Rechtsprechung
| BVerwG, 25.09.1987 - 2 WD 24.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Herabstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe - Fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt
Verfahrensgang
- TDG Süd, 13.11.1986 - S 3 VL 2/86
- BVerwG, 25.09.1987 - 2 WD 24.87
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80
Verletzung der Kameradschaftspflicht - Entwürdigende Behandlung von Untergebenen …
Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 2 WD 24.87
Das Gebot des § 12 Satz 2 SG, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten, soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen, zu gefährden (BVerwGE 73, 187, 189) [BVerwG 20.05.1981 - 2 WD 9/80]. - BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72
Wahrheitspflicht eines Soldaten im Dienst - Pflicht eines Soldaten zur …
Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 2 WD 24.87
Dies ist wiederum bedeutsam für sein Dienstverhältnis; denn die in keinem anderen Pflichtenkatalog ausdrücklich aufgenommene Bestimmung des § 13 Abs. 1 SG beweist, welche Bedeutung der Gesetzgeber den wahrheitsgemäßen Bekundungen von Soldaten beigemessen hat (BVerwGE 46, 41; 63, 331) [BVerwG 07.02.1980 - 2 WD 67/79]. - BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85
Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch …
Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 2 WD 24.87
Da die Wehrdienstgerichte keine "Nachprüfungsinstanz" für rechtskräftige Strafurteile sind, wäre ein Lösungsbeschluß ohnehin nur in Betracht gekommen, wenn das Strafurteil selbst in sich oder in Verbindung mit dem Protokoll der Hauptverhandlung geeignet gewesen wäre, erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu begründen (BVerwG Urteil vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85). - BVerwG, 07.02.1980 - 2 WD 67.79
Anstiftung zu uneidlicher Falschaussage - Schweres Dienstvergehen - Erhebliche …
Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 2 WD 24.87
Dies ist wiederum bedeutsam für sein Dienstverhältnis; denn die in keinem anderen Pflichtenkatalog ausdrücklich aufgenommene Bestimmung des § 13 Abs. 1 SG beweist, welche Bedeutung der Gesetzgeber den wahrheitsgemäßen Bekundungen von Soldaten beigemessen hat (BVerwGE 46, 41; 63, 331) [BVerwG 07.02.1980 - 2 WD 67/79].
- BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08
Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage; …
Sie macht deutlich, welche Bedeutung der Gesetzgeber der Pflicht jedes Soldaten zu wahrheitsgemäßen Angaben und Bekundungen beimisst (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - BVerwGE 46, 41 m.w.N. und vom 25. September 1987 - BVerwG 2 WD 24.87 -).Rn. 61 Aussagedelikte von Soldaten vor Gericht werden in ständiger Rechtsprechung des Senats stets als so schwerwiegend eingestuft, dass eine nach außen sichtbare Maßnahme erforderlich ist, und zwar bei vorsätzlichem Meineid grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - BVerwGE 117, 117 = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 und vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01 und 32.02 - NVwZ-RR 2003, 364 m.w.N.), bei uneidlicher Falschaussage die Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad (vgl. u.a. Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 2 WD 67.79 - BVerwGE 63, 331 = NZWehrr 1980, 190 = RiA 1980, 190 und vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 9.91 - BVerwGE 93, 171 = NZWehrr 1993, 78 = NVwZ-RR 1992, 643) und bei fahrlässiger Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt vor Gericht eine Dienstgradherabsetzung oder - in besonderen Fällen - eine laufbahnhemmende Pflichtenmahnung (Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 2 WD 24.87 -).
- BVerwG, 24.10.1991 - 2 WD 9.91
Wehrrecht - Dienstvergehen - Vorsätzliche uneidliche Falschaussage
Die von der Kammer für angemessen gehaltene Dienstgradherabsetzung hatte deshalb auch für den Senat den Ausgangspunkt seiner Zumessungserwägungen zu bilden (Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 2 WD 24.87 -).
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