Rechtsprechung
| BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Disziplinarverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Misshandlung Untergebener - Fotographieren eines Soldaten unter einer in der Stube aufgehängten Hakenkreuzfahne - Vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen, die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 28.10.1999 - 10 VL 31/99
- BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 1413
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 25.01.2000 - 2 WD 43.99
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Verwendung von Kennzeichen …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 -m.w.N.) kommt es nicht darauf an, ob eine solche Beeinträchtigung tatsächlich eingetreten ist, sondern es genügt, wenn das Verhalten dazu geeignet war. Da diese Pflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 -
, vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [327]> und vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - ). Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist daher stets die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. dazu: Urteile vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -, vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - <BVerwGE 113, 13 = NZWehrr 1997, 83 > und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - ).
Auch wenn der Zeitfaktor für sich allein keine maßnahmemildernde Wirkung hat, so ist er doch für die Maßnahmebemessung insofern von Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteil vom 25. Januar 2000 - 2 WD 43.99 - m.w.N.).
- BVerwG, 28.09.1990 - 2 WD 27.89
NATO-Verbündete - Verbreitung antisemitischer Parolen - Rassenmord - Juden
Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
Diese Grundpflicht des Soldaten gebietet ihm, im Dienst und außerhalb des Dienstes zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was sie in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (Urteile vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [326] > m.w.N.).Ein solcher Verstoß liegt dann vor, wenn sich ein Soldat für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung auszuhöhlen, oder wenn er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (Urteil vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - m.w.N.).
Da diese Pflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 -
, vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [327]> und vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - ). - BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
Es bestand auch keine gesetzliche Möglichkeit, ihn aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise von den ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu entlasten (Beschluss vom 27. März 1973 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101 >).
- BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90
Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum - …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254 > und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <BVerwGE 93, 265 = NZWehrr 1993, 76>). - BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91
Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage
Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254 > und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <BVerwGE 93, 265 = NZWehrr 1993, 76>). - BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei vorwerfbarem Schuldenmachen eines …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - <BVerwGE 103, 343 [347] > m.w.N.) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen. - BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96
Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist daher stets die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. dazu: Urteile vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -, vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - <BVerwGE 113, 13 = NZWehrr 1997, 83 > und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - ). - BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
Befehl - Zuständiger Vorgesetzter - Soldat - Dienstliche Unterkünfte - Anlagen - …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
Der Soldat ist nicht als Werber für eine politische Überzeugung, die der Vergangenheit angehört, aufgetreten und hat dadurch nicht Kameraden in ihrer dienstfreien Zeit ohne oder gegen ihren Willen mit einer politischen Auseinandersetzung konfrontiert oder ihnen ein Verhalten aufgedrängt, das durch § 15 Abs. 2 SG gerade ausgeschlossen werden soll (vgl. Beschluss vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - <BVerwGE 73, 237 [f.] = NZWehrr 1982, 25 [f.]> m.w.N.). - BVerwG, 05.05.1998 - 2 WD 25.97
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlicher Mißhandlung eines …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
Das Gebot, diese Grundrechte zu achten und zu schützen gilt für jede Art staatlicher Gewalt und in besonderem Maße für die Streitkräfte mit ihrer streng hierarchischen Gliederung (vgl. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 >, vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - , vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - <BVerwGE 113, 217 = NVwZ 1999, 191 > und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 -). - BVerwG, 24.01.1984 - 2 WD 40.83
Disziplinarmaßnahme gegen einen Sodaten wegen wiederholter Abgabe von …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
Da diese Pflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 -, vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [327]> und vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - ). - BVerwG, 18.01.1991 - 2 WD 24.89
Wehrrecht - Disziplinarrecht - Mißhandlung von Untergebenen - Reinigende Maßnahme
- BVerwG, 02.03.2000 - 2 WD 44.99
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Körperverletzung - Herabsetzung eines …
- BVerwG, 04.09.1980 - 2 WD 74.79
Verstoß gegen die Pflicht des Eintretens für die Erhaltung der freiheitlichen …
- BVerwG, 23.01.1996 - 2 WD 32.95
- VG Trier, 14.08.2018 - 3 K 2486/18
Dienstentfernung Polizeibeamter: Identifikation mit "Reichsbürger-Spektrum"
Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (…BVerfG a.a.O.; BVerwG unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG: Beschluss vom 17. Mai 2001, a.a.O., Urteil vom 7. November 2000 - 2 WD 18.00 -, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. August 1995 - 3 A 11324/95 -, juris). - VG Regensburg, 28.06.2017 - RN 1 K 16.1581
Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen des Einbringens rechtsextremistischer …
Aus der Pflicht zum treuen Dienen ergibt sich vor allem die Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Staat, seinen Organen und seiner Rechtsordnung (BVerwG, U.v. 07.11.2000 - 2 WD 18.00 - juris; VG Saarlouis, U.v. 13.01.2015 - 2 K 763/13 - juris für den Fall der Verwendung nationalsozialistischer Gesten).Sein Verhalten brachte zumindest die Gefahr mit sich, andere Soldaten in ihrer Loyalität gegenüber dem Dienstherrn zu verunsichern, sie in Konflikte zu stürzen und dadurch im Ergebnis die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, U.v. 07.11.2000 - 2 WD 18.00 - juris Rn. 3).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 07.11.2000 - 2 WD 18/00 - juris) kommt es für die Feststellung einer Pflichtverletzung nach § 17 Abs. 2 SG nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung tatsächlich eingetreten ist, sondern es genügt, wenn das Verhalten dazu geeignet war.
Diese Kernpflicht (BVerwG, U.v. 07.11.2000 - 2 WD 18/00 - juris Rn. 4) des Soldaten gebietet es, sich mit der Idee der freiheitlich-demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, der ein Soldat dienen soll, zu identifizieren.
Identifizieren bedeutet dabei nicht nur, die Grundordnung dieses Staates anzuerkennen, sondern verlangt ein Mehr an staatsbürgerlicher Verpflichtung, das dem Soldaten wie auch dem Richter und Beamten auferlegt ist (BVerwG, U.v. 07.11.2000 - 2 WD 18/00 - juris).
Ein solcher Verstoß liegt nicht nur dann vor, wenn sich ein Soldat für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung auszuhöhlen, sondern bereits dann, wenn er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerwG, U.v. 07.11.2000 - 2 WD 18/00 - juris Rn. 4;… OVG SH, B.v. 18.08.2014 - 12 B 14/14 - juris Rn. 32; VG Saarlouis, U.v. 13.01.2015 - 2 K 763/13 - juris; VG Bremen, B.v. 05.08.2013 - 6 V 745/13 - juris).
- BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung; …
Da die politische Treuepflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1984 - 2 WD 40.83 - NZWehrr 1984, 167, vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 58, vom 28. September 1990 - 2 WD 27.89 - BVerwGE 86, 321, vom 25. Januar 2000 - 2 WD 43.99 - BVerwGE 111, 45, vom 7. November 2000 - 2 WD 18.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 40, vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 f. …und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 39 Rn. 49).
- BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11
Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung; …
Da diese Pflicht zu den absolut elementaren soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteil vom 7. November 2000 - BVerwG 2 WD 18.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 40 = juris Rn. 4 und 8 m.w.N.). - VG Sigmaringen, 19.07.2017 - 5 K 3625/17
Aufnahmeritual; Ritual; Taufe; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung; …
Rn. 37 Die Kernpflicht des Soldaten aus § 8 SG gebietet, sich mit der Idee der freiheitlichen demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, der er dienen soll, zu identifizieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, Rn. 4, juris).Daher gehört die Verletzung der politischen Treuepflicht zu den schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18.11.2003 - 2 WDB 2, 03 -, juris, Rn. 29; Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, Rn. 4, juris jeweils zur Verwendung von nationalsozialistischem Bild- bzw. Propagandamaterial).
Ein solcher Verstoß liegt nicht nur dann vor, wenn sich ein Soldat für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung auszuhöhlen, sondern bereits dann, wenn er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, Rn. 4, juris).
Allein entscheidend ist, ob ein vernünftiger, objektiv wertender Dritter, wenn er von diesem Verhalten Kenntnis erhielte, darin eine Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr oder der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten sehen würde (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 -, Rn. 65, juris; Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, juris; VG Regensburg…, Urteil vom 28.06.2017 - RN 1 K 16/1581 -, Rn. 50, juris).
- VG Sigmaringen, 19.07.2017 - 5 K 1899/17
Aufnahmeritual; Ritual; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung oder des …
Rn. 37 Die Kernpflicht des Soldaten aus § 8 SG gebietet, sich mit der Idee der freiheitlichen demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, der er dienen soll, zu identifizieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, Rn. 4, juris).Daher gehört die Verletzung der politischen Treuepflicht zu den schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18.11.2003 - 2 WDB 2, 03 -, juris, Rn. 29; Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, Rn. 4, juris jeweils zur Verwendung von nationalsozialistischem Bild- bzw. Propagandamaterial).
Ein solcher Verstoß liegt nicht nur dann vor, wenn sich ein Soldat für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung auszuhöhlen, sondern bereits dann, wenn er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, Rn. 4, juris).
Allein entscheidend ist, ob ein vernünftiger, objektiv wertender Dritter, wenn er von diesem Verhalten Kenntnis erhielte, darin eine Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr oder der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten sehen würde (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 -, Rn. 65, juris; Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, juris; VG Regensburg…, Urteil vom 28.06.2017 - RN 1 K 16/1581 -, Rn. 50, juris).
- BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03
Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen; …
Da die in § 8 SG normierte Pflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 - , vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [327]>, vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - und vom 7. November 2000 - BVerwG 2 WD 18.00 -7 SG Nr. 40 = NVwZ 2001, 1413 = ZBR 2002, 141>). Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stets die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. dazu: Urteile vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -, vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - <BVerwGE 113, 13 = NZWehrr 1997, 83>, vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - und vom 7. November 2000 - BVerwG 2 WD 18.00 - ).
- VG Hamburg, 11.12.2025 - 14 K 4141/21
Zur Rechtmäßigkeit der fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen …
Sie fordert als eine Kernpflicht des Soldaten mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung (…vgl. VG Hamburg, Urt. v. 29.3.2023, 21 K 4032/22, juris Rn. 42;… vgl. auch zu den vorstehenden Grundsätzen hinsichtlich Beamten bzw. Richtern: BVerfG, Beschl. v. 22.5.1975, 2 BvL 13/73, juris Rn. 42;… Beschl. v. 6.5.2008, 2 BvR 337/08, juris Rn. 17;… hinsichtlich Soldaten: BVerwG, Urt. v. 28.9.1990, 2 WD 27/89, juris Rn. 26; Urt. v. 7.11.2000, 2 WD 18/00, juris Rn. 4;… Urt. v. 23.3.2017, 2 WD 16/16, juris Rn. 67;… Poretschkin/Lucks, Soldatengesetz, 11. Aufl. 2022, § 8 SG, Rn. 4).Darin kommt eine uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung zum Ausdruck, die nicht mit der Pflicht aus § 8 SG vereinbar ist (…vgl. VG Hamburg, Urt. v. 29.3.2023, 21 K 4032/22, juris Rn. 42;… vgl. auch zu den vorstehenden Grundsätzen hinsichtlich Beamten bzw. Richtern: BVerfG, Beschl. v. 22.5.1975, 2 BvL 13/73, juris Rn. 42;… Beschl. v. 6.5.2008, 2 BvR 337/08, juris Rn. 17;… hinsichtlich Soldaten: BVerwG, Urt. v. 28.9.1990, 2 WD 27/89, juris Rn. 26; Urt. v. 7.11.2000, 2 WD 18/00, juris Rn. 4;… Urt. v. 23.3.2017, 2 WD 16/16, juris Rn. 67;… Poretschkin/Lucks, Soldatengesetz 11. Aufl. 2022, § 8 SG, Rn. 4).
Zwar mag darin eine formal korrekte Haltung zum Ausdruck kommen, jedoch erfordert die Pflicht zur Anerkennung der freiheitlich demokratischen Grundordnung von dem Soldaten - und konkret dem Kläger - mehr als nur ein derartiges Minimalbekenntnis (…vgl. VG Hamburg, Urt. v. 29.3.2023, 21 K 4032/22, juris Rn. 42;… vgl. auch zu den vorstehenden Grundsätzen hinsichtlich Beamten bzw. Richtern: BVerfG, Beschl. v. 22.5.1975, 2 BvL 13/73, juris Rn. 42;… Beschl. v. 6.5.2008, 2 BvR 337/08, juris Rn. 17;… hinsichtlich Soldaten: BVerwG, Urt. v. 28.9.1990, 2 WD 27/89, juris Rn. 26; Urt. v. 7.11.2000, 2 WD 18/00, juris Rn. 4;… Urt. v. 23.3.2017, 2 WD 16/16, juris Rn. 67;… Poretschkin/Lucks, Soldatengesetz 11. Aufl. 2022, § 8 SG Rn. 4).
- VG Koblenz, 19.12.2018 - 2 K 135/18
Fristlose Entlassung eines Soldaten war rechtens
Aus der Pflicht zum treuen Dienen ergibt sich vor allem die Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Staat, seinen Organen und seiner Rechtsordnung (BVerwG, Urteil vom 7. November 2000 - 2 WD 18.00 -, juris).Damit hat er dem Selbstverständnis der Bundeswehr als Organ des der Freiheit und Menschenwürde verpflichteten demokratischen Rechtsstaats der Bundesrepublik Deutschland Schaden zugefügt; dies verunsichert zudem andere Soldaten, insbesondere Kameraden und Untergebene, in ihrer Loyalität gegenüber dem Dienstherrn, stürzt sie in Konflikte und beeinträchtigt dadurch die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (BVerwG, Urteil vom 7. November 2000, a. a. O.).
Die Verletzung der politischen Treuepflicht gehört zu den schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2000, a. a. O.).
- BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02
Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole; …
Diese Grundpflicht des Soldaten gebietet ihm, im Dienst und außerhalb des Dienstes zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was sie in ihren durch die Verfassung und die Gesetze festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (stRspr.: vgl. Urteile vom 24. Februar 1999 BVerwG 2 WD 27.98 m. w. N. und vom 17. November 2000 - BVerwG 2 WD 18.00). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19
Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung
- BVerwG, 29.08.2002 - 2 WDB 6.02
Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung einhergehend mit einem Uniformverbot …
- VG Saarlouis, 13.01.2015 - 2 K 763/13
Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit bei Verwendung …
- VG Düsseldorf, 15.09.2022 - 10 K 743/22
- VG Koblenz, 23.11.2016 - 2 K 471/16
Entlassung eines Feldwebel-Anwärters war rechtens
- VGH Bayern, 06.02.2025 - 6 B 24.629
Zeitsoldat, vorzeitige Entlassung, charakterliche Eignung, Tätowierung …
- TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20
Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige …
- VG München, 20.04.2020 - M 21b S 20.286
Entlassung einer Soldatin auf Zeit wegen Verdachts extremistischer Bestrebungen
- VG Greifswald, 26.10.2022 - 6 A 1077/20
Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers als Freiwillig …
- VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14
Wehrdisziplinarverfahren: Verbreitung rassistischer und die Gewaltherrschaft des …
- VG Schleswig, 14.09.2017 - 12 B 31/17
Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr wegen Verwendung …
- VG Lüneburg, 19.10.2006 - 8 A 3/06
Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Arbeitgeber; Arbeitsplatz; Auflösung; …
- VG Hamburg, 29.03.2023 - 21 K 4032/22
Entlassung eines Zeitsoldaten bei Teilung rechtsextremer Inhalte in Sozialen …
- VG Koblenz, 27.10.2021 - 2 K 252/21
Soldat durfte wegen einer Vielzahl rechtsextremistischer und …
- VG Magdeburg, 22.07.2025 - 5 A 102/24
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".