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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.2025 - 2 WD 22.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,24559
BVerwG, 06.05.2025 - 2 WD 22.24 (https://dejure.org/2025,24559)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.2025 - 2 WD 22.24 (https://dejure.org/2025,24559)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 2025 - 2 WD 22.24 (https://dejure.org/2025,24559)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 2 WD 22.24
    Nach der Senatsrechtsprechung zerstört eine solche Kombination eines besonders hohen Schadens und eines fortgesetzten und wiederholten Handelns über einen längeren Zeitraum das Vertrauen des Dienstherrn in die persönliche Integrität und dienstliche Zuverlässigkeit eines Soldaten, was regelmäßig die Annahme eines besonders schweren Falles mit der Folge der Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertigt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 69…, vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 73 …und vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 42 m. w. N., jeweils zu Schäden im fünfstelligen Euro-Bereich; siehe auch BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 38…, vom 19. November 2020 - 2 WD 19.19 - juris Rn. 31 …und vom 21. November 2024 - 2 WD 10.24 - juris Rn. 41, jeweils zu einem gewohnheitsmäßigen Handeln über einen längeren Zeitraum).

    Dieser Milderungsgrund setzt eine Konfliktsituation voraus, in welcher der betreffende Soldat keinen anderen Ausweg als den Zugriff auf das Vermögen des Dienstherrn sieht, um einen Notbedarf seiner Familie zu decken, und ist daher nur auf zeitlich begrenztes Fehlverhalten anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 27 m. w. N.).

    Rn. 64 cc) Da nach alledem das Vertrauen in den Soldaten zerstört und deswegen die Höchstmaßnahme zu verhängen ist, kann auch eine - etwaige - überlange Verfahrensdauer ebenso wenig eine maßnahmemildernde Wirkung entfalten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 56) wie besondere dienstliche Leistungen (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 40).

  • BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17

    Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsübernachtungsgeld; Bedeutung der förmlichen …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 2 WD 22.24
    Wenn bei zutreffenden Angaben ein anderer als der geltend gemachte Anspruch auf Trennungsgeld bestanden hätte, kann dies lediglich im Rahmen der noch anzustellenden Bemessungserwägungen mildernd berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 32).

    Nach der Senatsrechtsprechung zerstört eine solche Kombination eines besonders hohen Schadens und eines fortgesetzten und wiederholten Handelns über einen längeren Zeitraum das Vertrauen des Dienstherrn in die persönliche Integrität und dienstliche Zuverlässigkeit eines Soldaten, was regelmäßig die Annahme eines besonders schweren Falles mit der Folge der Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertigt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 69, vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 73 …und vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 42 m. w. N., jeweils zu Schäden im fünfstelligen Euro-Bereich;… siehe auch BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 38…, vom 19. November 2020 - 2 WD 19.19 - juris Rn. 31 …und vom 21. November 2024 - 2 WD 10.24 - juris Rn. 41, jeweils zu einem gewohnheitsmäßigen Handeln über einen längeren Zeitraum).

    Das Trennungsübernachtungsgeld hätte dem Soldaten damit nicht (mehr) dazu gedient, ihm eine Übernachtung in der Nähe des Dienstortes zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 59).

  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 2 WD 22.24
    Dieses Verhalten bildet jedoch auch keinen nachteiligen Umstand (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 43 m. w. N.).

    Rn. 64 cc) Da nach alledem das Vertrauen in den Soldaten zerstört und deswegen die Höchstmaßnahme zu verhängen ist, kann auch eine - etwaige - überlange Verfahrensdauer ebenso wenig eine maßnahmemildernde Wirkung entfalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 56) wie besondere dienstliche Leistungen (BVerwG…, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 40).

  • BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20

    Disziplinare Höchstmaßnahme bei Trennungsgeldbetrug im fünfstelligen Eurobereich

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 2 WD 22.24
    Dies ist bei einer vorsätzlichen Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung seines Vermögens durch einen Reisekosten- oder Trennungsgeldbetrug eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 40 m. w. N.), bei einer Kernbereichsverletzung die Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Januar 2016 - 2 WD 6.15 - juris Rn. 40 m. w. N.).

    Nach der Senatsrechtsprechung zerstört eine solche Kombination eines besonders hohen Schadens und eines fortgesetzten und wiederholten Handelns über einen längeren Zeitraum das Vertrauen des Dienstherrn in die persönliche Integrität und dienstliche Zuverlässigkeit eines Soldaten, was regelmäßig die Annahme eines besonders schweren Falles mit der Folge der Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertigt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 69…, vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 73 und vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 42 m. w. N., jeweils zu Schäden im fünfstelligen Euro-Bereich;… siehe auch BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 38…, vom 19. November 2020 - 2 WD 19.19 - juris Rn. 31 …und vom 21. November 2024 - 2 WD 10.24 - juris Rn. 41, jeweils zu einem gewohnheitsmäßigen Handeln über einen längeren Zeitraum).

  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 2 WD 22.24
    Wer in dieser Stellung eine Pflichtverletzung begeht, gibt ein schlechtes Vorbild ab, was das Gewicht seines Dienstvergehens erhöht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 40 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 2 WD 22.24
    Insoweit genügt das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrads (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 40 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.02.2023 - 2 WD 6.22

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Trennungsgeldbetrugstaten, …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 2 WD 22.24
    Eine solche Situation liegt nicht mehr vor, wenn dies - wie hier - über einen längeren Zeitraum in dem Sinne geschieht, dass eine weitere Einkunftsquelle verwertet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2023 - 2 WD 6.22 - juris Rn. 48 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.02.2021 - 2 WDB 14.20

    Auszahlungsanspruch eines Soldaten auf Ausgleich oder Übergangsbeihilfe i.R.e. …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 2 WD 22.24
    Eine vorläufige Dienstenthebung ist zu Lasten eines Soldaten zu gewichten, wenn er sie durch sein Verhalten verursacht hat, dem Bund dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist und die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung (dazu BVerwG, Beschluss vom 31. März 2020 - 2 WDB 2, 20 - NZWehrr 2021, 121 ) keinen durchgreifenden Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 14.20 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 2 WD 22.24
    Denn mit einer Einstellung nach § 153a StPO wird keine Entscheidung darüber getroffen, ob der Beschuldigte die vorgeworfene Tat begangen hat oder nicht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 - NJW 1991, 1530 m. w. N.).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 32/86

    Urkundenfälschung als Schutzgesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 2 WD 22.24
    Denn er täuschte über den Aussteller des Mietvertrags (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1987 - VI ZR 32/86 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst; …

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues …

  • BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Vermögensverfügung und Vermögensschaden: Leistung …

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11

    Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene …

  • BVerwG, 02.05.2024 - 2 WD 12.23

    Beförderungsverbot wegen eigenmächtiger Abwesenheit während einer vorläufigen …

  • BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18

    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung; …

  • BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15

    Reisekostenbetrug; Dienstgradherabsetzung; Bezügekürzung

  • BVerwG, 21.11.2024 - 2 WD 10.24

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Trennungsgeld- und Reisebeihilfebetrugs

  • BVerwG, 19.11.2020 - 2 WD 19.19

    Disziplinarische Ahndung eines 24fachen Reisekostenbetrugs

  • BVerwG, 06.05.2026 - 2 WD 11.25

    Disziplinarische Ahndung einer außerdienstlichen Strafvereitelung

    Rn. 29 d) Eine Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG in Gestalt eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Loyalität gegenüber der Rechtsordnung, vor allem zur Beachtung der Strafgesetze (BVerwG, Urteil vom 6. Mai 2025 - 2 WD 22.24 - juris Rn. 42), scheidet aus.
  • OVG Saarland, 16.12.2025 - 7 A 117/24

    Zurückstufung eines Bundesbeamten wegen wiederholten Trennungsgeldbetruges

    Rn. 128 Soweit sich der Beklagte darauf beruft, ihm hätte statt für die angegebene Wohnung im Haus seiner Mutter ein Anspruch auf Trennungsübernachtungsgeld für sein in Wirklichkeit bewohntes Haus in B-Stadt zugestanden, ändert dies nichts daran, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs nicht vorlagen, der Dienstherr die faktisch getätigten Zahlungen ohne den behaupteten Anspruch leistete und dadurch getäuscht sein Vermögen schädigte.[vgl. BGH, Urteil vom 4.12.2024 - 2 StR 352/23 -, juris, Rn. 23][vgl. BGH, Urteil vom 4.12.2024 - 2 StR 352/23 -, juris, Rn. 23] Wenn bei zutreffenden Angaben ein anderer als der geltend gemachte Anspruch auf Trennungsgeld bestanden hätte, kann dies lediglich im Rahmen der noch anzustellenden Bemessungserwägungen mildernd berücksichtigt werden.[vgl. BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 45][vgl. BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 45].

    Auch insoweit gilt, dass ein etwaig bestehender Anspruch auf Trennungsübernachtungsgeld für das in Wirklichkeit bewohnte Eigenheim nichts an dem Umstand ändert, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs nicht vorlagen, der Dienstherr die faktisch getätigten Zahlungen ohne den behaupteten Anspruch leistete und dadurch getäuscht sein Vermögen schädigte.[vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 44- 45 unter Hinweis auf: BGH, Urteil vom 4.12.2024 - 2 StR 352/23 -, juris, Rn. 23][vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 44- 45 unter Hinweis auf: BGH, Urteil vom 4.12.2024 - 2 StR 352/23 -, juris, Rn. 23].

    Davon ist hier auszugehen, weil der Beklagte über längere Zeit monatliche Leistungen von mindestens 350, 00 Euro und im Gesamtwert von rund 9.5000 Euro erlangt hat.[vgl. BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 49 sowie Urteil vom 4.2.2021 - 2 WD 9/20 -, juris, Rn. 38][vgl. BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 49 sowie Urteil vom 4.2.2021 - 2 WD 9/20 -, juris, Rn. 38].

    Rn. 133 Soweit der Beklagte auf die Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO verweist, steht dies den obigen Feststellungen nicht entgegen.[vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 20][vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 20] Die Einstellung eines Strafverfahrens nach § 153a StPO bringt keineswegs zum Ausdruck, dass der Tatverdacht gegen den Betroffenen ausgeräumt wäre.[vgl. BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 20 sowie BayVGH, Beschluss vom 24.3.2014 - 11 CE 14.11 -, juris, Rn. 16][vgl. BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 20 sowie BayVGH, Beschluss vom 24.3.2014 - 11 CE 14.11 -, juris, Rn. 16] Daher verbietet das Absehen von der Strafverfolgung es auch nicht, in Verfahren mit anderer Zielsetzung die im Strafverfahren getroffenen Feststellungen in dem für die dortige Entscheidung erforderlichen Umfang als Grundlage für die daran anknüpfenden außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen zu verwerten.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 -, juris, Rn. 21; BayVGH, Beschluss vom 13.4.2021 - 6 CS 21.587 -, juris, Rn. 17 sowie zur disziplinarrechtlichen Rückstufung: OVG NRW, Urteil vom 1.7.2020 - 3d A 1789/19.BDG -, juris, Rn. 70][vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 -, juris, Rn. 21; BayVGH, Beschluss vom 13.4.2021 - 6 CS 21.587 -, juris, Rn. 17 sowie zur disziplinarrechtlichen Rückstufung: OVG NRW, Urteil vom 1.7.2020 - 3d A 1789/19.BDG -, juris, Rn. 70] Vorliegend hat der Senat eigene Feststellungen zum Vorliegen der bezeichneten Dienstpflichtverletzung getroffen.

    In Fällen des innerdienstlichen Betrugs zum Nachteil des Dienstherrn reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Dienst, wenn im Einzelfall Erschwerungsgründe vorliegen, denen keine Milderungsgründe von solchem Gewicht gegenüberstehen, dass eine Gesamtbetrachtung nicht den Schluss rechtfertigt, der Beamte habe das Vertrauen endgültig verloren.[vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 7.3.2017 - 2 B 19/16 -, juris, Rn. 9-10 und zur Höchstmaßnahme bei fortgesetztem Trennungsgeldbetrug: BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 51 - 54; vgl. ferner zur Aufgabe der Figur der sogenannten "Regeleinstufung": BVerwG, Urteil vom 7.11.2024 - 2 C 16/23 -, BVerwGE 183, 332-350, Rn. 39 unter Hinweis auf das Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6/14 -, juris][vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 7.3.2017 - 2 B 19/16 -, juris, Rn. 9-10 und zur Höchstmaßnahme bei fortgesetztem Trennungsgeldbetrug: BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 51 - 54; vgl. ferner zur Aufgabe der Figur der sogenannten "Regeleinstufung": BVerwG, Urteil vom 7.11.2024 - 2 C 16/23 -, BVerwGE 183, 332-350, Rn. 39 unter Hinweis auf das Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6/14 -, juris] Je gravierender die Erschwerungsgründe in ihrer Gesamtheit zu Buche schlagen, desto gewichtiger müssen die Milderungsgründe sein, um davon ausgehen zu können, dass noch ein Rest an Vertrauen zu dem Beamten vorhanden ist.

  • BVerwG, 13.05.2026 - 2 WD 8.25

    Dienstgradherabsetzung wegen Trennungsgeldbetrugstaten

    Nach der Rechtsprechung des Senats wäre dies bei einer Kombination eines Schadens im fünfstelligen Euro-Bereich und einem fortgesetzten und wiederholten Handeln über einen längeren Zeitraum anzunehmen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 69…, vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 73, vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 42 m. w. N., vom 6. Mai 2025 - 2 WD 22.24 - juris Rn. 54 …und vom 27. November 2025 - 2 WD 36.24 - NVwZ 2026, 512 Rn. 30 …und Beschluss vom 10. Dezember 2025 - 2 WD 36.25 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 10.04.2026 - 2 WD 45.25
    Rn. 47 Die vorläufige Dienstenthebung seit März 2024 ist ebenfalls zu Lasten des Soldaten zu gewichten, da er sie durch sein Verhalten verursacht hat, dem Bund dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist und die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung keinen durchgreifenden Zweifel unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Mai 2025 - 2 WD 22.24 - juris Rn. 57).

    Dieser Milderungsgrund setzt im Übrigen eine vorübergehende Konfliktsituation voraus, und greift nicht mehr, wenn - wie hier - über einen längeren Zeitraum dienstpflichtwidrig eine weitere Einkommensquelle erschlossen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Mai 2025 - 2 WD 22.24 - juris Rn. 62 m. w. N.).

  • BVerwG, 16.04.2026 - 2 WD 9.25
    Rn. 35 Darüber hinaus ist er im Oktober 2020 des Dienstes in rechtlich nicht zu beanstandender Weise vorläufig enthoben worden, was erschwerend zu bewerten ist (…BVerwG, Urteile vom 1. Oktober 2025 - 2 WD 30.24 - juris Rn. 64 und vom 6. Mai 2025 - 2 WD 22.24 - juris Rn. 57).
  • BVerwG, 10.02.2025 - 2 WDB 4.24

    Unverhältnismäßige Dauer einer Anordnung der hälftigen Einbehaltung von …

    Hiergegen führt der Soldat ein Berufungsverfahren (2 WD 22.24 ).

    Rn. 13 10. Für Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten des vorliegenden und des Verfahrens 2 WD 22.24 Bezug genommen.

    Dies folgt aus den im Protokoll über die erstinstanzliche Hauptverhandlung niedergelegten Ergebnissen der Befragung des Soldaten und der Zeugen sowie der dort eingeführten Unterlagen, die der Soldat weder mit seiner Beschwerdebegründung noch mit seiner Berufungsbegründung im Verfahren 2 WD 22.24 erschüttert hat.

  • BVerwG, 16.04.2026 - 8 B 25.25
    Darüber hinaus ist er im Oktober 2020 des Dienstes in rechtlich nicht zu beanstandender Weise vorläufig enthoben worden, was erschwerend zu bewerten ist (…BVerwG, Urteile vom 1. Oktober 2025 - 2 WD 30.24 - juris Rn. 64 und vom 6. Mai 2025 - 2 WD 22.24 - juris Rn. 57).
  • BVerwG, 10.12.2025 - 2 WD 36.25

    Zurückweisung einer offensichtlich unbegründeten Berufung

    Zwar bildet im Falle einer vorsätzlichen Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung seines Vermögens durch einen Reisekosten- oder Trennungsgeldbetrug eine Dienstgradherabsetzung den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 6. Mai 2025 - 2 WD 22.24 - juris Rn. 51 sowie BVerwG…, Urteil vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 40 m. w. N.).

    Jedoch rechtfertigt ein hoher Schaden im fünfstelligen Euro-Bereich regelmäßig die Annahme eines besonders schweren Falles mit der Folge der Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehalts (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 69…, vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 73 und vom 6. Mai 2025 - 2 WD 22.24 - juris Rn. 54).

  • BVerwG, 27.11.2025 - 2 WD 36.24
    Die Kombination eines solch besonders hohen Schadens und eines fortgesetzten und wiederholten Handelns über einen längeren Zeitraum zerstört das Vertrauen des Dienstherrn in die persönliche Integrität und dienstliche Zuverlässigkeit eines Soldaten und rechtfertigt regelmäßig die Annahme eines besonders schweren Falles mit der Folge der Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehalts (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 69…, vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 73…, vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 38…, vom 19. November 2020 - 2 WD 19.19 - juris Rn. 31…, vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - BVerwGE 171, 280 Rn. 42…, vom 21. November 2024 - 2 WD 10.24 - juris Rn. 41 und vom 6. Mai 2025 - 2 WD 22.24 - juris Rn. 54).
  • BVerwG, 20.11.2025 - 2 WD 33.24
    Eine vorläufige Dienstenthebung ist zu Lasten eines Soldaten zu gewichten, wenn er sie durch sein Verhalten verursacht hat, dem Bund dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist und die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung keinen durchgreifenden Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Mai 2025 - 2 WD 22.24 - juris Rn. 57 m. w. N.).
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