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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.09.1978 - 2 WD 30.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2869
BVerwG, 28.09.1978 - 2 WD 30.78 (https://dejure.org/1978,2869)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1978 - 2 WD 30.78 (https://dejure.org/1978,2869)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1978 - 2 WD 30.78 (https://dejure.org/1978,2869)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ahndung des Dienstvergehens eines Soldaten - Gefährdung oder Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr - Verhängung eines Beförderungsverbotes bei außerdienstlichen Diebstählen - Absehen von der Regelmaßnahme auf Grund schwerwiegender Milderungsgründe

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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 28. September 1978 - BVerwG 2 WD 30.78 -) ist das private Fehlverhalten eines Soldaten grundsätzlich nicht der Bundeswehr als Institution zuzurechnen, es sei denn, daß außergewöhnliche Umstände dazu zwangsläufig Anlaß geben.
  • BVerwG, 04.02.1986 - 2 WD 36.85

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Diebstahl in zwei Fällen und …

    Der außerdienstliche Diebstahl eines Soldaten auf Zeit stellt nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate (vgl. BVerwG Urteile vom 1. September 1970 - 2 WD 56/70 -, vom 6. Februar 1973 - 1 WD 7/71 -, vom 24. Oktober 1973 - 2 WD 42/73 -, vom 28. September 1978 - 2 WD 30/78 - und vom 2. Oktober 1981 - 2 WD 48/81) ein ernstzunehmendes bzw. nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen dar, das normalerweise mit einer empfindlichen gerichtlichen Disziplinarmaßnahme zu ahnden ist.
  • VG Stuttgart, 13.11.2002 - 17 K 2960/01

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen außerdienstlicher Pflichtverletzung

    Hierbei sei zu beachten, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28.09.1978 - 2 WD 30/78 - entschieden habe, dass in der Regel das private Verhalten eines Soldaten nicht der Bundeswehr als Institution zuzurechnen sei.
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