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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,488
BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87 (https://dejure.org/1987,488)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1987 - 2 WD 19.87 (https://dejure.org/1987,488)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - 2 WD 19.87 (https://dejure.org/1987,488)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen - Dienstvergehen - Herabsetzung im Dienstgrad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 300
 
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Wird zitiert von ... (60)

  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller …

    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; denn es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19> und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> jeweils m.w.N.) im Einklang mit dem Prinzipien der inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.

    Der erkennende Senat hat in gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 83, 300 [302]; 86, 305 [307]; 93, 19 [f.]; 93, 140 [f.] jeweils m.w.N.) bei Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen.

    Erschwerend ist hier vor allem der Verstoß des Soldaten gegen den - allgemein bekannten - militärischen Grundsatz zu berücksichtigen, daß ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (BVerwGE 83, 300 [ff.]; 93, 140 [142] jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 14.11.1991 - 2 WD 12.91

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Alkoholgenuß - Dienstgradherabsetzung

    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung (Urteile vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - <BVerwGE 83, 210> und vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300> jeweils m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat deshalb in gefestigter Rechtsprechung in Fällen von Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (BVerwGE 83, 300; Urteile vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384> -, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305> und vom 14. November 1990 - BVerwG 2 WD 32.90 - jeweils m.w.N.).

    Wie der Senat (BVerwGE 83, 300; Urteil vom 14. November 1990 - BVerwG 2 WD 32.90 - m.w.N.) hervorgehoben hat, bedarf es jedenfalls schon erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können.

    Erschwerend ist hier zu berücksichtigen, daß der Soldat gegen den militärischen Grundsatz verstoßen hat, wonach ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (BVerwGE 83, 300 [302] m.w.N.; Urteil vom 27. November 1990 - BVerwG 2 WD 20, 21.90 -).

  • BVerwG, 27.11.1990 - 2 WD 20.90

    Dienstgradherabsetzung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme wegen unwürdiger …

    Wie der Senat hervorgehoben hat, bedarf es jedenfalls schon erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können (BVerwGE 83, 300, 302 [BVerwG 02.07.1987 - 2 WD 19/87]; BVerwG Urteile vom 22. Mai 1990 - 2 WD 3/90 - und vom 14. November 1990 - 2 WD 32/90).

    Bei der Maßnahmebemessung ist hier erschwerend zu berücksichtigen, daß beide Soldaten als Vorgesetzte die von ihnen nach § 10 Abs. 1 SG geforderte beispielhafte Haltung und Pflichterfüllung über einen Zeitraum von nahezu zwei Jahren hinweg außer acht gelassen und gegen den militärischen Grundsatz verstoßen haben, daß ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel bleibt (BVerwGE 83, 300, 302 [BVerwG 02.07.1987 - 2 WD 19/87] m.w.N.).

    Denn im Vordergrund der Würdigung und Ahndung eines solchen Fehlverhaltens steht die Tatsache, daß der betroffene Untergebene durch die ihm zugefügte Mißhandlung in seiner körperlichen Unversehrtheit und menschlichen Würde beeinträchtigt worden ist (vgl. BVerwG Urteil vom 2. Juli 1987 - 2 WD 19/87).

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (BVerwGE 83, 300, 302 [BVerwG 02.07.1987 - 2 WD 19/87] m.w.N.).

  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten …

    Ein Vorgesetzter, der Untergebene körperlich misshandelt oder entwürdigend behandelt, begeht nicht nur eine Wehrstraftat, sondern auch eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung (vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 -, vom 6. Mai 1992 - BVerwG 2 WD 49.91 -, vom 21. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 13.93 -, vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 -, vom 19. Juli 2000 - BVerwG 2 WD 6.00 - und vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 2 WD 12.00, 13.00 -).

    Ein derartiges Fehlverhalten gegenüber Kameraden hat nichts mit militärisch notwendiger Härte oder mit Kameradschaft zu tun, sondern zerstört die Autorität des Vorgesetzten, das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 -).

  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 WD 4.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästingung untergebener Soldatinnen als …

    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; denn es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [BVerwG 18.01.1991 - 2 WD 24/89]> und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> jeweils m.w.N.) im Einklang mit den Prinzipien der Inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.

    Der erkennende Senat hat in gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 83, 300 [302]; 86, 305 [307]; 93, 19 [f.]; 93, 140 [f.] jeweils m.w.N.) bei Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen.

    Erschwerend ist hier der Verstoß des früheren Soldaten gegen den - allgemein bekannten - militärischen Grundsatz zu berücksichtigen, daß ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (BVerwGE 83, 300 [ff.]; 93, 140 [142]; 103, 257 [262] jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 12.11.1998 - 2 WD 12.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästigungen ziviler Mitarbeiterinnen als …

    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; denn es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [BVerwG 18.01.1991 - 2 WD 24/89]> und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> jeweils m.w.N.) im Einklang mit den Prinzipien der Inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.

    Der erkennende Senat hat in gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 83, 300 [302]; 86, 305 [307]; 93, 19 [f.]; 93, 140 [f.] jeweils m.w.N.) bei entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen.

    Erschwerend ist vor allem auch der Verstoß des Soldaten gegen den - allgemein bekannten - militärischen Grundsatz zu berücksichtigen, daß ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (BVerwGE 83, 300 [ff.]; 93, 140 [142] jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 21.07.1993 - 2 WD 13.93

    Disziplinarmaßnahme des Beförderungsverbots und Kürzung der Dienstbezüge - …

    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden, bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung (ständige Rechtsprechung des Senats: Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]> und vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [BVerwG 18.01.1991 - 2 WD 24/89] [f.]> jeweils m.w.N.).

    Wie der Senat jedenfalls wiederholt hervorgehoben hat, bedarf es schon erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können (BVerwGE 83, 300 [302]; Urteil vom 14. November 1990 - BVerwG 2 WD 32.90 -).

    Bei der Maßnahmebemessung ist hier erschwerend zu berücksichtigen, daß der Soldat als Vorgesetzter die von ihm nach § 10 Abs. 1 SG geforderte beispielhafte Haltung und Pflichterfüllung in zwei Fällen und in einem Zeitraum von nur drei bis vier Monaten außer acht gelassen und gegen den militärischen Grundsatz verstoßen hat, daß ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel bleibt (BVerwGE 83, 300 [302] m.w.N.).

    Denn im Vordergrund der Würdigung und Ahndung eines solchen Fehlverhaltens steht die Tatsache, daß die betroffenen Untergebenen durch die ihnen zugefügten Mißhandlungen in ihrer körperlichen Unversehrtheit und menschlichen Würde beeinträchtigt worden sind (vgl. BVerwGE 83, 300 [f.]).

  • BVerwG, 22.10.1998 - 2 WD 11.98

    Recht der Soldaten - Befehl zum Niederknien auf einen Bambusstab in Blickrichtung …

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300> und vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384 [391]>; BVerwGE 86, 362 [f.] m.w.N.) können diese Gebote innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden, bilden die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 10 SG) und bedürfen im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung.

    Erschwerend ist hier zu berücksichtigen, daß der Soldat als Vorgesetzter seine Taten mehrfach - teils vollendet, teils versucht - wiederholt begangen und dabei in einem Fall nicht nur gegen den militärischen Grundsatz verstoßen hat, daß ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel bleibt (BVerwGE 83, 300 [302] und 86, 362 [364] jeweils m.w.N.), sondern dabei auch den Druck mit den Händen auf die Schultern des betroffenen Zeugen M., der auf einem Bambusstab kniete, noch verstärkt und ihm damit körperlichen Schmerz zugefügt hat.

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich ohne selbstkritische Prüfung aus der Bereitschaft oder Unbekümmertheit, sich dem Verhalten eines Vorgesetzten oder Kameraden anzuschließen, zuschulden kommen läßt (BVerwGE 83, 300 [302] m.w.N.).

  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen - …

    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305> und vom 20. März 1991 - BVerwG 2 WD 52.90 - jeweils m.w.N.) im Einklang mit den Prinzipien der Inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.

    Erschwerend ist hier vor allem zu berücksichtigen, daß der frühere Soldat als Kompaniechef und Disziplinarvorgesetzter gehandelt und vor allem gegen den militärischen Grundsatz verstoßen hat, wonach ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (BVerwGE 83, 300 m.w.N. und Urteil vom 27. November 1990 - BVerwG 2 WD 20, 21.90 -).

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, und um so großer sind daher die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (BVerwGE 83, 300 und Urteil vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 13.02.2003 - 2 WD 33.02

    Grundsätze der Menschenführung; Grundsätze der Inneren Führung; Ehrverletzende …

    Ein Vorgesetzter, der Untergebene entwürdigend behandelt, begeht nicht nur eine Wehrstraftat, sondern auch eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung (vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 BVerwG 2 WD 19.87, vom 6. Mai 1992 BVerwG 2 WD 49.91, vom 21. Juli 1993 BVerwG 2 WD 13.93, vom 28. Januar 1999 BVerwG 2 WD 17.98, vom 19. Juli 2000 BVerwG 2 WD 6.00 und vom 17. Oktober 2000 BVerwG 2 WD 12.00, 13.00).

    Ein derartiges Fehlverhalten gegenüber Kameraden hat nichts mit militärisch notwendiger Härte oder mit Kameradschaft zu tun, sondern zerstört die Autorität des Vorgesetzten, das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1987 BVerwG 2 WD 19.87).

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er, umso größer sind daher die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein zu stellen sind, und umso schwerer wiegen demgemäß Pflichtverletzungen, die er sich zuschulden kommen lässt (stRspr.: Urteil vom 2. Juli 1987 BVerwG 2 WD 19.87 m. w. N.).

  • BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen …

  • BVerwG, 18.03.1997 - 2 WD 29.95

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei bei entwürdigender Behandlung von …

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen …

  • BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00

    Disziplinarische Ahndung der Durchführung und Duldung einer Unteroffiziersprüfung …

  • BVerwG, 17.03.1999 - 2 WD 28.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Misshandlung von Untergebenen - …

  • BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen sexistischer Äußerungen gegenüber einer …

  • BVerwG, 28.01.1999 - 2 WD 17.98

    Demütigung Untergebener durch Umhängen eines Schildes als Verletzung der …

  • BVerwG, 27.01.2004 - 2 WD 2.04

    Körperliche Misshandlung; entwürdigende Behandlung von Untergebenen; …

  • BVerwG, 23.11.1999 - 2 WD 19.99

    Fehlverhalten von Soldaten in Vorgesetztenstellung in Form von entwürdigender …

  • BVerwG, 13.07.1999 - 2 WD 4.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten zur See wegen illegalen Handels mit Kokain …

  • BVerwG, 14.03.1989 - 2 WD 41.88

    Soldatendisziplinarrecht - Versicherungsbetrug - Stabsoffizier - Herabsetzung im …

  • BVerwG, 14.11.1990 - 2 WD 32.90

    Unwürdige und ehrverletzende Behandlung Untergebener durch Vorgesetzte - Verstoß …

  • BVerwG, 12.07.1990 - 2 WD 4.90

    Wehrrecht - Unwürdige und ehrverletzende Behandlung - Schwerwiegendes …

  • BVerwG, 15.06.1999 - 2 WD 34.98

    Aktfoto des Majors - §§ 17 Abs. 2 Satz 2, 23 S. 1 SG, §§ 54 Abs. 5, 34 Abs. 1 …

  • BVerwG, 25.09.1996 - 2 WD 17.96

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Körperverketzung an einem Untergebenen …

  • BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten Schikanierung von Untergebenen während der …

  • BVerwG, 19.07.2000 - 2 WD 6.00

    Dienstpflichtverletzung und Wehrstraftat eines Leutnants wegen entwürdigender …

  • BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei mehrfachem außerdienstlichen …

  • BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung …

  • BVerwG, 05.07.2000 - 2 WD 8.00

    Disziplinarverfahrengegen Soldaten wegen sexueller Belästigung von zivilen …

  • BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98

    Strafanzeige gegen einen Soldaten wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung und …

  • BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Diebstahl zum Nachteil der Ehefrau …

  • BVerwG, 09.02.1993 - 2 WD 24.92

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Kernbereich - Versagen - Gefährdung von Leben und …

  • BVerwG, 12.07.2024 - 2 WDB 8.24

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Aussetzung eines gerichtlichen …

  • BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91

    Wehrrecht Tatmilderungsgrund - Zugriff auf fremdes Eigentum - Unverschuldete …

  • BVerwG, 10.07.1996 - 2 WD 5.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei Eingriff in Eigentum oder Vermögen …

  • BVerwG, 23.06.1998 - 2 WD 38.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen wiederholtem Computerbetrug zu Lasten …

  • BVerwG, 03.04.2003 - 2 WD 46.02

    Disziplinarrechtliche Einstufung; tatmildernde Umstände; Einstellung des …

  • BVerwG, 02.12.1999 - 2 WD 42.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen je eines Falles der vollendeten und …

  • BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98

    Recht der Soldaten - Verurteilung wegen außerdienstlicher Verfehlung

  • BVerwG, 22.04.1993 - 2 WD 27.92

    Stabsoffizier - Einsatz dienstlichen Personals - Einsatz dienstlichen Materials - …

  • BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Unterhaltpflichtverletzung

  • BVerwG, 06.05.1992 - 2 WD 49.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Misshandlung von Untergebenen - …

  • BVerwG, 29.11.1990 - 2 WD 28.90

    Dienstentziehung und Mißbrauch von Untergebenen zur Erledigung privater …

  • BVerwG, 19.03.1997 - 2 WD 34.96

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter …

  • BVerwG, 28.06.1995 - 2 WD 4.95

    Beachtung und Sinn und Zweck des Verschlechterungsverbotes - Dienstvergehen eines …

  • BVerwG, 28.03.2001 - 2 WD 61.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Misshandlung der Ehefrau und …

  • BVerwG, 24.04.1997 - 2 WD 40.96

    Entwürdigende Behandlung Untergebener durch einen Soldaten - Vorsätzliche …

  • BVerwG, 19.10.2000 - 2 WD 16.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Diebstahls von Kameradeneigentum - …

  • BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen …

  • BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen Diebstahls - Verstoß gegen …

  • BVerwG, 17.03.1992 - 2 WD 50.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Vortäuschens einer Straftat und …

  • BVerwG, 24.01.2002 - 2 WD 33.01

    Geschlechtsbezogene Belästigung von Soldatinnen durch Umarmungen und Küsse - …

  • BVerwG, 01.12.1999 - 2 WD 36.99

    Disziplinarverfahren wegen gemeinschaftlicher Beschädigung des Eigentums eines …

  • BVerwG, 08.02.1994 - 2 WD 40.93

    Voraussetzung zur Aberkennung des Ruhegehalts - Minder schwerer Fall eines …

  • BVerwG, 10.07.2002 - 2 WD 4.02

    Einsatz von Personal und Material der Bundeswehr für private Zwecke - Verstoß …

  • BVerwG, 27.03.2001 - 2 WD 46.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldate wegen veruntreuender Unterschlagung in …

  • BVerwG, 13.04.1994 - 2 WD 47.93

    Disziplinarmaßnahme einer Kürzung der Dienstbezüge eines Soldaten - Verletzung …

  • BVerwG, 29.08.2001 - 2 WD 12.01

    Dienstvergehen eines Soldaten durch sexuelle Belästigung in Form von Äußerungen …

  • BVerwG, 21.04.1993 - 2 WD 6.93

    Unwürdige und ehrverletzende Behandlung eines Untergebenen - Eingriff in die …

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