Rechtsprechung
| BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen eines Soldaten - Schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen auf Grund eines Strafverfahrens
Verfahrensgang
- TDG Mitte, 30.06.1982 - 1 VL 7/82
- BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77
Abgrenzung von allgemeiner Dienstpflicht zu jederzeitiger Einsatzbereitschaft - …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82
Abgesehen davon, daß die Anschuldigungsschrift einen dahingehenden Vorwurf gar nicht enthält, wie der Wehrdisziplinaranwalt in seiner Berufungserwiderung ausdrücklich klargestellt hat, hätte der seit 2. September 1981 gemäß § 120 Abs. 1 WDO vorläufig des Dienstes enthobene frühere Soldat folgerichtig in der Folgezeit nicht unerlaubt dem Dienst fernbleiben können (vgl. BVerwGE 60, 118). - BVerwG, 02.12.1980 - 2 WD 28.80
Disziplinararrest - Ausgleich bei nachträglicher Aufhebung - Fehlerhafte …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82
Infolgedessen hat der Senat bei wiederholter oder länger dauernder eigenmächtiger Abwesenheit eines solchen Soldaten regelmäßig auf die Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt (Urteile vom 2. Dezember 1980 - 2 WD 28/80 - und vom 10. Mai 1983 - 2 WD 33/82) und nur bei gewichtigen Milderungsgründen von dieser Maßnahme abgesehen. - BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82
Da die Wehrdienstgerichte aber keine "Nachprüfungsinstanz" für rechtskräftige Strafurteile sind, wäre ein derartiger Lösungsbeschluß nach ständiger Rechtsprechung nur dann in Frage gekommen, wenn das Strafurteil selbst in sich oder in Verbindung mit dem Protokoll der Hauptverhandlung geeignet gewesen wäre, erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Straf gerichts zu begründen (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.).
- BVerwG, 27.09.1978 - 2 WD 43.78
Dienstvergehen - Höchstmaßnahme - Verminderter Schuldfähigkeit - Gefahr einer …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82
Zwar ist bei einem schweren Dienstvergehen selbst bei verminderter Schuldfähigkeit die Höchstmaßnahme nicht schlechthin ausgeschlossen, etwa wenn der Soldat die dazu führenden Unistände selbst zu vertreten hat oder wenn er durch die Verletzung leicht einsehbarer Pflichten von grundsätzlicher Bedeutung, die für jedermann auch bei verminderter Schuldfahigkeit selbstverständlich und daher in ihren Grenzen ohne Schwierigkeiten einprägsam sind, objektiv untragbar geworden ist (BVerwGE 63, 141, 142 [BVerwG 27.09.1978 - 2 WD 43/78]; Urteil vom 23. März 1982 - 2 WD 60/81 vgl. auch Urteil des Beamten-Disziplinarsenats vom 11. Februar 1982 - DokBer Ausgabe B 1982, 119, 122). - BVerwG, 10.05.1983 - 2 WD 33.82
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82
Infolgedessen hat der Senat bei wiederholter oder länger dauernder eigenmächtiger Abwesenheit eines solchen Soldaten regelmäßig auf die Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt (Urteile vom 2. Dezember 1980 - 2 WD 28/80 - und vom 10. Mai 1983 - 2 WD 33/82) und nur bei gewichtigen Milderungsgründen von dieser Maßnahme abgesehen. - BVerwG, 23.03.1982 - 2 WD 60.81
Verstöße gegen die Kameradschaftspflicht - Pflicht zu achtungswürdigem und …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82
Zwar ist bei einem schweren Dienstvergehen selbst bei verminderter Schuldfähigkeit die Höchstmaßnahme nicht schlechthin ausgeschlossen, etwa wenn der Soldat die dazu führenden Unistände selbst zu vertreten hat oder wenn er durch die Verletzung leicht einsehbarer Pflichten von grundsätzlicher Bedeutung, die für jedermann auch bei verminderter Schuldfahigkeit selbstverständlich und daher in ihren Grenzen ohne Schwierigkeiten einprägsam sind, objektiv untragbar geworden ist (BVerwGE 63, 141, 142 [BVerwG 27.09.1978 - 2 WD 43/78]; Urteil vom 23. März 1982 - 2 WD 60/81 vgl. auch Urteil des Beamten-Disziplinarsenats vom 11. Februar 1982 - DokBer Ausgabe B 1982, 119, 122). - BVerwG, 22.02.1983 - 2 WD 40.82
Entziehung der Verpflichtung zum Wehrdienst - Fahnenflucht als Dienstvergehen - …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82
War aber das Hemmungsvermögen des früheren Soldaten bei Begehung der Taten im Sinne des § 21 StGB so herabgesetzt, daß er dem Drang, aus der Krisensituation fortzulaufen, erheblich weniger widerstehen konnte als ein Durchschnittssoldat, so mußte das dadurch geminderte Maß der Schuld bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 54 Abs. 5 i.V.m. § 34 Abs. 1 WDO berücksichtigt werden (BVerwG Urteil vom 22. Februar 1983 - 2 WD 40/82 - m.w.N.).
- BVerwG, 30.10.1987 - 2 WD 5.87
Pflichtwidriges Verhalten im Dienst - Vergewaltigung als Dienstvergehen - …
Dennoch waren das Verhalten des Soldaten bei Begehung des Dienstvergehens und die näheren Tatumstände so gravierend, daß es auch dieser Milderungsgrund nicht erlaubte, von der Entfernung aus dem Dienstverhältnis abzusehen (vgl. BVerwG Urteil vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82 - m.w.N.). - BVerwG, 16.05.1984 - 2 WD 51.83
Verletzung der Pflicht eines Soldaten zum treuem Dienen - Pflicht zur …
Demgemäß trifft einen solchen Soldaten nach der Rechtsprechung des Senats bei kürzerer eigenmächtiger Abwesenheit die Dienstgradherabsetzung, unter Umständen in einen Mannschaftsdienstgrad, bei Fahnenflucht, längerdauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Urteile vom 2. Dezember 1980 - 2 WD 28/80 - und vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 26.01.1984 - 2 WD 43.83
Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten von seiner Einheit - Verstoß gegen die …
Demgemäß trifft einen solchen Soldaten nach der Rechtsprechung des Senats als disziplinare Reaktion bei kürzerer eigenmächtiger Abwesenheit die Dienstgradherabsetzung, unter Umständen bis in einen Mannschaftsdienstgrad, bei Fahnenflucht, länger dauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Urteile vom 2. Dezember 1980 - 2 WD 28/80 -, vom 10. Mai 1983 - 2 WD 33/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82).
- BVerwG, 04.05.1993 - 2 WD 33.92
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen wiederholten unentschuldigten …
War aber das Hemmungsvermögen des Soldaten bei Begehung der Taten im Sinne des § 21 StGB so herabgesetzt, daß er dem Drang, aus der Krisensituation fortzulaufen, erheblich weniger widerstehen konnte als ein Durchschnittssoldat, so mußte das dadurch geminderte Maß der Schuld bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 54 Abs. 5 i.V.m. § 34 Abs. 1 WDO berücksichtigt werden und zu einer der Art nach milderen Disziplinarmaßnahme führen (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 2 WD 27.82 - m.w.N.). - BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 46.89
Strafverfahren gegen Soldaten wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe - …
War aber das Hemmungsvermögen des Soldaten bei Begehung der Taten im Sinne des § 21 StGB so herabgesetzt, daß er dem Drang, aus der Krisensituation fortzulaufen, erheblich weniger widerstehen konnte, als ein Durchschnittssoldat, so mußte das dadurch geminderte Maß der Schuld bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 54 Abs. 5 i.V.m. § 34 Abs. 1 WDO berücksichtigt werden (BVerwG Urteile vom 22. Februar 1983 - 2 WD 40/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82). - BVerwG, 25.02.1986 - 2 WD 37.85
Unbefugtes Ausstellen eines Bundeswehrführerscheins - Anmaßung der Dienstgrade …
Zwar hat der Senat bei einem schweren Dienstvergehen selbst bei verminderter Schuldfähigkeit die Höchstmaßnahme nicht schlechthin ausgeschlossen, etwa wenn der Soldat die dazu führenden Umstände selbst zu vertreten hatte oder wenn er durch die Verletzung leicht einsehbarer Pflichten von grundsätzlicher Bedeutung, die für jedermann auch bei verminderter Schuldfähigkeit selbstverständlich und daher in ihren Grenzen ohne Schwierigkeiten einprägsam sind, objektiv untragbar geworden war (vgl. BVerwG Urteil vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82 - m.w.N.). - BVerwG, 14.02.1984 - 2 WD 31.83
Mehrfaches eigenmächtiges und unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst als …
Demgemäß trifft einen solchen Soldaten nach der Rechtsprechung des Senats als disziplinare Reaktion bei Fahnenflucht, länger dauernder oder wiederholten eigenmächtiger Abwesenheit regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Urteil vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82 - m.w.N.). - BVerwG, 23.05.1991 - 2 WD 56.90
Benutzung eines privaten Pkw eines Untergebenen als Verstoß gegen die …
Das dadurch geminderte Maß der Schuld mußte bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 54 Abs. 5 i.V.m. § 34 Abs. 1 WDO berücksichtigt werden (BVerwG Urteile vom 22. Februar 1983 - 2 WD 40/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82 -). - BVerwG, 07.08.1985 - 2 WD 16.85
Unerlaubtes Fernbleiben von der Truppe durch einen Oberfeldwebel der Reserve - …
Demgemäß trifft einen solchen Soldaten nach der Rechtsprechung des Senats bei kürzerer eigenmächtiger Abwesenheit die Dienstgradherabsetzung, unter Umständen in einen Mannschaftsdienstgrad, bei Fahnenflucht, längerdauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Urteile vom 2. Dezember 1980 - 2 WD 28/80 -, vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82 - und vom 16. Mai 1984 - 2 WD 51/83). - BVerwG, 10.05.1984 - 2 WD 53.83
Pflicht eines Soldaten zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten - …
Da die Wehrdienstgerichte aber keine "Nachprüfungsinstanz" für rechtskräftige Strafurteile sind, wäre ein derartiger Lösungsbeschluß nach ständiger Rechtsprechung nur dann in Frage gekommen, wenn das Strafurteil selbst in sich oder in Verbindung mit den Protokoll der Hauptverhandlung geeignet gewesen wäre, erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu begründen (BVerwG Urteil vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82 - m.w.N.). - BVerwG, 05.10.1988 - 2 WD 10.88
Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen fahrlässiger Körperverletzung - …
- BVerwG, 10.06.1986 - 2 WD 28.85
Dienstvergehen eines Soldaten - Pflicht eines Soldaten zu treuem Dienen - Pflicht …
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