Rechtsprechung
| BVerwG, 20.04.1993 - 2 WD 28.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Offizier - Dienstliches Personal - Dienstliches Material - Private Zwecke - Dienstgradherabsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Mitte, 16.06.1992 - 6 VL 3/92
- BVerwG, 20.04.1993 - 2 WD 28.92
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.11.1990 - 2 WD 28.90
Dienstentziehung und Mißbrauch von Untergebenen zur Erledigung privater …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1993 - 2 WD 28.92
Als Vorgesetzter war er nach § 10 Abs. 1 SG zu vorbildlicher Pflichterfüllung aufgerufen; durch seine Pflichtverstöße hat er ein so außerordentlich schlechtes Beispiel gegeben, seine Autorität und sein Ansehen so sehr beeinträchtigt, daß eine Dienstgradherabsetzung unumgänglich ist (vgl. Urteil vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - <BVerwGE 86, 366> m.w.N.).
- BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06
Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis; …
Rn. 113 ff) Bei der danach gebotenen Gesamtwürdigung des festgestellten Fehlverhaltens des Soldaten hinsichtlich der Anschuldigungspunkte 1 und 3 ist davon auszugehen, dass der Senat bei Inanspruchnahme des Personals und des dienstlichen Materials der Bundeswehr zu privaten Zwecken in ständiger Rechtsprechung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen je nach Gewicht des Dienstvergehens eine Gehaltskürzung und/oder ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade in Ansatz gebracht hat (vgl. Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - BVerwGE 83, 105 f., vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - m.w.N., vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 -, vom 1. April 1993 - BVerwG 2 WD 10.92 -, vom 20. April 1993 - BVerwG 2 WD 28.92 -, vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 6.99 - und vom 10. Juli 2002 - BVerwG 2 WD 4.02 -). - BVerwG, 20.05.2010 - 2 WD 12.09
Achtungswürdiges Verhalten; Bagatellschaden; Befehlsbefugnis; Beförderungsverbot; …
Da die Bundeswehr ihren Verfassungsauftrag nur dann erfüllen kann, wenn ihre Angehörigen und ihr Gerät jederzeit präsent und voll einsatzbereit sind, dürfen weder ihr Personal noch ihr Material für nichtdienstliche Zwecke - hier zum privaten Vorteil - eingesetzt werden (stRsp., z.B. Urteile vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - BVerwGE 86, 366 ff., vom 20. April 1993 - BVerwG 2 WD 28.92 - DokBerB 1993, 248 ff. und vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 12.95 - BVerwGE 103, 275 ff.). - BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Im Gegensatz zur Verteidigung, die das Verbot der Ausübung des Dienstes nach § 22 SG und die sich anschließende vorzeitige Zurruhesetzung nach § 50 SG als maßnahmemildernde Gesichtspunkte auffaßt, ist nach der Rechtsprechung des Senats eine Ablösung des Soldaten von seinem Dienstposten wegen Fehlverhaltens regelmäßig als ein Erschwerungsgrund zu berücksichtigen (Urteil vom 20. April 1993 - BVerwG 2 WD 28.92 -).
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