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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2574
BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96 (https://dejure.org/1997,2574)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1997 - 2 WD 27.96 (https://dejure.org/1997,2574)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 2 WD 27.96 (https://dejure.org/1997,2574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Soldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung Untergebener

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 63
  • NVwZ 1998, 524 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 118
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen - …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden und Untergeben zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (vgl. Urteile vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> m.w.N. und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - ).

    Der erkennende Senat hat in gefestiger Rechtsprechung bei Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (vgl. Urteile vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384 [392]> und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]> jeweils m.w.N.) und als erforderliche sowie angemessene Maßnahmeart im Regelfall die Herabsetzung im Dienstgrad angesehen.

    Wie der Senat hervorgehoben hat, bedarf es jedenfalls erheblicher Milderungsgründe in der Tat, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder von ihr überhaupt absehen zu können (BVerwGE 93, 140 [f.]; Buchholz 235.0 § 34 Nr. 14 = DokBer B 1996, 329).

  • BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden und Untergeben zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (vgl. Urteile vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> m.w.N. und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - ).

    In Anbetracht dieser erheblichen Tatmilderungsgründe fällt der an sich erschwerende Umstand, daß der Soldat hier durch Aufstützen seines Unterarms auf dem Oberschenkel des Zeugen H. gegen den Grundsatz verstoßen hat, wonach ein Vorgesetzter einen Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung seines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist, nicht entscheidend ins Gewicht (vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 27. November 1990 - BVerwG 2 WD 20, 21.90 - <BVerwGE 86, 362> m.w.N. und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 -).

  • BVerwG, 18.01.1995 - 2 WD 28.94

    Soldat - Homosexuelles Verhalten - Maßnahmebemessung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, desto mehr Achtung und Vertrauen genießt er, und um so höher sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [131 f.]>, vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <NZWehrr 1993, 76> und vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 - <BVerwGE 103, 192 = NZWehrr 1995, 213> - jeweils m.w.N.).

    Der Soldat hat ferner in gravierendem Umfang seine generelle Vertrauensstellung als Zugführer mißbraucht und gerade in dieser Funktion gegenüber einem ihm unmittelbar unterstellten Wehrpflichtigen versagt; denn durch sein sexualbezogens Verhalten verliert ein Zugführer zwangsläufig seine Vorbildfunktion, sein Ansehen und seine Autorität als Vorgesetzter (vgl. BVerwGE 103, 192 = NZWehrr 1995, 213 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum - …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, desto mehr Achtung und Vertrauen genießt er, und um so höher sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [131 f.]>, vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <NZWehrr 1993, 76> und vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 - <BVerwGE 103, 192 = NZWehrr 1995, 213> - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Da die Würde und die Ehre des Betroffenen vor allem durch sexualbezogene Äußerungen oder Verhaltensweisen verletzt werden, erweist sich, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. Urteile vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <NZWehrr 1996, 34 - NJW 1996, 536 [BVerwG 18.07.1995 - 2 WD 32/94]> und vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 8.95 -), jedes Verhalten eines Vorgesetzten als unerträglich, das die Würde und Intimsphäre von Untergebenen aus sexuellen Intentionen mißachtet oder irgendwie beeinträchtigt.
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Solche Milderungsgründe sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]>, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1, 4.94 - und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - ).
  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, desto mehr Achtung und Vertrauen genießt er, und um so höher sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [131 f.]>, vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <NZWehrr 1993, 76> und vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 - <BVerwGE 103, 192 = NZWehrr 1995, 213> - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens - …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Der Senat hat eine derartige Ausnahmesituation u.a. anerkannt, wenn es sich um eine unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten handelt (vgl. Urteil vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - <BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 161>).
  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen - …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    In Anbetracht dieser erheblichen Tatmilderungsgründe fällt der an sich erschwerende Umstand, daß der Soldat hier durch Aufstützen seines Unterarms auf dem Oberschenkel des Zeugen H. gegen den Grundsatz verstoßen hat, wonach ein Vorgesetzter einen Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung seines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist, nicht entscheidend ins Gewicht (vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 27. November 1990 - BVerwG 2 WD 20, 21.90 - <BVerwGE 86, 362> m.w.N. und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 -).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Ihm war daher nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 11. Oktober 1994 - BVerwG 2 WD 26.94 - und vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 -) das Geständnis seines Fehlverhaltens mildernd zugute zu halten.
  • BVerwG, 27.11.1990 - 2 WD 20.90

    Dienstgradherabsetzung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme wegen unwürdiger …

  • BVerwG, 26.02.1988 - 2 WD 37.87

    "Erhängung" eines Untergebenen zum Schein als erhebliches Dienstvergehen - …

  • BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Oberst nach Betrug bei …

  • BVerwG, 11.05.1978 - 2 WD 36.78

    Urteil - Gesetzliche Erfordernisse - Eigene Tatfeststellungen - …

  • BVerwG, 11.10.1994 - 2 WD 26.94

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch sexuellen Missbrauch …

  • BVerwG, 22.11.1988 - 2 WD 78.87

    Pflicht eines Soldaten zu Achtung der Würde und Ehre eines Kameraden - …

  • BVerwG, 27.10.1995 - 2 WD 8.95

    Dienstvergehen eines Soldaten durch sexuelle Belästigung Wehrpflichtiger - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - 3d A 2363/09

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines sehr …

    Rn. 164 vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 -, juris, vom 19. September 2001 - 2 WD 9.01 -, NVwZ-RR 2002, 514, vom 24. Februar 1999 - 1 D 31.98 -, juris, und vom 19. Februar 1997 - 2 WD 27.96 -, BVerwGE 113, 63,.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu u.a. Urteile vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - <BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 161>, vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - <BVerwGE 113, 63 [67]> und vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - ZBR 2002, 292 [LS]>) ist für eine Augenblickstat entscheidend, ob der Soldat das Dienstvergehen in einem Zustand begangen hat, in dem er die rechtlichen und tatsächlichen Folgen seines Verhaltens nicht bedacht hat, wozu ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit gehört.
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von …

    Soweit der Senat im Urteil vom 19. Februar 1997 festgestellt hat, ein Soldat könne durch die Verletzung von Dienstpflichten nicht zugleich auch gegen die Pflicht zur Dienstaufsicht verstoßen (- BVerwG 2 WD 27.96 - BVerwGE 113, 63 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 27), betonte er damit lediglich den Grundsatz, dass keine gegen sich selbst gerichtete Pflicht zur Dienstaufsicht besteht (vgl. Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 2 WD 9.85 - juris).
  • BVerwG, 25.11.2010 - 2 WD 28.09

    Kostenentscheidung; Widerspruch gegen Ankündigung eines …

    Rn. 38 Entgegen der Auffassung der Vorinstanz kommt dem Soldaten insbesondere nicht der Tatmilderungsgrund einer einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten zugute (vgl. dazu u.a. Urteil vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - BVerwGE 113, 63 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 27 S. 60).
  • BVerwG, 22.04.2009 - 2 WD 12.08

    Ausbilder (Feldwebel); Dienstvorschriften zum Umgang mit der Schusswaffe; Richten …

    Rn. 45 Der Milderungsgrund einer einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. dazu z.B. Urteil vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - BVerwGE 113, 63 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 27 m.w.N.) liegt ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 24.01.2002 - 2 WD 33.01

    Geschlechtsbezogene Belästigung von Soldatinnen durch Umarmungen und Küsse - …

    Die Voraussetzungen des von der Rechtsprechung anerkannten Tatmilderungsgrundes einer unbedachten persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten liegen nicht vor (vgl. dazu u.a. Urteile vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - < BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 161 >, und vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - <BVerwGE 113, 63 [BVerwG 19.02.1997 - 2 WD 27/96] = Buchholz 235.0 § 34 Nr. 27>).

    Die jeweilige Zeitspanne der Verwirklichung eines Tatentschlusses ist von der Situation des Einzelfalles abhängig und lässt als solche noch keinen sicheren Rückschluss darauf zu, ob das Verhalten spontan oder geplant bzw. vorbereitet war (Urteile vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - und vom 15. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 -).

  • BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch unbefugten Besitz …

    Selbst wenn auch bei der Augenblickstat die jeweilige Zeitspanne der Verwirklichung eines Tatentschlusses von der Situation des Einzelfalles abhängig ist und als solche noch keinen sicheren Rückschluß darauf zuläßt, ob das Verhalten spontan oder geplant bzw. vorbereitet war (vgl. dazu Urteil vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - ), spricht gegen die Spontaneität des Tatentschlusses des Soldaten sein späters Verhalten.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 2 WD 17.04

    Disziplinarrechtliche Behandlung vorsätzlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu u.a. Urteile vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - <BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 161>, vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - <BVerwGE 113, 63 [67]>, vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - ZBR 2002, 292 [LS]> und vom 8. November 2001 - BVerwG 2 WD 29.01 -ZBR 2004, 267 = NVwZ 2002, 1378 = DokBer B 2002, 108>) ist für eine Augenblickstat entscheidend, ob der Soldat das Dienstvergehen in einem Zustand begangen hat, in dem er die rechtlichen und tatsächlichen Folgen seines Verhaltens nicht bedacht hat, wozu ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit gehört, beispielsweise, wenn der Betroffene, der sich erstmalig einer für ihn bisher unbekannten dienstlichen Situation gegenübersieht, überfordert ist.
  • BVerwG, 27.01.2004 - 2 WD 2.04

    Körperliche Misshandlung; entwürdigende Behandlung von Untergebenen; …

    12 Zwar ist vorliegend der Milderungsgrund einer unbedachten persönlichkeitsfremden Augenblickstat nicht erkennbar (vgl. u.a. Urteil vom 19. Februar 1997 BVerwG 2 WD 27.96 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.12.1997 - 2 WD 2.97

    Recht der Soldaten - Mißbrauch des Diensttelefons für Privatgespräche als …

    Denn die jeweilige Zeitspanne der Verwirklichung eines Tatentschlusses ist von der Situation des Einzelfalles abhängig und läßt als solche noch keinen sicheren Rückschluß darauf zu, ob das Verhalten spontan oder vorbereitet war (vgl. Urteil vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - ).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 2 WD 14.06

    Kameradschaft; "Griff in die Kameradenkasse"; Dienstgradherabsetzung um zwei …

  • BVerwG, 27.10.1998 - 2 WD 14.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Schädigung des Dienstherrn durch …

  • BVerwG, 22.11.2000 - 2 WD 26.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Entfernung vom Dienst trotz Widerrufs …

  • BVerwG, 25.06.2002 - 2 WD 1.02

    Beschränkung des Rechtsmittels auf die Angemessenheit der disziplinarischen …

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