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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5304
BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96 (https://dejure.org/1996,5304)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1996 - 2 WD 18.96 (https://dejure.org/1996,5304)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1996 - 2 WD 18.96 (https://dejure.org/1996,5304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Außerdienstliche Verfehlungen eines früheren Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter als nicht leicht zunehmendes Dienstvergehen - Vorliegen eines Maßnahmemilderungsgrundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstliche Unterschlagung durch Stabsunteroffizier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.05.1994 - 2 WD 44.93

    Fortgesetzter Diebstahl durch einen Soldaten als vorsätzlicher Verstoß gegen die …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96
    Außerdienstliche Verfehlungen gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [f.]> und vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.

    Dabei kommt es - in subjektiver Hinsicht - vor allem darauf an, welche Hemmschwelle der Täter bei der Ausführung seiner Tat zu überwinden hatte; denn dies ist ein wesentliches Indiz für die Beurteilung der mit der Tat offenbarten Charaktermängel (vgl. Urteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96
    Denn für besondere Gründe, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]> und vom 6. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 22.93 - <BVerwGE 93, 381 = NZWehrr 1994, 166>) als maßnahmemildernd angesehen werden können, weil sie für den früheren Soldaten eine außergewöhnliche Situation in der Weise ergeben haben, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten keinesfalls mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte, haben sich in der Beweisaufnahme keine hinreichenden Anhaltspunkte ergeben.
  • BVerwG, 14.03.1989 - 2 WD 41.88

    Soldatendisziplinarrecht - Versicherungsbetrug - Stabsoffizier - Herabsetzung im …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96
    Außerdienstliche Verfehlungen gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [f.]> und vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.
  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96
    Es bestand auch keine gesetzliche Möglichkeit, ihn aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise von den ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu entlasten (Beschluß vom 27. März 1973 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101>).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88

    Disziplinarmaßnahme - Fortgesetzter Diebstahl - Fortgesetzte Beleidigung - …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96
    Außerdienstliche Verfehlungen gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [f.]> und vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.
  • BVerwG, 25.01.1996 - 2 WD 24.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme wegen der Entwendung einer EC-Karte von …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96
    Da der Charakter eines Menschen und die Wertung seiner Festigkeit und Aufrichtigkeit unteilbar sind, werden schwerwiegende Persönlichkeitsmängel, die sich im außerdienstlichen oder dienstlichen Bereich gegenüber den Betroffenen offenbart haben, nicht dadurch kompensiert oder relativiert, daß der Soldat sonst im dienstlichen Bereich die gebotene Disziplin gewahrt oder sich fachlich bewährt hat (vgl. Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - ).
  • BVerwG, 26.06.1985 - 2 WD 5.85

    Wiederholte außerdienstliche Diebstähle - Soldaten in Vorgesetztenstellung - …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96
    Außerdienstliche Verfehlungen gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [f.]> und vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.
  • BVerwG, 27.06.1995 - 2 WD 3.95

    Soldatenrecht - Stabsgefreiter - Dienstvergehen - Dienstgradherabsetzung - …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96
    Wenngleich der Dienstgrad eines Stabsgefreiten nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 27. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 3.95 - und vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - ) grundsätzlich nur solchen Soldaten, die sich nach ihren dienstlichen Leistungen sowie einer tadelfreien Führung in und außer Dienst deutlich unter den Angehörigen des Mannschaftsdienstes herausheben, hingegen nicht denen zuerkannt werden sollte, die ein schweres Dienstvergehen begangen haben, stand hier jedoch das Verschlechterungsverbot einer weitergehenden Degradierung des früheren Soldaten entgegen.
  • BVerwG, 06.07.1993 - 2 WD 22.93

    Disziplinarrecht - Disziplinarmaßnahme - Maßnahmenbemessung - Fortgesetzter …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96
    Denn für besondere Gründe, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]> und vom 6. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 22.93 - <BVerwGE 93, 381 = NZWehrr 1994, 166>) als maßnahmemildernd angesehen werden können, weil sie für den früheren Soldaten eine außergewöhnliche Situation in der Weise ergeben haben, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten keinesfalls mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte, haben sich in der Beweisaufnahme keine hinreichenden Anhaltspunkte ergeben.
  • BVerwG, 23.01.1996 - 2 WD 32.95
    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96
    Wenngleich der Dienstgrad eines Stabsgefreiten nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 27. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 3.95 - und vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - ) grundsätzlich nur solchen Soldaten, die sich nach ihren dienstlichen Leistungen sowie einer tadelfreien Führung in und außer Dienst deutlich unter den Angehörigen des Mannschaftsdienstes herausheben, hingegen nicht denen zuerkannt werden sollte, die ein schweres Dienstvergehen begangen haben, stand hier jedoch das Verschlechterungsverbot einer weitergehenden Degradierung des früheren Soldaten entgegen.
  • BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch unbefugten Besitz …

    Denn der Tatmilderungsgrund der "Offenbarung eines Fehlverhaltens" (Urteile vom 19. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 9.95 - <BVerwGE 103, 265 = NZWehrr 1996, 164>, vom 12. November 1996 - BVerwG 2 WD 18.96 - <NZWehrr 1997, 85 [f.] = ZBR 1997, 156 [f.]> und vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 -) setzt Freiwilligkeit voraus.
  • BVerwG, 19.07.2001 - 2 WD 48.00

    Unterschlagung bzw. Entwendung von Ausrüstungsgegenständen und Bekleidungsstücken …

    Bereits außerdienstliche Verfehlungen gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [f.]>, vom 12. November 1996 - BVerwG 2 WD 18.96 - <NZWehrr 1997, 85 = ZBR 1997, 156> und vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 - <BVerwGE 113, 95 = NZWehrr 1997, 254> jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leicht zu nehmendes Dienstvergehen zu würdigen.
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