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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3603
BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95 (https://dejure.org/1995,3603)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1995 - 2 WD 20.95 (https://dejure.org/1995,3603)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 2 WD 20.95 (https://dejure.org/1995,3603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Soldatenrecht - Waffengeschäfte - Auslandsgeschäfte - Wehrdisziplinarecht - Dienstgradherabsetzung - Kriegswaffen - Vertrauenswürdigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Stabsoffizier und Bataillonskommandeur wegen Vermittlung ungenehmigter Waffengeschäfte in das Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 283
  • NVwZ 1997, 184
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.06.1988 - 1 StR 225/88

    Kriegswaffen - Vertragsvermittlung - Vorbereitungshandlungen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95
    In dem grundlegenden Urteil des Bundesgerichtshofs (MDR 1988, 792) sei eine klare Grenze bezüglich der Schwelle zum Versuch eines Verbrechens im Zusammenhang mit § 4 a KWKG gezogen worden und auch bei mehreren Beteiligten mit einem Tätigwerden vor der Schwelle zum Versuch jegliche Beteiligung der damaligen Angeklagten als strafrechtlich nicht relevant angesehen worden.
  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum - …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteil vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]>).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95
    Als Repräsentant der Bundeswehr in herausgehobener Stellung war sein Verhalten geeignet, nicht nur für ihn selbst, sondern auch für das Offizierkorps der Bundeswehr negative Rückschlüsse zu ziehen und auf dessen Rechtstreue ein denkbar schlechtes Licht in der Öffentlichkeit zu werfen (vgl. Urteil vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 -).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95
    Als maßnahmemildernd kann es zwar nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats angesehen werden, wenn die Situation, in der der frühere Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] = NZWehrr 1987, 168 [170]>).
  • BVerwG, 27.04.1994 - 2 WD 38.93

    Wehrrecht - Dienstgradherabsetzung - Eigennützige Schädigung des Dienstherrn - …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95
    Die darin gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.1989 - 2 WD 41.88

    Soldatendisziplinarrecht - Versicherungsbetrug - Stabsoffizier - Herabsetzung im …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95
    Die darin gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 2 WD 66.87

    Wehrrecht - Disziplinarmaßnahme - Strafbefehl - Bußgeldverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 -, vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 -, vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 - und Beschluß vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - <BVerwGE 83, 373 [375]>) hat der Gesetzgeber in 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
  • BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93

    Vollendeter oder versuchter Betrug eines Soldaten zulasten des Dienstherrn durch …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95
    Die darin gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86

    Bindung an Strafurteile - Körperliche Mißhandlung eines Untergebenen - …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 -, vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 -, vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 - und Beschluß vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - <BVerwGE 83, 373 [375]>) hat der Gesetzgeber in 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 -, vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 -, vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 - und Beschluß vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - <BVerwGE 83, 373 [375]>) hat der Gesetzgeber in 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
  • BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 1.87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Herabsetzung eines …

  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes …

    Die vom Soldaten getroffene Unterscheidung nach dem Behandlungsbedarf von mit oder gegen ihren Willen für "out of area"-Einsätze vorgesehene Kameraden ist mangels einer sachlichen Erwägung nicht nachvollziehbar; sie ist deshalb sowohl für die Betroffenen als auch für die Öffentlichkeit mit dem Ansehen der Bundeswehr unvereinbar (vgl. Urteile vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <NJW 1996, 536 [BVerwG 18.07.1995 - 2 WD 32/94] = NZWehrr 1996, 34> und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 - <NZWehrr 1996, 73>).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 2 WD 17.04

    Disziplinarrechtliche Behandlung vorsätzlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern …

    Der Gesetzgeber hat in § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozessregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, dass zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden (vgl. etwa Urteile vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 53.91 - <NZWehrr 1992, 120 = DokBer B 1992, 247 = NVwZ-RR 1992, 368> und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 - <BVerwGE 103, 283 = Buchholz 236.1 § 17 WDO Nr. 10 = NVwZ 1997, 184 = DokBer B 1996, 95 = ZBR 1996, 157 [LS]>).

    Die in der Degradierung eines früheren Soldaten gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewusst sein muss, dass er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad aufs Spiel setzt (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 - und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - 34 WDO Nr. 13 = DokBer B 1996, 303 = ZBR 1997, 236 [LS]>).

  • BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei mehrfachem außerdienstlichen …

    Es wäre fehlerhaft, eine solche Entscheidung nur deshalb zu treffen, um nachprüfen zu können, ob die Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen zu bezweifeln ist (Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 U/D 20.95 - <NZWehrr 1996, 73 = Buchholz 236.1 § 17 Nr. 10>).
  • BVerwG, 19.06.1996 - 2 WD 3.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei sexuellem Mißbrauch eines …

    Die in der Degradierung gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - (BVerwGE 86, 133 (136)), vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 - und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 2 WD 52.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug durch unrichtige …

    Die in der Degradierung zum Oberstabsarzt liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (…vgl. Urteile vom 14. Mai 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 a.a.O., vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 - ).
  • BVerwG, 26.04.2001 - 2 WD 47.00

    Falschangabe der Wohnanschrift in einem Antrag auf Erstbewilligung von …

    Die in der Degradierung liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewusst sein muss, dass er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - , vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 [233] = Buchholz 236.1 § 7 Nr. 3> und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 -).
  • BVerwG, 04.12.1997 - 2 WD 21.97

    Betrug eines Soldaten zu Lasten der Bundeswehr - Pflicht zum treuen Dienen - …

    Die in der Degradierung liegende Härte für den früheren Soldaten ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 -).
  • BVerwG, 19.03.1997 - 2 WD 34.96

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter …

    Die darin für den Soldaten liegende Härte ist im Ergebnis deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 -, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <NZWehrr 1996, 255 = DokBer B 1997, 9>).
  • BVerwG, 28.11.1996 - 2 WD 32.96

    Dienstvergehen eines Soldaten durch vorsätzliche Bereicherung zum Nachteil des …

    Die in der Degradierung gegebenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe seiner Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (…vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 BVerwG a.a.O., vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 -).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 2 WD 49.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Herstellung und Gebrauch einer unechten …

    Die in der Degradierung zum Leutnant liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewusst sein muss, dass er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 - <BVerwGE 103, 283 = NZWehrr 1996, 73> m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.2002 - 2 WD 28.01

    Rechtsmittelverfahren über die Rechtmäßigkeit einer Dienstgradherabsetzung eines …

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