Rechtsprechung
| BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Soldaten - Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 26.09.1994 - N 2 VL 20/94
- BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
Papierfundstellen
- BVerwGE 103, 226
- NVwZ 1996, 71 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 27.04.1994 - 2 WD 38.93
Wehrrecht - Dienstgradherabsetzung - Eigennützige Schädigung des Dienstherrn - …
Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <NZWehrr 1993, 76> jeweils m.w.N.; sowie Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 [215] = ZBR 1994, 317 [318]>).Denn wenngleich solche Erklärungen nicht stets überprüft werden können, müssen auf ihrer Grundlage im Frieden und erst recht im Verteidigungsfall gegebenenfalls Entschlüsse von erheblicher Tragweite gefaßt werden (Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 = ZBR 1994, 317>).
Die in der Degradierung des früheren Soldaten gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen hohen Offiziers liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 = ZBR 1994, 317>).
- BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90
Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum - …
Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <NZWehrr 1993, 76> jeweils m.w.N.; sowie Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 [215] = ZBR 1994, 317 [318]>).Ferner ist zu Lasten des früheren Soldaten die erhebliche kritische Resonanz in der lokalen sowie überregionalen Presse zu berücksichtigen (Urteil vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <NZWehrr 1994, 254>).
Die in der Degradierung des früheren Soldaten gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen hohen Offiziers liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 = ZBR 1994, 317>).
- BVerwG, 23.11.1989 - 2 WD 50.86
Offizier - Überschreitung dienstlicher Kompetenzen - Private Zwecke - …
Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
Darüber hinaus stehe der Bewertung, es handle sich bei der Vorschrift der Nr. 302 Satz 1 ZDv 43/2 mangels Bestimmtheit der Anweisung nur um eine Richtlinie, nicht um einen Befehl, die Entscheidung des 2. Wehrdienstsenats vom 23. November 1989 (BVerwG 2 WD 50.86, S. 142) entgegen.Es gehört zur Pflicht eines jeden Soldaten in Vorgesetztenstellung, einem Untergebenen, der zugleich sein Kamerad ist, vor Dienstpflichtverletzungen sowie der Gefahr einer disziplinaren Maßregelung zu bewahren und zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Dienstpflichten anzuhalten (Urteile vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - <BVerwGE 86, 145 [147]>, vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 [BVerwG 23.11.1989 - 2 WD 50/86] [222]> und vom 21. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 6.94 -); jedenfalls darf er ihn durch sein Ansinnen oder die Erteilung eines rechtswidrigen Befehls nicht der Gefahr einer strafrechtlichen und/oder dienstrechtlichen Verfolgung aussetzen (BVerwGE 86, 145 [147]).
Eine Armee kann nämlich nicht geführt werden, wenn sich der Vorgesetzte nicht darauf verlassen kann, daß Meldungen, Erklärungen, Aussagen, Angaben und Berichte seiner Untergebenen der Wahrheit entsprechen (Urteil vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <NZWehrr 1990, 119 [121]>).
- BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91
Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage
Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <NZWehrr 1993, 76> jeweils m.w.N.; sowie Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 [215] = ZBR 1994, 317 [318]>).Ein Soldat, der gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen der Bundeswehr unwahre Erklärungen abgibt, büßt hierdurch nicht nur allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (Urteil vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 -), sondern verletzt auch die für das Funktionieren der Bundeswehr unabdingbare Vertrauensgrundlage, verstößt in gröbster Weise gegen seine Pflichten und zerstört sein dienstliches Ansehen tiefgreifend.
- BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94
Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
Darüber hinaus hat der frühere Soldat fahrlässig seine Pflicht zur Kameradschaft (§ 12 Satz 2 SG) verletzt, da er hätte erkennen können, daß er Oberstarzt Dr. W. durch den rechtswidrigen Befehl der Gefahr der straf- und/oder disziplinarrechtlichen Verfolgung aussetzte (vgl. Urteil vom 21. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 6.94 - m.w.N.).Es gehört zur Pflicht eines jeden Soldaten in Vorgesetztenstellung, einem Untergebenen, der zugleich sein Kamerad ist, vor Dienstpflichtverletzungen sowie der Gefahr einer disziplinaren Maßregelung zu bewahren und zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Dienstpflichten anzuhalten (Urteile vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - <BVerwGE 86, 145 [147]>, vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 [BVerwG 23.11.1989 - 2 WD 50/86] [222]> und vom 21. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 6.94 -); jedenfalls darf er ihn durch sein Ansinnen oder die Erteilung eines rechtswidrigen Befehls nicht der Gefahr einer strafrechtlichen und/oder dienstrechtlichen Verfolgung aussetzen (BVerwGE 86, 145 [147]).
- BVerwG, 29.11.1990 - 2 WD 28.90
Dienstentziehung und Mißbrauch von Untergebenen zur Erledigung privater …
Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
Der erkennende Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 = NZWehrr 1986, 249> und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - <BVerwGE 86, 366 [f.]>) den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken je nach der Schwere des Dienstvergehens mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot, in schweren Fällen auch mit Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade geahndet.Ein solcher Eindruck ist dem Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit höchst abträglich, und diese Folge muß sich der frühere Soldat erschwerend zurechnen lassen (BVerwGE 86, 366 [368] m.w.N.).
- BVerwG, 16.12.1987 - 2 WD 22.87
Pflichtwidrige Inanspruchnahme von Soldaten, Bussen und Hubschraubern der …
Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
Auch diese Bestimmungen der ZDv 43/2 sind rechtlich als Befehl zu qualifizieren (vgl. Urteile vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WO 50.86 - und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 -).Der erkennende Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 = NZWehrr 1986, 249> und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - <BVerwGE 86, 366 [f.]>) den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken je nach der Schwere des Dienstvergehens mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot, in schweren Fällen auch mit Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade geahndet.
- BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86
Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß
Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
Als maßnahmemildernd kann es zwar nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats angesehen werden, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] = NZWehrr 1987, 168>). - BVerwG, 14.03.1989 - 2 WD 41.88
Soldatendisziplinarrecht - Versicherungsbetrug - Stabsoffizier - Herabsetzung im …
Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
Die in der Degradierung des früheren Soldaten gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen hohen Offiziers liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 = ZBR 1994, 317>). - BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 34.90
Straßenverkehrsdelikte eines Soldaten in Vorgesetztenstellung
Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
Die in der Degradierung des früheren Soldaten gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen hohen Offiziers liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 = ZBR 1994, 317>). - BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93
Vollendeter oder versuchter Betrug eines Soldaten zulasten des Dienstherrn durch …
- BVerwG, 04.04.1989 - 2 WD 26.88
Soldatendisziplinarrecht - Rechtswidriger Vermögensvorteil - Betrug - …
- BVerwG, 21.01.1986 - 2 WD 31.85
Verantwortlichkeit des Einheitsführers für die ordnungsgemäße Verwendung von …
- BVerwG, 20.04.1993 - 2 WD 28.92
Offizier - Dienstliches Personal - Dienstliches Material - Private Zwecke - …
- BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04
Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift; …
96 In seiner bisherigen Rechtsprechung ist der erkennende Senat davon ausgegangen, dass die in Nr. 302 Abs. 1 Satz 1 ZDv 43/2 getroffene Regelung über die Pflicht zur Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit rechtlich als Befehl zu qualifizieren ist (vgl. u.a. Urteile vom 4. Mai 1995 BVerwG 2 WD 35.94 BVerwGE 103, 226 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 3 = NZWehrr 1995, 252 unter Bezugnahme u.a. auf die Urteile vom 16. Dezember 1987 BVerwG 2 WD 22.87 und vom 23. November 1989 BVerwG 2 WD 50.86 BVerwGE 86, 218 [insoweit nicht veröffentlicht]). - BVerwG, 22.03.2006 - 2 WD 7.05
Anschuldigungsschrift; Bestimmtheit; Befehl; Generalprävention; …
Rn. 83 Dass über das Dienstvergehen - hinsichtlich der strafrechtlichen Seite - in der örtlichen Presse unter Nennung des Vor- und abgekürzten Nachnamens des früheren Soldaten sowie dessen Funktion berichtet wurde und dass dies dem Ansehen der Bundeswehr und ihrer Angehörigen in der Öffentlichkeit abträglich war, muss er sich erschwerend zurechnen lassen (vgl. Urteil vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - BVerwGE 103, 226 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 3 = NZWehrr 1995, 252 ). - BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02
S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt; …
Nur in leichteren Fällen hat er den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken mit Gehaltskürzungen und/oder Beförderungsverbot geahndet (vgl. u. a. Urteile vom 21. Januar 1986 BVerwG 2 WD 31.85, vom 16. Dezember 1987 BVerwG 2 WD 22.87 und vom 4. Mai 1995 BVerwG 2 WD 35.94) geahndet.
- BVerwG, 08.07.1998 - 2 WD 42.97
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug zu Lasten des Dienstherrn
Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zu Schulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254 [256]>, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - und vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 = NZWehrr 1995, 252>). - BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06
Förderung; Dienstvergehen; Härtefälle.
Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in ständiger Rechtsprechung den unzulässigen Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot, in schweren Fällen auch mit Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade geahndet und dabei diesem Dienstvergehen ein besonderes Gewicht beigemessen, wenn es von einem Soldaten in herausgehobener Vorgesetztenfunktion begangen wurde (Urteile vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - BVerwGE 103, 226 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 3 und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 28.05.1997 - 2 WD 52.96
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug durch unrichtige …
Die in der Degradierung zum Oberstabsarzt liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. Mai 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 a.a.O., vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 -). - BVerwG, 26.04.2001 - 2 WD 47.00
Falschangabe der Wohnanschrift in einem Antrag auf Erstbewilligung von …
Die in der Degradierung liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewusst sein muss, dass er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - , vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 [233] = Buchholz 236.1 § 7 Nr. 3> und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 -). - BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04 Der erkennende Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das Dienstvergehen eines Einsatzes dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken - je nach Schwere des Verstoßes - mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot (vgl. u.a. Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 = NZWehrr 1986, 249> und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - <BVerwGE 86, 366 [f.]>), in schwereren Fällen auch mit Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade (vgl. Urteile vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - <BVerwGE 86, 366 [f.]>, vom 8. Februar 1990 - BVerwG 2 WD 22.89 und 23.89 - und vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 [f.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 3 = NZWehrr 1995, 252>) geahndet.
- BVerwG, 21.07.1998 - 2 WD 5.98
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei fortgesetzter Hehlerei
Darüber hinaus ist zu Lasten des früheren Soldaten die erhebliche kritische Resonanz, die seine Hehlertätigkeiten auf dem Gelände des Fliegerhorstes in der örtlichen wie regionalen Presse ausgelöst haben, zu berücksichtigen (Urteil vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - BVerwGE 103, 226 = NZWehrr 1995, 252). - BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96
Beförderungsverbot wegen eines Dienstvergehens der entwürdigenden Behandlung …
Die Öffentlichkeit hätte auch kein Verständnis, wenn die für den Verfassungsauftrag der Bundeswehr bereitgestellten Steuergelder nicht ausschließlich für dienstliche Zwecke, sondern auch für private Interessen verwendet würden (vgl. Urteil vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 = NZWehrr 1995, 252>). - BVerwG, 28.11.1996 - 2 WD 32.96
Dienstvergehen eines Soldaten durch vorsätzliche Bereicherung zum Nachteil des …
- BVerwG, 01.03.2000 - 2 WD 54.99
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Fälschung und Einreichung gefälschter …
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