Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.2012 - 2 WD 4.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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WDO §§ 4, 99 Abs. 3 Satz 1, § 120 Abs. 1 Nr. 2; SBG § 27 Abs. 2
Aufhebung; Zurückverweisung; Vertrauensperson; Anhörung; Nachholung; Mängelbeseitigung; Ruhestandsversetzung; Reservist; Verfahrensmangel; Verfahrenshindernis; Widerspruch - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
WDO §§ 4, 99 Abs. 3 Satz 1, § 120 Abs. 1 Nr. 2
Anhörung; Aufhebung; Mängelbeseitigung; Nachholung; Reservist; Ruhestandsversetzung; Verfahrenshindernis; Verfahrensmangel; Vertrauensperson; Widerspruch; Zurückverweisung - rechtsinformationen.bund.de
Aufhebung und Zurückverweisung; Verfahrensmangel; Nachholung der Anhörung der Vertrauensperson; Mängelbeseitigung; Ruhestandsversetzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 WDO 2002, § 4 WDO 2002, § 99 Abs 3 S 1 WDO 2002, § 120 Abs 1 Nr 2 WDO 2002, § 27 Abs 2 SBG
Aufhebung und Zurückverweisung; Verfahrensmangel; Nachholung der Anhörung der Vertrauensperson; Mängelbeseitigung; Ruhestandsversetzung - Wolters Kluwer
Bewertung der Absicht zur Nichtäußerung über die Anhörung der Vertrauensperson als Widerspruch i.S.v. § 27 Abs. 2 SBG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SBG § 27 Abs. 2; WDO § 2; WDO § 99 Abs. 3
Bewertung der Absicht zur Nichtäußerung über die Anhörung der Vertrauensperson als Widerspruch i.S.v. § 27 Abs. 2 SBG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 14.10.2010 - S 4 VL 3/10
- BVerwG, 31.01.2012 - 2 WD 4.11
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.12.2010 - 2 WD 24.09
Anhörungspflicht; Disziplinarverfahren; Einleitung; gerichtlich; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2012 - 2 WD 4.11
Vielmehr ist es Aufgabe des Gerichts, die Nachholung einer unterbliebenen Verfahrenshandlung, soweit es das Verfahrensrecht zulässt, herbeizuführen (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 24.09 - BVerwGE 138, 263 = Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 4 ).Rn. 11 1. Das Unterbleiben der gemäß § 27 Abs. 2 SBG grundsätzlich vorgeschriebenen Anhörung der Vertrauensperson vor Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens stellt nicht nur eine Verletzung einer Ordnungsbestimmung, sondern einen Verstoß gegen eine gesetzlich zwingend vorgesehene Verfahrensvorschrift dar (Urteil vom 8. Dezember 2010 a.a.O. ).
Dass es nicht zu einer entsprechenden Aufforderung gekommen ist, begründet wiederum einen schweren Mangel des gerichtlichen Verfahrens, der in Ermangelung einer Aufforderungsmöglichkeit durch den Senat hier gemäß § 120 Abs. 1 Nr. 2 WDO zwingend zur Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache führt (Urteil vom 8. Dezember 2010 a.a.O. ).
Hiernach stellt das Unterbleiben der gesetzlich vorgesehenen Anhörung nicht nur die Verletzung einer Ordnungsbestimmung, sondern einen Verstoß gegen eine als zwingend vorgesehene Verfahrensvorschrift dar (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2010 a.a.O. ).
Ist schon der Verzicht auf eine Beteiligung kein Widerspruch gegen diese (Urteil vom 8. Dezember 2010 a.a.O. ), so ist es das ausdrückliche Offenlassen der Frage erst recht nicht.
Rn. 27 Unterbleibt die gesetzlich vorgesehene Anhörung der Vertrauensperson, hat dies (noch) nicht die Unwirksamkeit der Einleitungsverfügung zur Folge und stellt auch (noch) kein Verfahrenshindernis dar (Urteil vom 8. Dezember 2010 a.a.O. ).
Die Anhörung nach § 27 Abs. 2 SBG dient - sowohl im Interesse des Soldaten als auch zur Objektivierung des Verfahrens (vgl. ZDv 10/2 Nr. 236) - der Vorbereitung der Ermessensentscheidung der Einleitungsbehörde nach § 15 Abs. 2 WDO, ob die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen den betroffenen Soldaten opportun ist (Urteil vom 8. Dezember 2010 a.a.O. ).
Geheilt wird der Fehler im Rahmen des § 99 Abs. 3 WDO aber dadurch, dass die Einleitungsbehörde nach der Nachholung der Anhörung prüft, ob sie an ihrer Entscheidung auch unter Beachtung des Vortrages der Vertrauensperson unverändert festhält, und diese Prüfung dokumentiert (Urteil vom 8. Dezember 2010 a.a.O. ).
Da eine Mängelbeseitigung von Gesetzes wegen nur im ersten Rechtszug vorgesehen ist, ist die Sache zurückzuverweisen, damit der Vorsitzende der nun zuständigen Truppendienstkammer gemäß § 99 Abs. 3 WDO verfährt (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2010 a.a.O. ).
- BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09
Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2012 - 2 WD 4.11
Rn. 10 Aber auch unabhängig von der Auswirkung des Fehlers auf den Ausgang des Berufungsverfahrens ist ein schwerer Mangel des Verfahrens im Sinne des § 120 Abs. 1 Nr. 2 WDO dann gegeben, wenn eine vom Gesetzgeber als zwingend ausgestaltete Verfahrensvorschrift, d.h. nicht nur eine reine Ordnungsvorschrift, nicht beachtet wurde (vgl. zur Abgrenzung "wesentlicher Mängel" des behördlichen Disziplinarverfahrens nach dem Bundesdisziplinargesetz von der Verletzung "bloßer Ordnungsbestimmungen" Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 = Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 6 ).Rn. 18 Eine Nichtäußerung ist zwar keine Zustimmung (vgl. Urteil vom 24. Juni 2010 a.a.O. ), sie ist aber auch kein Widerspruch.
- BVerwG, 05.01.2010 - 2 WD 26.09
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines erkennenden Richters; Besetzungsrüge; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2012 - 2 WD 4.11
Auf seine Berufung wurde dieses Urteil mit Beschluss des Senats vom 5. Januar 2010 - BVerwG 2 WD 26.09 - aufgehoben und das Verfahren wegen einer unrichtigen Besetzung der Truppendienstkammer in der Hauptverhandlung und einer unzureichenden Vertretung der Wehrdisziplinaranwaltschaft an einem Verhandlungstag an eine andere Kammer des Truppendienstgerichts Süd zurückverwiesen.Für den Ausgang des Berufungsverfahrens sind Verfahrensmängel dann von Bedeutung, wenn die Entscheidung über das Rechtsmittel im Falle einer Behebung des Verfahrensfehlers anders ausfallen kann als im Falle seiner Nichtbehebung (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 5. Januar 2010 - BVerwG 2 WD 26.09, 2 WDB 3, 09 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 4 Rn. 11).
- BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94
Verfassungsbeschwerde - Berufssoldat - Aberkennung - Ruhegehalt - Faires …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2012 - 2 WD 4.11
Rn. 39 Das Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) steht einer Zurückverweisung hier schon deshalb nicht entgegen, weil diese zur Sicherstellung des Anspruchs auf ein faires rechtsstaatliches Disziplinarverfahren (speziell zum gerichtlichen Wehrdisziplinarverfahren BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2000 - 2 BvR 993/94 - ZBR 2001, 208) unvermeidbar ist und der Senat selbst keine Möglichkeit hat, auf die Nachholung der unterbliebenen Beteiligung der Vertrauensperson hinzuwirken. - BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08
Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst; …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2012 - 2 WD 4.11
Rn. 24 Anzuhören ist die Vertrauensperson, die dafür im Zeitpunkt der Entscheidung über die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens zuständig ist, und zwar unabhängig davon, wer Vertrauensperson war, als das Dienstvergehen begangen wurde (Urteil vom 4. September 2009 - BVerwG 2 WD 17.08 - BVerwGE 134, 379 = Buchholz 450.2 § 13 WDO 2002 Nr. 1 ).
- VG Magdeburg, 29.01.2013 - 8 A 5/11
Disziplinarklage Gerichtsvollzieherin mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst
Hierunter fallen Verstöße gegen verfahrensrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, die den äußern Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens bis zur abschließenden behördlichen Entscheidung, also bis zur Erhebung der Disziplinarklage oder bis zu dem Erlass einer Disziplinarverfügung, betreffen (BVerwG, Beschluss v. 31.01.2012, 2 WD 4.11; Urteil v. 29.07.2010, 2 A 4.09 mit Verweis auf Beschluss v. 18.11.2008, 2 B 63.08; zuletzt: VG Magdeburg, Urteil v. 29.11.2012, 8 A 12/11 und Urteil v. 13.12.2012, 8 A 7/11 ; alle juris). - VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 9/12
Dr. Wiegand gegen Stadt Halle - Klage abgewiesen
Das Gericht darf eine solche zwingende Vorschrift nicht dadurch "leerlaufen" lassen, dass es ihre Nichtbeachtung als für das Ergebnis des gerichtlichen Disziplinarverfahrens unerheblich einstuft (vgl. zusammenfassend: VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2012, 8 A 7/11 mit Verweis auf: BVerwG, Beschluss v. 31.01.2012, 2 WD 4.11; Urteil v. 29.07.2010, 2 A 4.09; Urteil v. 20.10.2005, 2 C 12.04; Beschluss v. 18.11.2008, 2 B 63.08; alle juris). - BVerwG, 31.01.2012 - 2 WD 32.10
Aufhebung; Zurückverweisung; Vertrauensperson; Anhörung; Nachholung; …
Ebenso wenig wie der Verzicht auf eine Beteiligung ein Widerspruch gegen diese ist (…Urteil vom 8. Dezember 2010 a.a.O. ), ist es das Offenlassen der Frage nach der Beteiligung der Vertrauensperson (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 4.11 ).Da eine Mängelbeseitigung von Gesetzes wegen nur im ersten Rechtszug vorgesehen ist, ist die Sache zurückzuverweisen, damit der Vorsitzende der nun zuständigen Truppendienstkammer gemäß § 99 Abs. 3 WDO verfährt (…vgl. Urteil vom 8. Dezember 2010 a.a.O. und Beschluss vom 31. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 4.11 - Rn. 24 und 31 f.).
- BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13
Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen …
Anzuhören ist die Vertrauensperson, die zum Zeitpunkt der Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens für den Soldaten zuständig ist (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 4.11 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 9 Rn. 11 und 24). - VG Magdeburg, 13.12.2012 - 8 A 7/11
Disziplinarrecht (Gehaltskürzung) - hier: körperliche Belästigung eines …
Vielmehr ist es Aufgabe des Gerichts, die Nachholung einer unterbliebenen Verfahrenshandlung, soweit es das Verfahrensrecht zulässt, herbeizuführen (vgl. BVerwG, Beschluss v. 31.01.2012, 2 WD 4.11; Urteil v. 29.07.2010, 2 A 4.09; Urteil v. 20.10.2005, 2 C 12.04; Beschluss v. 18.11.2008, 2 B 63.08; alle juris). - BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21
Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen …
Dies gilt unabhängig davon, wer Vertrauensperson war, als das Dienstvergehen begangen wurde; zuständig ist grundsätzlich die Vertrauensperson, die von der Wählergruppe gewählt wurde, der der betroffene Soldat im maßgeblichen Zeitpunkt angehört (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. September 2009 - 2 WD 17.08 - BVerwGE 134, 379 Rn. 24 und Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 WD 4.11 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 9 Rn. 24). - VG Wiesbaden, 16.07.2019 - 28 K 703/15
Verweis gegen Bürgermeister wegen der Nichtbeachtung kommunal-, haushalts- und …
Für den Ausgang des Berufungsverfahrens sind Verfahrensmängel dann von Bedeutung, wenn die Entscheidung über das Rechtsmittel im Falle einer Behebung des Verfahrensfehlers anders ausfallen kann als im Falle seiner Nichtbehebung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 WD 4/11 -, Rn. 9, juris). - BVerwG, 04.09.2013 - 2 WDB 4.12
Unterbliebene Bekanntgabe der Stellungnahme einer Vertrauensperson; Heilung einer …
Rn. 17 Allerdings liegt darin ein Verstoß gegen das Recht des Soldaten auf rechtliches Gehör, der die Einleitungsverfügung fehlerhaft, aber nicht unwirksam macht (…vgl. Urteil vom 8. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 19; Beschluss vom 31. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 4.11 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 9 Rn. 26 f.). - BVerwG, 27.02.2014 - 2 WDB 1.13
Voraussetzungen für die Einstellung eines gerichtlichen Wehrdisziplinarverfahrens …
Hier liegt zwar ein Mangel des Verfahrens vor, er steht der Fortsetzung des Verfahrens aber nicht entgegen, weil er geheilt worden ist (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 4.11 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 9 Rn. 35).
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