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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.03.1991 - 2 WD 36.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7724
BVerwG, 05.03.1991 - 2 WD 36.90 (https://dejure.org/1991,7724)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1991 - 2 WD 36.90 (https://dejure.org/1991,7724)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1991 - 2 WD 36.90 (https://dejure.org/1991,7724)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienstverhältnis - Dienstrechtlicher Verstoß eines Soldaten gegen seine Pflicht zu treuem Dienen - Verstoß gegen die Pflicht zur Vertrauenswahrung - Vorliegen von Milderungsgründen bei Dienstvergehen - Verfahren bei der ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1991 - 2 WD 36.90
    Für eine Überbürdung der dem Soldaten durch die Berufung erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlt es bei der Erfolglosigkeit des Rechtsmittels an einer gesetzlichen Grundlage (BVerwGE 46, 101).
  • BVerwG, 19.02.1970 - II D 32.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1991 - 2 WD 36.90
    Der Gesichtspunkt der Resozialisierung kann hierbei wegen der Zielsetzung des Disziplinarrechts keine Berücksichtigung finden (vgl. BVerwGE 43, 57).
  • BVerwG, 20.11.1973 - II WD 39.73

    Aberkennung des Ruhegehalts und Kürzung der Übergangsgebührnisse - Unterschlagung …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1991 - 2 WD 36.90
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei derartigen Dienstvergehen auf die Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt (BVerwGE 46, 196; BVerwG Urteil vom 24. Juli 1990 - 2 WD 38/89).
  • BVerwG, 03.09.1973 - II WD 53.72

    Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen auf …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1991 - 2 WD 36.90
    Da er Rechnungsführer und Zahlungsbeauftragter war, war er gegenüber dem Zeugen S. Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich nach § 3 VorgV (BVerwGE 46, 153) und hat durch seine Veruntreuungen und Urkundenfälschungen demnach auch seiner Pflicht zur Fürsorge (§ 10 Abs. 3 SG) zuwidergehandelt.
  • BVerwG, 24.07.1990 - 2 WD 38.89

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis als Disziplinarmaßnahme wegen …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1991 - 2 WD 36.90
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei derartigen Dienstvergehen auf die Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt (BVerwGE 46, 196; BVerwG Urteil vom 24. Juli 1990 - 2 WD 38/89).
  • BVerwG, 29.04.1987 - 2 WD 2.87

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen eines Dienstvergehens - …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1991 - 2 WD 36.90
    Die Voraussetzungen, die das Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 29. April 1987 - 2 WD 2/87 - aufzeige, lägen vor.
  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Da sich die Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG und die Kameradschaftspflicht nach § 12 Satz 2 SG nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [189]> m.w.N., vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 WD 8.89 - m.w.N. und vom 5. März 1991 - BVerwG 2 WD 36.90 -) nicht gegenseitig ausschließen, sondern durch ein und dieselbe Handlung nebeneinander verletzt werden können, stellt sich die Beeinflussung des Zeugen K. zur Falschaussage gegenüber dem Zeugen S. auch als Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht (§ 12 Satz 2 SG) und die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten im dienstlichen Bereich (§ 17 Abs. 2 Satz 1 SG) dar.
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung eines dienstlichen Befehls …

    Da sich die Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG und die Kameradschaftspflicht nach § 12 Satz 2 SG nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 20. Mai 1931 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [189]> m.w.N., vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 WD 8.89 - m.w.N. und vom 5. März 1991 - BVerwG 2 WD 36.90 -)nicht gegenseitig ausschließen, sondern durch ein und dieselbe Handlung nebeneinander verletzt werden können, stellt sich die Handlungsweise des früheren Soldaten angesichts seiner hohen Verschuldung und der Ungewißheit, die aufgenommenen Darlehen den Zeugen Ba. und T. zu der vereinbarten oder in einer angemessenen Zeit zurückzugewähren, zugleich als Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht (§ 12 Satz 2 SG) wegen einer voraussehbaren Vermögensschädigung oder -gefährdung der beiden Zeugen dar (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 24.85 -).
  • BVerwG, 21.03.1991 - 2 WD 57.90

    Veruntreuung zur Verwaltung anvertrauter Gelder durch den Rechnungsführer und …

    Als solche außergewöhnliche Milderungsgründe werden von der Rechtsprechung eine psychische Ausnahmesituation, eine ausweglose unverschuldete wirtschaftliche Notlage oder eine spontane, persönlichkeitsfremde Augenblickstat angesehen (BVerwG Urteil vom 5. März 1991 - 2 WD 36/90).
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