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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.1989 - 2 WD 26.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3352
BVerwG, 04.04.1989 - 2 WD 26.88 (https://dejure.org/1989,3352)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1989 - 2 WD 26.88 (https://dejure.org/1989,3352)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1989 - 2 WD 26.88 (https://dejure.org/1989,3352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldatendisziplinarrecht - Rechtswidriger Vermögensvorteil - Betrug - Dienstvergehen - Disziplinarmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SG § 7, § 10 Abs. 3, § 13 Abs. 1, § 17 Abs. 2 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 145
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …

    Es gehört zur Pflicht eines jeden Soldaten in Vorgesetztenstellung gegenüber einem Untergebenen, der zugleich sein Kamerad ist, diesen vor Dienstpflichtverletzungen sowie der Gefahr einer disziplinaren Maßregelung zu bewahren und zur ordnungsmäßigen Erfüllung seiner Dienstpflichten anzuhalten (Urteile vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - <BVerwGE 86, 145 [147]> und vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 [222]>); jedenfalls darf er ihn durch sein Ansinnen oder die Erteilung eines Befehls nicht der Gefahr einer strafrechtlichen und/oder dienstrechtlichen Verfolgung aussetzen (BVerGE 86, 145 [147]).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 WD 14.03

    Rückwirkung von Verfahrensregelungen; unangemessene Verfahrensverzögerung; …

    Zur Pflicht des Vorgesetzten gegenüber einem Untergebenen gehört es gerade auch, ihn vor der Begehung von Dienstpflichtverletzungen und vor der Gefahr einer disziplinaren Maßregelung zu bewahren (stRspr.: vgl. u.a. Beschluss vom 6. März 1987 BVerwG 2 WDB 11.86 m.w.N., Urteile vom 4. April 1989 BVerwG 2 WD 26.88 und vom 25. Oktober 1995 BVerwG 2 WD 12.95 ;… Scherer/Alff, SG, 6. Aufl. 1988, § 10 RNr. 32 m.w.N. und 7. Aufl. 2003, § 10 RNr. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten …

    Zur Fürsorgepflicht eines Vorgesetzten gegenüber einem Untergebenen gehört es gerade auch, ihn vor der Begehung von Dienstpflichtverletzungen und vor der Gefahr einer disziplinaren Maßregelung zu bewahren (stRspr.: vgl. u. a. Urteile vom 4. April 1989 BVerwG 2 WD 26.88 und vom 19. Februar 2004 BVerwG 2 WD 14.03 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 WD 13.91

    Meinungsfreiheit eines Soldaten hinsichtlich der politischen und freiheitlich …

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung für ein derartiges Fehlverhalten in aller Regel eine Dienstgradherabsetzung als verwirkt angesehen, die bei einem Soldaten auf Zeit bis in einen Mannschaftsdienstgrad führen kann (vgl. Urteil vom 4. April 1989 <- BVerwG 2 WD 26.88 - BVerwGE 86, 145 [BVerwG 04.04.1989 - 2 WD 26/88] [147]>).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 2 WD 12.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei zweckwidriger Verwendung von …

    Denn zur Pflicht des Vorgesetzten gegenüber einem Untergebenen gehört es, ihn vor der Begehung von Dienstpflichtverletzungen und der Gefahr einer disziplinaren Maßregelung zu bewahren (Beschluß vom 6. März 1987 - BVerwG 2 WDB 11.86 - <BVerwGE 83, 285 [287]> m.w.N. und Urteil vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - <BVerwGE 86, 145 [147]>).
  • BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93

    Vollendeter oder versuchter Betrug eines Soldaten zulasten des Dienstherrn durch …

    Bei der Maßnahmebemessung ist hier davon auszugehen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten ist, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn und damit der Gemeinschaft eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 25. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 64.84 - <BVerwGE 83, 26 [f.]>, vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [f.]> jeweils m.w.N. und vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - <BVerwGE 86, 145 [f.]>).
  • BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Es gehört zur Pflicht eines jeden Soldaten in Vorgesetztenstellung, einem Untergebenen, der zugleich sein Kamerad ist, vor Dienstpflichtverletzungen sowie der Gefahr einer disziplinaren Maßregelung zu bewahren und zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Dienstpflichten anzuhalten (Urteile vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - <BVerwGE 86, 145 [147]>, vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 [BVerwG 23.11.1989 - 2 WD 50/86] [222]> und vom 21. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 6.94 -); jedenfalls darf er ihn durch sein Ansinnen oder die Erteilung eines rechtswidrigen Befehls nicht der Gefahr einer strafrechtlichen und/oder dienstrechtlichen Verfolgung aussetzen (BVerwGE 86, 145 [147]).
  • BVerwG, 05.12.1995 - 2 WD 18.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen versuchten …

    Bei der Maßnahmebemessung ist davon auszugehen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten ist, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn und damit der Gemeinschaft eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 25. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 64.84 - [BVerwGE 83, 26 (f.)], vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - [BVerwGE 83, 339 (f.)], vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - [BVerwGE 86, 145 (f.)] und vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96

    Beförderungsverbot wegen eines Dienstvergehens der entwürdigenden Behandlung …

    Des weiteren hat er dadurch den Zeugen der Gefahr disziplinarer Ermittlung und Maßregelung ausgesetzt und somit seine Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG verletzt; da W. dem Soldaten als Führer des Nachkommandos unterstellt war, war es dessen Aufgabe, ihn im Rahmen der Fürsorgepflicht vor Dienstpflichtverletzungen und der Gefahr einer disziplinaren Ahndung zu bewahren (Urteile vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - <BVerwGE 86, 145 [147]> und vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 12.95 - <NZWehrr 1996, 33 = ZBR 1996, 57>).
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