Rechtsprechung
| BVerwG, 27.01.1988 - 2 WD 39.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr - Nachtragsanschuldigung wegen schuldhafter Verletzung von Dienstpflichten durch ständiges erhebliches Zuspätkommen zum Dienst - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 19.03.1987 - S 3 VL 17/86
- BVerwG, 27.01.1988 - 2 WD 39.87
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.10.1980 - 2 WD 70.79
Genuß von Rauschgift - Dienstpflichtverletzung des Soldaten - Dienstvergehen - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1988 - 2 WD 39.87
Solche Auswirkungen sind ohne Rücksicht darauf zumessungsrelevant, ob sie pflichtwidrig und schuldhaft vom Soldaten herbeigeführt worden sind (vgl. BVerwGE 73, 86 [BVerwG 22.10.1980 - 2 WD 70/79]). - BVerwG, 06.07.1976 - 2 WD 11.76
Pflicht eines Soldaten zum Gehorsam - Pflicht eines Soldaten zu achtungs- und …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1988 - 2 WD 39.87
Ist dies unterlassen worden, so ist die Verletzung der Gehorsamspflicht nicht angeschuldigt (BVerwGE 53, 178, 182) [BVerwG 06.07.1976 - II WD 11/76]. - BVerwG, 14.11.1974 - II WD 23.74
Fälschung von Beschäftigungsnachweisen durch einen Soldaten als Verstoß gegen die …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1988 - 2 WD 39.87
Diese Frage kann nur einheitlich beantwortet werden (BVerwGE 46, 325, 326) [BVerwG 14.11.1974 - II WD 23/74]. - BVerwG, 20.10.1967 - I WDB 7.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.01.1988 - 2 WD 39.87
Dieses Instrument würde ohne Not und unter Verstoß gegen den das ganze öffentliche Recht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel und außerhalb seines eigentlichen Anwendungsbereichs eingesetzt, wenn es zur Erzielung eines rechtlichen Erfolges verwendet würde, der bereits anderweitig und außerhalb des militärischen Unterordnungsverhältnisses gewährleistet ist (vgl. BVerwGE 33, 108 sowie Scherer, SG 5. Aufl. § 10 RdNr. 20). - BVerwG, 09.12.1980 - 2 WD 43.80
Vorsätzliche Verletzung der Pflicht zu treuem Dienen - Pflicht zur …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1988 - 2 WD 39.87
Da ihm jedoch mit dem Anschuldigungssatz allein eine vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last gelegt wurde und eine fahrlässige Begehung der Tat somit nicht angeschuldigt war, war er auch insoweit von einer Pflichtverletzung freizustellen (vgl. BVerwG Urteil vom 9. Dezember 1980 - 2 WD 43/80).
- VG München, 03.03.2014 - M 21 K 12.1532
Berichtigung einer offensichtlichen Unrichtigkeit eines Verwaltungsakts
Insofern stellt das Schuldenmachen bei Kameraden unter verspäteter Rückzahlung einen Verstoß gegen die Pflicht zur Kameradschaft (§ 12 SG) dar (BVerwG v. 27.01.1988, Az. 2 WD 39/87; BVerwG v. 16.01.1992, Az. 2 WD 34/91;… BVerwG v. 27.01.2000, Az. 2 WD 28/99, Rn. 11 bei juris;… zum Schutz der Vermögensinteressen der andere Soldaten durch § 12 SG s. auch Walz / Eichen / Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl.2010, § 12, Rn. 18, m.w.N.).Darüber hinaus handelte der Kläger insofern seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten im dienstlichen Bereich (§ 17 Abs. 2 Satz 1 SG) zuwider, weil er sich bei der Begründung bzw. Abwicklung von Schuldverpflichtungen unlauter und unredlich verhielt, indem er den vertrauensseligen Kameraden über seine Einkommenssituation sowie die Höhe seiner Verschuldung und über seine voraussichtliche Unfähigkeit zur zeitnahen Rückzahlung - sei es vorsätzlich, sei es fahrlässig - im Unklaren ließ (vgl. BVerwG v. 27.01.1988, Az. 2 WD 39/87; BVerwG v. 16.01.1992, Az. 2 WD 34/91).
März 2011 und zur diesbezüglichen Vollzugsmeldung anknüpft (vgl. die Vernehmung des Klägers durch Hauptmann .... vom .... März 2011): Die Anweisungen eines militärischen Vorgesetzten an einen Soldaten, geliehenes Geld an Kameraden zurückzuzahlen, stellt - auch wenn es durch Geldleihe bei mehreren Kameraden zur Unruhe in der Truppe kam und dem Soldaten durch die Geldleihe und die verspätete Zurückzahlung Verletzungen der Pflicht zur Kameradschaft (§ 12 SG) und / oder der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten im Dienst (§ 17 Abs. 2 Satz 2 SG) vorzuwerfen sind - keinen verbindlichen Befehl dar, BVerwG v. 27.01.1988, Az. 2 WD 39/87, m.w.N.:.
Entscheidend ist vielmehr - auch aus Sicht der den Beurteilungsspielraum ausfüllenden Beklagten -, dass der Kläger durch wiederholte Pflichtverletzungen nicht unerhebliche Dienstvergehen nach § 23 Abs. 1 SG begangen hat (vgl. auch insofern BVerwG v. 27.01.1988 a.a.O.), die durch (bestandskräftige) Disziplinarmaßnahmen geahndet wurden und die in der Gesamtbetrachtung die für § 55 Abs. 4 Satz 2 SG entscheidende Bewertung der Beklagten, dass sich der Kläger als Feldwebelanwärter sich nicht zum Feldwebel eignen wird, decken.
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