Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.1995 - 2 WD 3.95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Soldatenrecht - Stabsgefreiter - Dienstvergehen - Dienstgradherabsetzung - Beteiligung bei einer Straftat - Disziplinarrechtliche Ahndung
Papierfundstellen
- BVerwGE 103, 246
- NVwZ 1996, 601
Wird zitiert von ... (18)
- BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21
Ahndung von außerdienstlich versuchten Nötigungen eines Soldaten; Herabsetzung im …
Zum einen hat das Amtsgericht den Angeklagten 3 zwar als "Haupttäter" bezeichnet, den Soldaten jedoch als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) und nicht lediglich als Gehilfen (§ 27 Abs. 1 StGB) verurteilt; zum anderen ist im Disziplinarrecht die Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme für die Gewichtung des Dienstvergehens weniger bedeutsam (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1995 - 2 WD 3.95 - BVerwGE 103, 246 Rn. 4;… Dau/Schütz, WDO, 7. Aufl., 2017, Vorbem. zu § 15 Rn. 14). - BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11
Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen
Da eine Beschränkung der Degradierung auf den Dienstgrad eines Oberstabsgefreiten oder Stabsgefreiten (der Reserve) nicht in Betracht kommt, weil diese Dienstgrade nach der Rechtsprechung des Senats nur solchen Soldaten verliehen werden können, die sich nach ihren dienstlichen Leistungen sowie einer tadelfreien Führung in und außer Dienst deutlich unter den Angehörigen des Mannschaftsdienstes herausheben (Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 3.95 - BVerwGE 103, 246 ), waren beide Soldaten in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten herabzusetzen. - BVerwG, 11.02.2003 - 2 WD 35.02
Beschaffen und Besitz kinderpornografischer Bilder; Eingriff in Menschenwürde; …
Da er in Vorgesetztenstellung gemäß § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat, disqualifiziert er sich regelmäßig durch seine solche Tat so nachhaltig, dass nach gefestigter Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (Urteile vom 27. Juni 1995 BVerwG 2 WD 3.95 und vom 3. Februar 1998 BVerwG 2 WD 16.97 ).Ferner stellt es einen Taterschwerungsgrund dar, dass bei unsachgemäßem Gebrauch oder Umgang mit Munition im privaten Bereich nicht nur ernsthafte Gefahren für Personen und Sachwerte, sondern gegebenenfalls auch Regressansprüche Dritter gegen den Dienstherrn entstehen können; deshalb ist die Bundeswehr ständig bemüht, Munition, die bei Übungsschießen nicht verbraucht, verloren gegangen oder vergessen worden ist, nachträglich einzusammeln und sicherzustellen (vgl. Urteile vom 27. Juni 1995 BVerwG 2 WD 3.95 und vom 3. Februar 1998 BVerwG 2 WD 16.97 ).
- BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11
Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche …
Dabei verbot es sich, den früheren Soldaten in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der Besoldungsgruppe A 7 herabzusetzen, weil die höchste für diese Dienstgradgruppe erreichbare Besoldungsgruppe solchen Soldaten vorbehalten ist, die sich nicht nur angesichts ihrer dienstlichen Leistungen, sondern auch durch eine tadelfreie Führung im und außerhalb des Dienstes besonders auszeichnen (vgl. Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 3.95 - BVerwGE 103, 246 = NZWehrr 1996, 38 für Stabs- bzw. Oberstabsgefreite). - BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12
Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher …
Die Dienstgrade des Stabs- und des Oberstabsgefreiten sollen nach der Rechtsprechung des Senats allerdings nur solchen Soldaten verliehen werden können, die sich nach ihren dienstlichen Leistungen sowie einer tadelfreien Führung in und außer Dienst deutlich unter den Angehörigen des Mannschaftsdienstes herausheben (Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 3.95 - BVerwGE 103, 246 ). - BVerwG, 03.02.1998 - 2 WD 16.97
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Vergreifen am Eigentum oder …
Vergreift sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat, am Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, zumal an Munition oder Munitionsbestandteilen, so disqualifiziert er sich regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter; in einem solchen Fall ist nach gefestigter Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich die Herabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - [<BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [f.]>], vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.]> und vom 27. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 3.95 - <BVerwGE 103, 246 = NZWehrr 1996, 38> jeweils m.w.N.).Soweit zusätzliche Erschwerungsgründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses für den Dienstherrn nicht mehr zumutbar erscheinen lassen, so etwa, wenn die Gegenstände, die der Soldat durch rechtswidrigen Zugriff an sich gebracht hat, ihm kraft seiner Funktion zur Verwaltung und/oder Verwahrung anvertraut waren, kann auch eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis als härteste Disziplinarmaßnahme in Betracht kommen (vgl. BVerwGE 86, 341 [f.] und BVerwGE 103, 246 = NZWehrr 1996, 38 m.w.N.).
- BVerwG, 12.02.2015 - 2 WD 2.14
Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Abwesenheit; Ausgangspunkt der …
Soweit der Senat in der Vergangenheit eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1995 - 2 WD 3.95 - BVerwGE 103, 246 ), hält er hieran nicht fest (vgl. bereits BVerwG…, Urteil vom 24. April 2014 - 2 WD 39.12 - Rn. 49 ff.). - BVerwG, 17.09.2024 - 2 WD 5.24
Beihilfe zur räuberischen Erpressung
Denn das Wehrrecht unterscheidet nicht zwischen Täterschaft und Teilnahme (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1995 - 2 WD 3.95 - BVerwGE 103, 246 ;… Poretschkin/Lucks, Soldatengesetz, 11. Aufl. 2022, § 23 Rn. 1;… Eichen/Metzger/Sohm, Soldatengesetz, Kommentar, 4. Aufl. 2021, § 23 Rn. 22), so dass diese strafrechtliche Differenzierung nicht bereits auf der ersten, durch kategoriale Erwägungen bestimmten Bemessungsstufe Bedeutung erlangt. - VGH Bayern, 23.07.2014 - 16a D 12.2519
Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A9); außerdienstliche und …
Beihilfetaten, die die Haupttat erst ermöglichen oder wesentlich zu ihr beitragen, können disziplinarisch ebenso geahndet werden wie die Täterschaft (…BVerwG, U.v. 28.10.1992 a.a.O; U.v. 27.10.1992 - 1 D 71/91 - juris; U.v. 27.6.1995 - 2 WD 3/95 - juris; U.v. 2.9.1998 - 2 WD 13/98 - juris). - VGH Bayern, 15.02.2012 - 16a D 10.1974
Leit. Regierungsdirektor; Steuerhinterziehung; Beihilfe zu Steuerhinterziehung; …
So können insbesondere Beihilfetaten, die unter Missbrauch eigener dienstlicher Möglichkeiten oder der dienstlichen Möglichkeiten anderer Beteiligter die Haupttat ermöglichen oder wesentlich zu ihr beitragen, disziplinarisch ebenso geahndet werden wie die Täterschaft (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28.10.1992, Az. 1 D 63/91; Urteil vom 27.10.1992, Az. 1 D 71/91; Urteil vom 27.06.1995, Az. 2 WD 3/95; Urteil vom 02.09.1998, Az. 2 WD 13/98, jeweils ). - VGH Bayern, 27.09.2012 - 16a D 11.406
Polizeiverwaltungsbeamter; Beihilfe zum Betrug mit Schadenshöhe von 131.000 EUR; …
- BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 2.03
Körperverletzung, außerdienstliche; Degradierung; verminderte Schuldfähigkeit; …
- BVerwG, 24.03.1998 - 2 WD 28.97
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Munition und …
- BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstliche Unterschlagung …
- BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23
Disziplinarbefugnis bei Zeugenstellung
- BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01
Aneignung von Ausrüstungsgegenständen durch einen Soldaten - Schwerwiegender …
- BVerwG, 24.09.1996 - 2 WD 16.96
Disziplinarverfahren gegegn Soldaten wegen Bedrohung und wegen vorsätzlicher …
- BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97
Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch Inverkehrbringen …
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