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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1986 - 2 WD 31.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2299
BVerwG, 21.01.1986 - 2 WD 31.85 (https://dejure.org/1986,2299)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1986 - 2 WD 31.85 (https://dejure.org/1986,2299)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1986 - 2 WD 31.85 (https://dejure.org/1986,2299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verantwortlichkeit des Einheitsführers für die ordnungsgemäße Verwendung von Personal und Material der Bundeswehr - Disziplinarverfahren wegen Befehls eines Soldaten zur privaten Verwendung von Material der Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 105
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1986 - 2 WD 31.85
    Bei erfolglos eingelegtem Rechtsmittel eines Soldaten fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für eine völlige oder teilweise Überbürdung der notwendigen Auslagen des Soldaten auf den Bund (BVerwGE 46, 101).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis; …

    Rn. 113 ff) Bei der danach gebotenen Gesamtwürdigung des festgestellten Fehlverhaltens des Soldaten hinsichtlich der Anschuldigungspunkte 1 und 3 ist davon auszugehen, dass der Senat bei Inanspruchnahme des Personals und des dienstlichen Materials der Bundeswehr zu privaten Zwecken in ständiger Rechtsprechung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen je nach Gewicht des Dienstvergehens eine Gehaltskürzung und/oder ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade in Ansatz gebracht hat (vgl. Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - BVerwGE 83, 105 f., vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - m.w.N., vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 -, vom 1. April 1993 - BVerwG 2 WD 10.92 -, vom 20. April 1993 - BVerwG 2 WD 28.92 -, vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 6.99 - und vom 10. Juli 2002 - BVerwG 2 WD 4.02 -).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …

    Soldaten in Vorgesetztenstellung obliegt dabei eine erhöhte Verantwortung für die Wahrung dienstlicher Interessen; so hat ein entscheidungsbefugter Einheitsführer eine entsprechende Garantenstellung für die ordnungsmäßige, insbesondere dienstbezogene und wahrheitsgemäße Verwendung der personellen und materiellen Leistungskraft der Bundeswehr (Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 [f.]> und vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - <BVerwGE 86, 366 [f.]> m.w.N.) Das innere Gefüge der Streitkräfte wird vor allem durch das in § 11 SG festgelegte Prinzip von Befehl und Gehorsam und durch den Grundsatz der Disziplin geprägt, die auf der Autorität der Vorgesetzten und auf dem Gehorsam der Untergebenen beruht.
  • VGH Bayern, 17.03.2005 - 15 B 01.327

    Soldatenrecht, fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG, einmaliger …

    Die Ausgestaltung des § 23 Abs. 1 SBG als Sollvorschrift bedeutet, dass die Vertrauensperson im Regelfall angehört werden muss (vgl. - zu § 28 Abs. 6 WDO - BVerwG vom 8.4.1986 NZWehrR 1986, 249).

    Diese Anhörung dient jedoch einem anderen Zweck (vgl. hierzu BVerwG vom 8.4.1986 a.a.O.) und kann schon deshalb eine Anhörung im Fall des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SBG nicht ersetzen.

  • BVerwG, 20.05.2010 - 2 WD 12.09

    Achtungswürdiges Verhalten; Bagatellschaden; Befehlsbefugnis; Beförderungsverbot; …

    Ein solches Verhalten eines Batteriechefs, zumal im Rang eines Majors, gegenüber seinen wehrpflichtigen Untergebenen verbietet sich generell; es hat den Grenzbereich von noch zulässiger Kameradenhilfe (vgl. dazu auch Urteil vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - insoweit jeweils nicht veröffentlicht in BVerwGE 83, 105 und in NZWehrr 1986, 249) deutlich überschritten.
  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 5.03

    Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn; Reisekosten; Abweichen von bisheriger …

    In Fällen, die eine mildere Beurteilung der Schwere des Dienstvergehens zuließen, hat er den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken jedoch mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot geahndet (vgl. u.a. Urteile vom 21. Januar 1986 BVerwG 2 WD 31.85 , vom 16. Dezember 1987 BVerwG 2 WD 22.87 und vom 29. November 1990 BVerwG 2 WD 28.90 ).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02

    S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt; …

    Nur in leichteren Fällen hat er den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken mit Gehaltskürzungen und/oder Beförderungsverbot geahndet (vgl. u. a. Urteile vom 21. Januar 1986 BVerwG 2 WD 31.85, vom 16. Dezember 1987 BVerwG 2 WD 22.87 und vom 4. Mai 1995 BVerwG 2 WD 35.94) geahndet.
  • BVerwG, 25.10.1995 - 2 WD 12.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei zweckwidriger Verwendung von …

    Der Soldat hatte in seiner Funktion als Wartungsgruppenführer und Vertreter des Schirrmeisters sowie als Verantwortlicher für die Ersatzteilbeschaffung in seinem Bereich eine Garantenstellung für die ordnungsgemäße, insbesondere dienstbezogene Verwendung von Personal und Material der Bundeswehr (vgl. hierzu Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 [f.]>, vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - <BVerwGE 86, 366 [f.]> m.w.N. und vom 21. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 6.94 -).
  • BVerwG, 09.02.1993 - 2 WD 24.92

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Kernbereich - Versagen - Gefährdung von Leben und …

    Der Dienst des Soldaten brachte es im übrigen zwangsläufig mit sich, daß er als Vorgesetzter und Einheitsführer jederzeit in die Lage kommen konnte, kurzfristig Entscheidungen treffen zu müssen, die ausgeprägtes Verantwortungsbewußtsein und hohe Verantwortungsbereitschaft voraussetzten und für die Erhaltung von Leben und Gesundheit der Untergebenen sowie die sachgerechte Wahrung der dienstlichen Interessen und den ordnungsmäßigen Materialeinsatz voraussehbar erhebliche Bedeutung hatten oder hätten gewinnen können (vgl. Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105, 107> und vom 18. August 1992 - BVerwG 2 WD 9.92).
  • BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Der erkennende Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 = NZWehrr 1986, 249> und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - <BVerwGE 86, 366 [f.]>) den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken je nach der Schwere des Dienstvergehens mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot, in schweren Fällen auch mit Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade geahndet.
  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
    Der erkennende Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das Dienstvergehen eines Einsatzes dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken - je nach Schwere des Verstoßes - mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot (vgl. u.a. Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 = NZWehrr 1986, 249> und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - <BVerwGE 86, 366 [f.]>), in schwereren Fällen auch mit Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade (vgl. Urteile vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - <BVerwGE 86, 366 [f.]>, vom 8. Februar 1990 - BVerwG 2 WD 22.89 und 23.89 - und vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 [f.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 3 = NZWehrr 1995, 252>) geahndet.
  • BVerwG, 18.02.2004 - 2 WD 11.03

    Zugriff auf Vermögen; Vermögen des Dienstherrn; Tatmilderungsgrund; …

  • BVerwG, 29.11.1990 - 2 WD 28.90

    Dienstentziehung und Mißbrauch von Untergebenen zur Erledigung privater …

  • BVerwG, 16.12.1987 - 2 WD 22.87

    Pflichtwidrige Inanspruchnahme von Soldaten, Bussen und Hubschraubern der …

  • BVerwG, 12.01.1988 - 2 WD 25.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Verletzung der Fürsorgepflicht eines …

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