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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.1990 - 2 WD 38.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8961
BVerwG, 24.07.1990 - 2 WD 38.89 (https://dejure.org/1990,8961)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1990 - 2 WD 38.89 (https://dejure.org/1990,8961)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1990 - 2 WD 38.89 (https://dejure.org/1990,8961)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis als Disziplinarmaßnahme wegen Zugriffs auf das Eigentum und Vermögen des Dienstherrn - Ausnahmen von der Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme gegen einen Soldaten

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86

    Soldat - Veruntreuung von Versorgungsgut - Entfernung aus Dienstverhältnis - …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1990 - 2 WD 38.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 46, 196; 76, 73 [BVerwG 14.04.1983 - 2 WDB 1/83]; 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86]= NZWehrr 1987, 256) ist der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen des Dienstherrn, das ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraut ist, ein so schwerwiegendes Dienstvergehen, daß es regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis führt.
  • BVerwG, 26.04.1983 - 2 WD 3.83

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten wegen einer Unterschlagung von …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1990 - 2 WD 38.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 46, 196; 76, 73 [BVerwG 14.04.1983 - 2 WDB 1/83]; 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86]= NZWehrr 1987, 256) ist der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen des Dienstherrn, das ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraut ist, ein so schwerwiegendes Dienstvergehen, daß es regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis führt.
  • BVerwG, 14.04.1983 - 2 WDB 1.83

    Irokesenhaarschnitt - §§ 7, 17 SG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1990 - 2 WD 38.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 46, 196; 76, 73 [BVerwG 14.04.1983 - 2 WDB 1/83]; 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86]= NZWehrr 1987, 256) ist der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen des Dienstherrn, das ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraut ist, ein so schwerwiegendes Dienstvergehen, daß es regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis führt.
  • BVerwG, 20.11.1973 - II WD 39.73

    Aberkennung des Ruhegehalts und Kürzung der Übergangsgebührnisse - Unterschlagung …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1990 - 2 WD 38.89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 46, 196; 76, 73 [BVerwG 14.04.1983 - 2 WDB 1/83]; 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86]= NZWehrr 1987, 256) ist der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen des Dienstherrn, das ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraut ist, ein so schwerwiegendes Dienstvergehen, daß es regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis führt.
  • BVerwG, 10.12.1991 - 2 WD 32.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen fortgesetzter Untreue in Tateinheit mit …

    Da besondere Milderungsgründe nicht vorlägen, habe die Kammer in Obereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 38.89 -) wie auch in ihren eigenen Entscheidungen nur auf die gesetzliche Höchstmaßnahme, nämlich die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, erkennen können.

    Der vorsätzliche Zugriff eines Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten auf Eigentum oder Vermögen des Dienstherrn, das ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraut ist, stellt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] = NZWehrr 1987, 256> und vom 24. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 38.89 - jeweils m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, daß es regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis führt.

  • BVerwG, 05.03.1991 - 2 WD 36.90

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienstverhältnis - Dienstrechtlicher …

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei derartigen Dienstvergehen auf die Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt (BVerwGE 46, 196; BVerwG Urteil vom 24. Juli 1990 - 2 WD 38/89).
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