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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.2002 - 2 WD 4.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,31865
BVerwG, 10.07.2002 - 2 WD 4.02 (https://dejure.org/2002,31865)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.2002 - 2 WD 4.02 (https://dejure.org/2002,31865)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 2 WD 4.02 (https://dejure.org/2002,31865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einsatz von Personal und Material der Bundeswehr für private Zwecke - Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen bei zeitweiligem Entzug von Soldaten betreffend die normale Dienstleistung - Verletzung von Dienstpflichten durch Anstiftung zur Falschmeldung - ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.11.1990 - 2 WD 28.90

    Dienstentziehung und Mißbrauch von Untergebenen zur Erledigung privater …

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2002 - 2 WD 4.02
    Als entscheidungsbefugter Einheitsführer hatte der Soldat deshalb nicht nur eine entsprechende Garantenstellung für die ordnungsmäßige, insbesondere dienstbezogene und wahrheitsgemäße Verwendung der personellen und materiellen Leistungskraft der Bundeswehr, sondern zugleich auch den Anforderungen gerecht zu werden, die sich dem Vorgesetzten zur Erhaltung seiner Autorität gegenüber Untergebenen und des Vertrauens seiner Vorgesetzten stellen (Urteil vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - <BVerwGE 86, 366 [f.]> m.w.N.).

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - und vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - m.w.N.) den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken je nach dem Gewicht des Dienstvergehens mit einer Gehaltskürzung und/oder einem Beförderungsverbot, in schweren Fällen auch mit der Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade geahndet.

    Erschwerend ist hier nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - < BVerwGE 83, 300 [302] > und vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - m.w.N.) die besondere Verantwortung des Soldaten als Offizier zu berücksichtigen; denn je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er, umso größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt.

    Ein solcher Eindruck wäre dem Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit höchst abträglich, und diese mögliche Folge muss sich der Soldat erschwerend zurechnen lassen (Urteil vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2002 - 2 WD 4.02
    Tatmilderungsgründe sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von ihm nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - < BVerwGE 83, 278 [281] > , vom 26. März 1996 - BVerwG 2 WD 36.95 - und vom 18. März 1999 - BVerwG 2 WD 30.98 - <BVerwGE 113, 317 = NZWehrr 1999, 211 >).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2002 - 2 WD 4.02
    Als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, sowie ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die auf eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten hindeuten (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [275] > und vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [344] = NZWehrr 1991, 79>).
  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen - …

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2002 - 2 WD 4.02
    Erschwerend ist hier nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - < BVerwGE 83, 300 [302] > und vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - m.w.N.) die besondere Verantwortung des Soldaten als Offizier zu berücksichtigen; denn je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er, umso größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt.
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86

    Soldat - Veruntreuung von Versorgungsgut - Entfernung aus Dienstverhältnis - …

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2002 - 2 WD 4.02
    Als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, sowie ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die auf eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten hindeuten (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [275] > und vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [344] = NZWehrr 1991, 79>).
  • BVerwG, 18.03.1999 - 2 WD 30.98

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen eigenmächtiger Abwesenheit von …

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2002 - 2 WD 4.02
    Tatmilderungsgründe sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von ihm nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - < BVerwGE 83, 278 [281] > , vom 26. März 1996 - BVerwG 2 WD 36.95 - und vom 18. März 1999 - BVerwG 2 WD 30.98 - <BVerwGE 113, 317 = NZWehrr 1999, 211 >).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 2 WD 36.95

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch unerlaubtes …

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2002 - 2 WD 4.02
    Tatmilderungsgründe sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von ihm nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - < BVerwGE 83, 278 [281] > , vom 26. März 1996 - BVerwG 2 WD 36.95 - und vom 18. März 1999 - BVerwG 2 WD 30.98 - <BVerwGE 113, 317 = NZWehrr 1999, 211 >).
  • BVerwG, 16.12.1987 - 2 WD 22.87

    Pflichtwidrige Inanspruchnahme von Soldaten, Bussen und Hubschraubern der …

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2002 - 2 WD 4.02
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - und vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - m.w.N.) den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken je nach dem Gewicht des Dienstvergehens mit einer Gehaltskürzung und/oder einem Beförderungsverbot, in schweren Fällen auch mit der Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade geahndet.
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis; …

    Rn. 113 ff) Bei der danach gebotenen Gesamtwürdigung des festgestellten Fehlverhaltens des Soldaten hinsichtlich der Anschuldigungspunkte 1 und 3 ist davon auszugehen, dass der Senat bei Inanspruchnahme des Personals und des dienstlichen Materials der Bundeswehr zu privaten Zwecken in ständiger Rechtsprechung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen je nach Gewicht des Dienstvergehens eine Gehaltskürzung und/oder ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade in Ansatz gebracht hat (vgl. Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - BVerwGE 83, 105 f., vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - m.w.N., vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 -, vom 1. April 1993 - BVerwG 2 WD 10.92 -, vom 20. April 1993 - BVerwG 2 WD 28.92 -, vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 6.99 - und vom 10. Juli 2002 - BVerwG 2 WD 4.02 -).
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