Rechtsprechung
| BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung eines dienstlichen Befehls und Anstiftung eines Soldaten zur Falschaussage - Herabsetzung eines früheren Feldwebels in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers als Disziplinarmaßnahme - Vorsätzlicher Verstoß gegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 23.01.1991 - 3 VL 15/90
- BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Papierfundstellen
- DVBl 1991, 909
- DVBl 1992, 909
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90
Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum - …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]> und vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 -)kann es zwar als maßnahmemildernd angesehen werden, wenn die Situation, in der ein Soldat versagt hat, von außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, so daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte. - BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86
Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß
Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]> und vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 -)kann es zwar als maßnahmemildernd angesehen werden, wenn die Situation, in der ein Soldat versagt hat, von außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, so daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte. - BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Für eine Überbürdung der dem früheren Soldaten durch die Berufung erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlt es bei der Erfolglosigkeit des Rechtsmittels an einer gesetzlichen Grundlage (Urteil vom 29. März 1973 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101>).
- BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80
Verletzung der Kameradschaftspflicht - Entwürdigende Behandlung von Untergebenen …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Da sich die Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG und die Kameradschaftspflicht nach § 12 Satz 2 SG nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 20. Mai 1931 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [189]> m.w.N., vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 WD 8.89 - m.w.N. und vom 5. März 1991 - BVerwG 2 WD 36.90 -)nicht gegenseitig ausschließen, sondern durch ein und dieselbe Handlung nebeneinander verletzt werden können, stellt sich die Handlungsweise des früheren Soldaten angesichts seiner hohen Verschuldung und der Ungewißheit, die aufgenommenen Darlehen den Zeugen Ba. und T. zu der vereinbarten oder in einer angemessenen Zeit zurückzugewähren, zugleich als Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht (§ 12 Satz 2 SG) wegen einer voraussehbaren Vermögensschädigung oder -gefährdung der beiden Zeugen dar (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 24.85 -). - BVerwG, 12.03.1985 - 2 WD 38.84
Dienstvergehen - Leichtfertiges Schuldenmachen - Soldat
Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.]> m.w.N. und vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 -) kann ein Soldat in der Rechtsstellung eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit wie jeder andere Staatsbürger auch Darlehen aufnehmen, Ratenzahlungsgeschäfte abschließen und sonstige Verbindlichkeiten eingehen. - BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86
Bindung an Strafurteile - Körperliche Mißhandlung eines Untergebenen - …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten erfordert es nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - <BVerwGE 83, 210 [BVerwG 16.07.1986 - 2 WD 1/86] [212]> m.w.N.), sich pflichtwidriger Schädigungen der Untergebenen zu enthalten; sie wird verletzt, wenn ein Vorgesetzter pflichtwidrig entweder ein ihm als solchem obliegendes Tätigwerden zugunsten der Untergebenen unterläßt oder, wie es hier geschehen ist, seine ihm bewußten Stellung als Vorgesetzter, auch ohne sie ausdrücklich hervorzuheben, zum Nachteil der Untergebenen ausnutzt. - BVerwG, 27.08.1991 - 2 WDB 14.91
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 - <ZBR 1991, 376>). - BVerwG, 21.01.1991 - 6 C 49.88
Soldat auf Zeit - Dienstgradherabsetzung - Minderung der Übergangsbeihilfe
Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 - <ZBR 1991, 376>). - BVerwG, 17.07.1991 - 2 WDB 14.91
Soldat auf Zeit - Übergangsbeihilfe - Auswirkung einer Dienstgradherabsetzung
Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 - <ZBR 1991, 376>). - BVerwG, 05.03.1991 - 2 WD 36.90
Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienstverhältnis - Dienstrechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Da sich die Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG und die Kameradschaftspflicht nach § 12 Satz 2 SG nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 20. Mai 1931 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [189]> m.w.N., vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 WD 8.89 - m.w.N. und vom 5. März 1991 - BVerwG 2 WD 36.90 -)nicht gegenseitig ausschließen, sondern durch ein und dieselbe Handlung nebeneinander verletzt werden können, stellt sich die Handlungsweise des früheren Soldaten angesichts seiner hohen Verschuldung und der Ungewißheit, die aufgenommenen Darlehen den Zeugen Ba. und T. zu der vereinbarten oder in einer angemessenen Zeit zurückzugewähren, zugleich als Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht (§ 12 Satz 2 SG) wegen einer voraussehbaren Vermögensschädigung oder -gefährdung der beiden Zeugen dar (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 24.85 -). - BVerwG, 25.01.1990 - 2 WD 8.89
Verletzung einer Stabsärztin durch ihren Vorgesetzten - Verstoß gegen die …
- BVerwG, 31.07.1991 - 2 WD 19.91
Ernennung eines Soldaten unter Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten …
- BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 24.85
Degradierung eines Feldwebels wegen schwerwiegender Dienstvergehen - …
- VG München, 03.03.2014 - M 21 K 12.1532
Berichtigung einer offensichtlichen Unrichtigkeit eines Verwaltungsakts
Insofern stellt das Schuldenmachen bei Kameraden unter verspäteter Rückzahlung einen Verstoß gegen die Pflicht zur Kameradschaft (§ 12 SG) dar (BVerwG v. 27.01.1988, Az. 2 WD 39/87; BVerwG v. 16.01.1992, Az. 2 WD 34/91;… BVerwG v. 27.01.2000, Az. 2 WD 28/99, Rn. 11 bei juris;… zum Schutz der Vermögensinteressen der andere Soldaten durch § 12 SG s. auch Walz / Eichen / Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl.2010, § 12, Rn. 18, m.w.N.).Darüber hinaus handelte der Kläger insofern seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten im dienstlichen Bereich (§ 17 Abs. 2 Satz 1 SG) zuwider, weil er sich bei der Begründung bzw. Abwicklung von Schuldverpflichtungen unlauter und unredlich verhielt, indem er den vertrauensseligen Kameraden über seine Einkommenssituation sowie die Höhe seiner Verschuldung und über seine voraussichtliche Unfähigkeit zur zeitnahen Rückzahlung - sei es vorsätzlich, sei es fahrlässig - im Unklaren ließ (vgl. BVerwG v. 27.01.1988, Az. 2 WD 39/87; BVerwG v. 16.01.1992, Az. 2 WD 34/91).
März 2011 bei einer anstehenden Vernehmung zu seinen Gunsten wahrheitswidrig auszusagen, stellt als versuchte Beeinflussung zur Falschaussage einen Verstoß gegen die Pflichten aus § 12 S. 1 und 2 SG und § 17 Abs. 2 Satz 1 SG dar (BVerwG v. 16.01.1992, Az. 2 WD 34/91).
- BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94
Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …
Damit hat er zugleich seine Fürsorgepflicht gemäß § 10 Abs. 3 SG und - worauf die Kammer nicht eingegangen ist - unkameradschaftlich gehandelt und damit seine Kameradschaftspflicht nach § 12 Satz 2 SG verletzt, da diese beiden Dienstpflichten sich nach gefestigter Rechtsprechung des Senats nicht gegenseitig ausschließen, sondern durch ein und dieselbe Handlung nebeneinander verletzt werden können (Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 -, vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 - und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91
Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage
Ein Soldat, der unter Ausnutzung seiner Stellung als Vorgesetzter - auch ohne massiven Druck - Untergebene zur Falschaussage zu beeinflussen versucht, verletzt seine Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG (Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - und vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 -).Anhaltspunkte für situationsbedingte außergewöhnliche Besonderheiten, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - und vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 - m.w.N.) als maßnahmemildernd angesehen werden können, wenn ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte, sind zu Anschuldigungspunkt 3 nicht erkennbar geworden.
- BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei vorwerfbarem Schuldenmachen eines …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84 -, vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.] = NZWehrr 1985, 246>, vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 -, vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 - <NZWehrr 1992, 261> und vom 9. November 1993 - BVerwG 2 WD 31.93 - jeweils m.w.N.) stellt bereits das sogenannte leichtfertige Schuldenmachen eine ernstzunehmende Dienstpflichtverletzung dar. - BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
Wehrrecht - Dienstvergehen - Unterhaltpflichtverletzung
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.]> m.w.N., vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 - und vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 -) kann ein Soldat in der Rechtsstellung eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit wie jeder andere Staatsbürger Verbindlichkeiten eingehen, insbesondere Darlehen aufnehmen, Ratenzahlungsgeschäfte abschließen und dabei, ohne ein Dienstvergehen zu verüben, die Grenzen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten überschreiten. - BVerwG, 09.11.1993 - 2 WD 31.93
Beurteilung eines wiederholten Betruges als schweres Dienstvergehen - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84 -, vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.] = NZWehrr 1985, 246>, vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 - und vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 - <NZWehrr 1992, 261>) stellt bereits das leichtfertige Schuldenmachen eine ernstzunehmende Dienstpflichtverletzung dar.
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