/92
- BVerwG, 11.11.1993 - 2 WD 17.93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.02.1988 - 2 WD 37.87
"Erhängung" eines Untergebenen zum Schein als erhebliches Dienstvergehen - …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1993 - 2 WD 17.93
Im Gegensatz zu dem Sachverhalt, der Gegenstand der Entscheidung des erkennenden Senats gewesen sei (BVerwG 2 WD 37.87), zu dem der Senat eine Beförderungssperre ausgesprochen habe, wirkten die dem früheren Soldaten zur Last gelegten Anschuldigungen geradezu wie eine Lappalie.
- BVerwG, 28.06.1995 - 2 WD 4.95
Beachtung und Sinn und Zweck des Verschlechterungsverbotes - Dienstvergehen eines …
Die Maßnahmebemessung des Truppendienstgerichts erschöpfe sich weitgehend in einem wörtlichen Zitat des herangezogenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1993 - BVerwG 2 WD 17.93 -.Der erkennende Senat hat daher in gefestigter Rechtsprechung in Fällen von Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384>, vom 22. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 3.90 - , vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [307]> und 11. November 1993 - BVerwG 2 WD 17.93 -).
- BVerwG, 21.12.2006 - 2 WD 19.05
Vorläufige Festnahme; Recht auf ein "faires Verfahren"; Beschuldigteneigenschaft …
Eine rechtswidrige Freiheitsentziehung ist daher dem militärischen Zusammenhalt und der Einsatzbereitschaft der Truppe in hohem Maße abträglich und - bei Bekanntwerden - auch schädlich für das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit (Urteil vom 11. November 1993 - BVerwG 2 WD 17.93 -). - BVerwG, 24.04.1997 - 2 WD 40.96
Entwürdigende Behandlung Untergebener durch einen Soldaten - Vorsätzliche …
Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden und bedarf im militärischen Bereich und seiner strengen hierarchischen Gliederung sogar besonderer Beachtung (vgl. Urteil vom 11. November 1993 - BVerwG 2 WD 17.93 -).Der erkennende Senat hat deshalb in gefestigter Rechtsprechung in Fällen von Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - stets eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt seiner Zumessungserwägungen gemacht (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [ff.]>, vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384 [391 f.]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [BVerwG 18.01.1991 - 2 WD 24/89] [f.]>, vom 12. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 53, 54.90 - <BVerwGE 93, 108 [112 f.]>, vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]> und vom 11. November 1993 - BVerwG 2 WD 17.93 -).
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