Rechtsprechung
| BVerwG, 09.02.1982 - 2 WD 18.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verstoß eines Soldaten gegen seine Pflicht zur Kameradschaft - Pflicht zu außerdienstlichem Wohlverhalten - Vorliegen eines Dienstvergehens - Verschärfte Haftung eines Soldaten in Vorgesetztenstellung
Verfahrensgang
- TDG Nord, 12.11.1980 - 3 VL 10/80
- BVerwG, 09.02.1982 - 2 WD 18.81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80
Verletzung der Kameradschaftspflicht - Entwürdigende Behandlung von Untergebenen …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1982 - 2 WD 18.81
Es soll vielmehr Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen, zu gefährden (BVerwG Urteil vom 20. Mai 1981 - 2 WD 9/80). - BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72
Wahrheitspflicht eines Soldaten im Dienst - Pflicht eines Soldaten zur …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1982 - 2 WD 18.81
Diese Verpflichtung zur Ansehenswahrung im außerdienstlichen Bereich ist schon dann verletzt, wenn das Verhalten des Soldaten geeignet war, seine Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit ernsthaft zu beeinträchtigen (BVerwGE 46, 41). - BVerwG, 09.08.1973 - II WD 16.73
Auszug aus BVerwG, 09.02.1982 - 2 WD 18.81
Dadurch, daß er sich hinreißen ließ, sein Verhältnis zu Frau P. mehr als freundschaftlich zu gestalten, mit ihr Küsse austauschte, sie in die Arme nahm und sie beim Spazierengehen an der Hand hielt, hat er es gegenüber Hauptmann P., der wie jeder andere Soldat der Bundeswehr sein Kamerad war (BVerwGE 46, 146, 147) [BVerwG 09.08.1973 - II WD 16/73], an der notwendigen Zurückhaltung und Rücksichtnahme fehlen lassen. - BVerwG, 30.07.1981 - 2 WD 40.81
Pflicht zur Kameradschaft - Vorliegen eines Dienstvergehens - Pflicht zu …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1982 - 2 WD 18.81
Wie der Senat bereits im Urteil vom 30. Juli 1981 - 2 WD 40/81 - dargelegt hat, kann das Eindringen in eine fremde Ehe allenfalls dann fahrlässig begangen werden, wenn der betreffende Soldat nicht wußte, daß es sich bei seiner Partnerin um eine verheiratete Frau handelte, und eine fahrlässige Verletzung der Kameradschaftspflicht käme nur dann in Betracht, wenn der Soldat fahrlässig verkannt hätte, daß es sich um die Ehefrau eines Kameraden handelte.
- BVerwG, 01.07.1992 - 2 WD 14.92
Soldatengesetz - Dienstvergehen - Eindringen in die Ehe
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Juni 1980 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [17] = NZWehrr 1981, 28 [f.]>, vom 26. Januar 1982 - BVerwG 2 WD 15.81 -, vom 9. Februar 1982 - BVerwG 2 WD 18.81 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 -) ist es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich, ob sich der in seiner Würde und Ehre mißachtete Kamerad durch das Verhalten des Täters subjektiv verletzt gefühlt hat. - BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91
Ehebruch eines Soldaten - Ehefrau eines Kameraden - Dienstvergehen - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Juni 1990 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [17] = NZWehrr 1981, 28 [f.]>, vom 26. Januar 1982 - BVerwGE 2 WD 15.81 - und vom 9. Februar 1982 - BVerwG 2 WD 18.81 -) ist es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich, ob sich der in seiner Würde und Ehre mißachtete Kamerad durch das Verhalten des Täters subjektiv verletzt gefühlt hat.
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