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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1788
BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82 (https://dejure.org/1983,1788)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1983 - 2 WD 35.82 (https://dejure.org/1983,1788)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35.82 (https://dejure.org/1983,1788)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen auf Grund eines Strafverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72

    Wahrheitspflicht eines Soldaten im Dienst - Pflicht eines Soldaten zur …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82
    Es genügt, daß es dazu geeignet war, eine ansehenschädigende Wirkung auszulösen (BVerwGE 46, 41, 43) [BVerwG 13.12.1972 - II WD 30/72].
  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82
    Für eine Überbürdung der dem früheren Soldaten im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlt es bei dieser in vollem Umfang erfolglosen Berufung an einer gesetzlichen Grundlage (BVerwGE 46, 101).
  • BVerwG, 10.06.1970 - II D 26.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82
    Die darin in jedem Falle liegende Harte ist schon deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem bestimmten Verhalten auch seine berufliche Zukunft und das Wohl seiner Familie aufs Spiel setzt (vgl. BVerwGE 43, 97, 99) [BVerwG 10.06.1970 - II D 26/69].
  • BVerwG, 06.07.1976 - 2 WD 11.76

    Pflicht eines Soldaten zum Gehorsam - Pflicht eines Soldaten zu achtungs- und …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82
    Abgesehen davon, daß der Wehrdisziplinaranwalt den Befehl, gegen den der frühere Soldat ungehorsam gewesen sein soll, in der Anschuldigungsschrift nicht konkret bezeichnet, dem früheren Soldaten mithin einen Verstoß gegen die Gehorsamspflicht in der Anschuldigungsschrift nicht hinreichend zur Last gelegt hat (BVerwGE 53, 178, 182) [BVerwG 06.07.1976 - II WD 11/76], wäre der Ungehorsam des früheren Soldaten gegen die Bestimmungen über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen bei der Vereinnahmung der Gelder seinem Wesen und Sinn nach von deren Veruntreuung so umfaßt, daß er in dem Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen aufgegangen wäre.
  • BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81

    Soldatengesetz - Verkehrsunfallflucht - Vertrauenswürdigkeit - Pflichtenmahnung

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82
    Da der Senat aber keine "Nachprüfungsinstanz" für rechtskräftige Strafurteile ist, wäre ein derartiger Lösungsbeschluß nach ständiger Rechtsprechung nur dann in Frage gekommen, wenn das Strafurteil selbst in sich oder in Verbindung mit dem Protokoll der Hauptverhandlung geeignet gewesen wäre, erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen zu begründen (BVerwG Urteil vom 25. Februar 1982 - 2 WD 53/81 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.1981 - 2 WD 1.80

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten - Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst - …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82
    Er hätte von dieser Bindung nur dann absehen können, wenn seine Mitglieder die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen in dem strafgerichtlichen Urteil mit Stimmenmehrheit bezweifelt und deren nochmalige Prüfung nach § 77 Abs. 1 Satz 2 WDO beschlossen hätten (BVerwG NZWehrr 1981, 193, 194).
  • BVerwG, 13.01.1981 - 2 WD 50.80

    Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen sowie zur Fürsorge und zum Gehorsam - …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat deshalb bei derartigen Dienstvergehen die härteste der in dem Katalog des § 54 Abs. 1 WDO genannten Disziplinarmaßnahmen, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein (vgl. die Urteile vom 19. September 1979 - 2 WD 13/79 -, vom 13. Januar 1981 - 2 WD 50/80 - und vom 25. Mai 1982 - 2 WD 15/82).
  • BVerwG, 25.05.1982 - 2 WD 15.82

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen auf …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat deshalb bei derartigen Dienstvergehen die härteste der in dem Katalog des § 54 Abs. 1 WDO genannten Disziplinarmaßnahmen, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein (vgl. die Urteile vom 19. September 1979 - 2 WD 13/79 -, vom 13. Januar 1981 - 2 WD 50/80 - und vom 25. Mai 1982 - 2 WD 15/82).
  • BVerwG, 19.09.1979 - 2 WD 13.79

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat deshalb bei derartigen Dienstvergehen die härteste der in dem Katalog des § 54 Abs. 1 WDO genannten Disziplinarmaßnahmen, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein (vgl. die Urteile vom 19. September 1979 - 2 WD 13/79 -, vom 13. Januar 1981 - 2 WD 50/80 - und vom 25. Mai 1982 - 2 WD 15/82).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86

    Soldat - Veruntreuung von Versorgungsgut - Entfernung aus Dienstverhältnis - …

    Ebenso wie der Rechnungsführer, der dienstliche Gelder veruntreut hat (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.), oder der Munitionsunteroffizier, der sich ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraute Munition angeeignet hat (BVerwGE 76, 73), oder der Materialnachweisunteroffizier, der sich bei der dezentralen Beschaffung dienstlichen Materials Werkzeuge auf Kosten des Dienstherrn angeeignet hat (BVerwG Urteil vom 9. April 1986 - 2 WD 47/85), ist er infolgedessen dienstlich untragbar geworden, so daß als reinigende Maßnahme nur die härteste Disziplinarmaßnahme, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, in Betracht kommen kann.

    Als solche Besonderheiten sind in der Rechtsprechung nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als die unbedachte, im Grund persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.).

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens - …

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei derartigen Dienstvergehen in der Regel auf die Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt (Urteile vom 12. Juli 1983 - BVerwG 2 WD 35.82 - m.w.N., vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [275]> m.w.N. und vom 10. April 1991 - BVerwG 2 WD 49.90 -).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 83, 278, 281) wäre dies nur dann der Fall, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.1988 - 2 WD 65.87

    Diebstahl von Ausrüstungsgegenständen der Bundeswehr - Diebstahl von …

    Ebenso wie der Rechnungsführer, der dienstliche Gelder veruntreut hat (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.), oder der Munitionsunteroffizier, der sich ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraute Munition angeeignet hat (BVerwGE 76, 73), oder der Materialnachweisunteroffizier, der sich bei der dezentralen Beschaffung dienstlichen Materials Werkzeuge auf Kosten des Dienstherrn angeeignet hat (BVerwG Urteil vom 9. April 1986 - 2 WD 47/85), ist er infolgedessen dienstlich untragbar geworden, so daß als reinigende Maßnahme nur die härteste Disziplinarmaßnahme, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, in Betracht kommen kann.

    Als solche Besonderheiten sind in der Rechtsprechung nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als die unbedachte, im Grund persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.).

  • BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93

    Vollendeter oder versuchter Betrug eines Soldaten zulasten des Dienstherrn durch …

    Als solche Besonderheiten sind in der Rechtsprechung des Senats nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten, wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewahrten Soldaten erscheinen lassen (vgl. Urteile vom 12. Juli 1983 - BVerwG 2 WD 35.82 - m.w.N. und vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [275]>).
  • BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91

    Wehrrecht - Anhörung der Vertrauensperson - Einwilligung des Soldaten

    Nicht jeder Fehler, der der Einleitungsbehörde oder dem Wehrdisziplinaranwalt unterlaufen ist, stellt einen schweren Mangel des Verfahrens dar (vgl. Urteil vom 12. Juli 1983 - BVerwG 2 WD 35.82 -).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82

    Dienstvergehen eines Soldaten - Schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten - …

    Da die Wehrdienstgerichte aber keine "Nachprüfungsinstanz" für rechtskräftige Strafurteile sind, wäre ein derartiger Lösungsbeschluß nach ständiger Rechtsprechung nur dann in Frage gekommen, wenn das Strafurteil selbst in sich oder in Verbindung mit dem Protokoll der Hauptverhandlung geeignet gewesen wäre, erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Straf gerichts zu begründen (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.1984 - 2 WD 25.84

    Pflicht eines Soldaten zum treuen Dienen - Pflicht eines Soldaten zu …

    Als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder ein Handeln unter Umständen anerkannt worden, die die Handlung als die unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (BVerwG Urteile vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 -, vom 5. Oktober 1983 - 2 WD 16/83 - und vom 26. Juni 1984 - 2 WD 61/83).
  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 WD 21.95

    Dienstvergehen eines Soldaten durch Gefährdung oder Schädigung des Vermögens des …

    Das ist nach der Rechtsprechung des Senats nur dann der Fall, wenn der Soldat in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, gehandelt hat, wenn er bei der Tat unter einem schockartig ausgelösten psychischen Zwang stand oder wenn es sich um eine unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten handelte (vgl. BVerwG NJW 1996, 1224; Urteile vom 12. Juli 1983 - BVerwG 2 WD 35.82 - und vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [275]>).
  • BVerwG, 19.02.1991 - 2 WD 31.90

    Verletzung der Pflicht zu treuem Dienen - Verletzung der Pflicht zum Gehorsam - …

    Ebenso wie der Rechnungsführer, der dienstliche Gelder veruntreut hat (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.), oder der Munitionsunteroffizier, der sich ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraute Munition angeeignet hat (BVerwGE 76, 73), oder der Materialnachweisunteroffizier, der sich bei der dezentralen Beschaffung dienstlichen Materials Werkzeuge auf Kosten des Dienstherrn angeeignet hat (BVerwG Urteil vom 9. April 1986 - 2 WD 47/85), oder der Verpflegungsgruppenführer, der Verpflegungsmittel der Bundeswehr für ein von Kameraden veranstaltetes Essen abgezweigt hat (BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86]), ist er infolgedessen dienstlich untragbar geworden, so daß als reinigende Maßnahme nur die härteste Disziplinarmaßnahme, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, in Betracht kommen konnte.
  • BVerwG, 28.02.1996 - 2 WD 4.96

    Berücksichtigung von Eigenart und Schwere des Dienstvergehens, dessen …

  • BVerwG, 05.10.1983 - 2 WD 16.83

    Dienstvergehen eines ehemaligen Soldaten in Vorgesetztenstellung - Diebstahl und …

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