Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.05.1983 - 2 WD 33.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3103
BVerwG, 10.05.1983 - 2 WD 33.82 (https://dejure.org/1983,3103)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1983 - 2 WD 33.82 (https://dejure.org/1983,3103)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1983 - 2 WD 33.82 (https://dejure.org/1983,3103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,3103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.03.1972 - II C 12.71

    Vereinbarkeit der Tätigkeit im Aufsichtsrat einer örtlichen Bank bzw. Sparkasse …

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1983 - 2 WD 33.82
    Verletzt er bei der Ausübung der genehmigungsfreien Nebentätigkeit seine dienstlichen Pflichten, oder ist deren Verletzung nach den Umständen des Falles in absehbarer Zeit in hohem Maße wahrscheinlich, so liegt ein Mißbrauch vor, dem der Disziplinarvorgesetzte nach § 20 Abs. 6 2. Halbsatz SG entgegentreten muß (vgl. BVerwGE 40, 11, 16) [BVerwG 16.03.1972 - II C 12/71].
  • BVerwG, 24.10.1990 - 2 WD 11.90

    Wehrdisziplinarrecht: Durchführung der Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit

    Er kann sich davon auch nicht teilweise entbinden, wenn er sich Schwierigkeiten ausgesetzt fühlt (BVerwG Urteil vom 10. Mai 1983 - 2 WD 33/82).

    Ist ein Vorgesetzter, der wegen seiner herausgehobenen Dienststellung in besonderem Maße für die Erfüllung seiner Dienstpflichten verantwortlich ist, vorsätzlich ungehorsam, so gibt er Untergebenen ein denkbar schlechtes Beispiel, untergräbt seine Autorität und das in ihn gesetzte Vertrauen und schädigt sein dienstliches Ansehen zutiefst (vgl. BVerwG Urteil vom 10. Mai 1983 - 2 WD 33/82).

  • BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82

    Dienstvergehen eines Soldaten - Schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten - …

    Infolgedessen hat der Senat bei wiederholter oder länger dauernder eigenmächtiger Abwesenheit eines solchen Soldaten regelmäßig auf die Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt (Urteile vom 2. Dezember 1980 - 2 WD 28/80 - und vom 10. Mai 1983 - 2 WD 33/82) und nur bei gewichtigen Milderungsgründen von dieser Maßnahme abgesehen.
  • BVerwG, 26.01.1984 - 2 WD 43.83

    Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten von seiner Einheit - Verstoß gegen die …

    Demgemäß trifft einen solchen Soldaten nach der Rechtsprechung des Senats als disziplinare Reaktion bei kürzerer eigenmächtiger Abwesenheit die Dienstgradherabsetzung, unter Umständen bis in einen Mannschaftsdienstgrad, bei Fahnenflucht, länger dauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Urteile vom 2. Dezember 1980 - 2 WD 28/80 -, vom 10. Mai 1983 - 2 WD 33/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82).
  • BVerwG, 06.05.1987 - 2 WD 56.86

    Unterschlagung als Dienstvergehen - Betrug als Dienstvergehen - Trunkenheit im …

    Da die Pflicht zum Gehorsam zu den zentralen Pflichten eines jeden Soldaten gehört, ist ein Vorgesetzter, der wegen seiner Dienststellung als Portepee-Unteroffizier in besonderem Maße für die Erfüllung der Dienstpflichten verantwortlich ist (§ 10 Abs. 1 SG), im Falle vorsätzlichen Ungehorsams ein denkbar schlechtes Beispiel für seine Untergebenen, untergräbt nicht nur das in ihn gesetzte Vertrauen und damit seine Autorität, sondern schädigt auch zutiefst sein dienstliches Ansehen, so daß damit die Funktionsfähigkeit der Truppe in Frage gestellt sein kann (vgl. BVerwG Urteil vom 10. Mai 1983 - 2 WD 33/82).
  • BVerwG, 02.04.1996 - 2 WD 31.95

    Eigenmächtige Abwesenheit eines Soldaten von der Truppe - "Fahnenflucht" eines …

    Er kann sich davon auch nicht teilweise entbinden, wenn er sich private Schwierigkeiten ausgesetzt fühlt (Urteil vom 10. Mai 1983 - BVerwG 2 WD 33.82 -).
  • BVerwG, 09.04.1992 - 2 WD 1.92

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst - Fälschung von Arztberichten - Vorsätzliche …

    Er kann sich davon auch nicht teilweise entbinden, wenn er sich Schwierigkeiten ausgesetzt fühlt (Urteil vom 10. Mai 1983 - BVerwG 2 WD 33.82 -).
  • BVerwG, 10.06.1986 - 2 WD 28.85

    Dienstvergehen eines Soldaten - Pflicht eines Soldaten zu treuem Dienen - Pflicht …

    Der Senat hat daher in Fällen eigenmächtiger Abwesenheit stets eine reinigende disziplinargerichtliche Maßnahme für angemessen erachtet, bei Fahnenflucht, länger dauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1980 - 2 WD 28/80 -, vom 10. Mai 1983 - 2 WD 33/82 -, vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82 - und vom 26. Januar 1984 - 2 WD 43/83).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht