Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.1986 - 2 WD 18.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen eines Soldaten - Pflicht eines Soldaten zum treuen Dienen - Pflicht eines Soldaten zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten im dienstlichen Bereich - Eigenmächtige Abwesenheit eines freiwillig Dienst leistenden Soldaten - Gerichtliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 15.01.1986 - N 3 VL 18/85
- BVerwG, 15.10.1986 - 2 WD 18.86
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1986 - 2 WD 18.86
Da die Berufung des Soldaten zurückgewiesen werden mußte, waren ihm gemäß § 131 Abs. 1 WDO die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, und es bestand auch keine gesetzliche Möglichkeit, ihn ganz oder teilweise von den ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen zu entlasten (BVerwGE 46, 101). - BVerwG, 26.01.1984 - 2 WD 43.83
Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten von seiner Einheit - Verstoß gegen die …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1986 - 2 WD 18.86
Demgemäß trifft einen solchen Soldaten nach der Rechtsprechung des Senats als disziplinare Reaktion bei Fahnenflucht, länger dauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, bei kürzerer eigenmächtiger Abwesenheit die Dienstgradherabsetzung (BVerwG Urteil vom 26. Januar 1984 - 2 WD 43/83 - m.w.N.).
- BVerwG, 02.12.1986 - 2 WD 48.85
Erkrankung - Eigenmächtige Abwesenheit - Dienstleistungspflicht - …
Demgemäß trifft einen solchen pflichtvergessenen Soldaten nach der Rechtsprechung des Senats als disziplinare Reaktion bei Fahnenflucht, längerdauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit die schwerste Disziplinarmaßnahme, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, bei kürzerer eigenmächtiger Abwesenheit die Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 WD 18/86). - BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87
Strafverfahren gegen Soldaten wegen Fahnenflucht - Disziplinargerichtliches …
Demgemäß kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats als disziplinare Reaktion bei Fahnenflucht ebenso wie längerdauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit die Entfernung aus dem Dienstverhältnis in Betracht; nur bei Vorliegen gewichtiger Milderungsgründe kann von dieser Regelmaßnahme abgesehen werden (BVerwGE 63, 66; BVerwG Urteile vom 26. Januar 1984 - 2 WD 43/83 - m.w.N., vom 7. August 1985 - 2 WD 13/85 - und vom 15. Oktober 1986 - 2 WD 18/86).
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