Rechtsprechung
| BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aneignung von Ausrüstungsgegenständen durch einen Soldaten - Schwerwiegender Vertrauensbruch eines Soldaten gegenüber seinem Dienstherrn bei Vergreifen an dessen Eigentum - Aufhebung eines Urteils und Verweisung der Sache an eine andere Kammer eines Truppendienstgerichts ...
Verfahrensgang
- TDG Nord, 11.10.2000 - 9 VL 17/98
- BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 18.03.1997 - 2 WD 29.95
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei bei entwürdigender Behandlung von …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01
Dies gilt auch dann, wenn ein Schaden durch Unterlassen eines Gebots oder durch Nichtbeachtung eines Verbots nicht eingetreten ist (vgl. Urteile vom 9. Februar 1993 - BVerwG 2 WD 24.92 - <BVerwGE 93, 352 [f.] = NZWehrr 1994, 75 [f.] > und vom 18. März 1997- BVerwG 2 WD 29.95 - < BVerwGE 113, 70 [BVerwG 18.03.1997 - 2 WD 29/95] = NZWehrr 1997, 212; insoweit nicht veröffentlicht >). - BVerwG, 09.02.1993 - 2 WD 24.92
Wehrrecht - Dienstvergehen - Kernbereich - Versagen - Gefährdung von Leben und …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01
Dies gilt auch dann, wenn ein Schaden durch Unterlassen eines Gebots oder durch Nichtbeachtung eines Verbots nicht eingetreten ist (vgl. Urteile vom 9. Februar 1993 - BVerwG 2 WD 24.92 - <BVerwGE 93, 352 [f.] = NZWehrr 1994, 75 [f.] > und vom 18. März 1997- BVerwG 2 WD 29.95 - < BVerwGE 113, 70 [BVerwG 18.03.1997 - 2 WD 29/95] = NZWehrr 1997, 212; insoweit nicht veröffentlicht >). - BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86
Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß
Auszug aus BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01
Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - < BVerwGE 83, 278 [281] >) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf eine andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - < BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79 > m.w.N.).
- BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90
Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum
Auszug aus BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01
Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - < BVerwGE 83, 278 [281] >) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf eine andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - < BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79 > m.w.N.). - BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit
Auszug aus BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01
Wie der Senat wiederholt festgestellt hat, beschwören der strafbare Erwerb, Besitz und Konsum illegaler Betäubungsmittel durch Soldaten erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Betroffenen und die Einsatzbereitschaft der Truppe herauf (Urteile vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -, vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - < BVerwGE 103, 148 = NZWehrr 1995, 166 > und vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 < BVerwGE 113, 109 [BVerwG 02.07.1997 - 2 WD 12/97] = Buchholz 235.0 § 34 Nr. 33>). - BVerwG, 03.02.1998 - 2 WD 16.97
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Vergreifen am Eigentum oder …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01
Ferner stellt es einen Taterschwerungsgrund dar, dass bei unsachgemäßem Gebrauch oder Umgang mit Munition im privaten Bereich nicht nur ernsthafte Gefahren für Personen und Sachwerte, sondern gegebenenfalls auch Regressansprüche Dritter gegen den Dienstherrn entstehen können; deshalb ist die Bundeswehr ständig bemüht, Munition, die bei Übungsschießen nicht verbraucht, verloren gegangen oder vergessen worden ist, nachträglich einzusammeln und sicherzustellen (vgl. Urteile vom 27. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 3.95 - <BVerwGE 103, 246 = NZWehrr 1996, 38, insoweit nicht veröffentlicht > und vom 3. Februar 1998 - BVerwG 2 WD 16.97 - < BVerwGE 113, 182 = Buchholz 236.1 § 7 Nr. 19>). - BVerwG, 02.07.1997 - 2 WD 12.97
Betäubungsmitteln - Verabreichung ohne Wissen - Fehlverhalten - …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01
Wie der Senat wiederholt festgestellt hat, beschwören der strafbare Erwerb, Besitz und Konsum illegaler Betäubungsmittel durch Soldaten erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Betroffenen und die Einsatzbereitschaft der Truppe herauf (Urteile vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -, vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - < BVerwGE 103, 148 = NZWehrr 1995, 166 > und vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 < BVerwGE 113, 109 [BVerwG 02.07.1997 - 2 WD 12/97] = Buchholz 235.0 § 34 Nr. 33>). - BVerwG, 27.06.1995 - 2 WD 3.95
Soldatenrecht - Stabsgefreiter - Dienstvergehen - Dienstgradherabsetzung - …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01
Ferner stellt es einen Taterschwerungsgrund dar, dass bei unsachgemäßem Gebrauch oder Umgang mit Munition im privaten Bereich nicht nur ernsthafte Gefahren für Personen und Sachwerte, sondern gegebenenfalls auch Regressansprüche Dritter gegen den Dienstherrn entstehen können; deshalb ist die Bundeswehr ständig bemüht, Munition, die bei Übungsschießen nicht verbraucht, verloren gegangen oder vergessen worden ist, nachträglich einzusammeln und sicherzustellen (vgl. Urteile vom 27. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 3.95 - <BVerwGE 103, 246 = NZWehrr 1996, 38, insoweit nicht veröffentlicht > und vom 3. Februar 1998 - BVerwG 2 WD 16.97 - < BVerwGE 113, 182 = Buchholz 236.1 § 7 Nr. 19>). - BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91
Haschischkonsum in der Kaserne als Dienstvergehen
Auszug aus BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01
Wie der Senat wiederholt festgestellt hat, beschwören der strafbare Erwerb, Besitz und Konsum illegaler Betäubungsmittel durch Soldaten erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Betroffenen und die Einsatzbereitschaft der Truppe herauf (Urteile vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -, vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - < BVerwGE 103, 148 = NZWehrr 1995, 166 > und vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 < BVerwGE 113, 109 [BVerwG 02.07.1997 - 2 WD 12/97] = Buchholz 235.0 § 34 Nr. 33>).
- BVerwG, 14.12.2004 - 2 WD 21.04
Ermittlungsverfahren gegen einen Soldaten auf Grund Einnahme von …
Wenn auch gesundheitliche Schäden bei mäßigem Genuss nicht zweifelsfrei nachzuweisen sein werden, können dennoch negative Folgen auf den Dienstbetrieb nicht völlig ausgeschlossen werden (vgl. Urteile vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291> und vom 22. Januar 2002 - BVerwG 2 WD 20.01 -).
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