Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.1983 - 2 WD 40.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entziehung der Verpflichtung zum Wehrdienst - Fahnenflucht als Dienstvergehen - Auswanderung nach Kenia durch einen Soldaten - Unerlaubte Abwesenheit von der Truppe als Dienstvergehen - Gefährdung der Disziplin der Wehrpflichtigen - Beeinträchtigung der ...
Verfahrensgang
- TDG Mitte, 26.08.1982 - 2 VL 15/82
- BVerwG, 22.02.1983 - 2 WD 40.82
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.05.1980 - 2 WD 6.80
Disziplinarverfahren gegen einen Bundeswehrsoldaten - Herabsetzung in den …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 2 WD 40.82
Außergewöhnliche psychische Situationen haben die Wehrdienstsenate wiederholt in dieser Weise zugunsten des betroffenen Soldaten berücksichtigt (BDH Urteil vom 18. Januar 1967 - 1 WD 35/66 - BVerwG Urteile vom 9. Juli 1969 - 2 WD 17/69 -, vom 13. Mai 1980 - 2 WD 6/80 - und vom 17. Dezember 1980 - 2 WD 61/80).
- BVerwG, 14.01.1988 - 2 WD 33.87
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Strafverfahren gegen einen Soldaten wegen …
Da in dieser Situation die Steuerungsfähigkeit des Soldaten im Sinne des § 21 StGB so herabgesetzt war, daß er dem Drang, aus der Krisensituation fortzulaufen, erheblich weniger widerstehen konnte als ein Durchschnittssoldat, mußte das dadurch geminderte Maß der Schuld bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 54 Abs. 5 i.V.m. § 34 Abs. 1 WDO berücksichtigt werden (BVerwG Urteil vom 22. Februar 1983 - 2 WD 40/82 - m.w.N.). - BVerwG, 29.04.1987 - 2 WD 45.86
Dienstvergehen eines Soldaten - Pflicht eines Soldaten zu treuem Dienen - Pflicht …
Da in dieser Situa tion das Hemmungsvermögen des Soldaten bei Begehung der Tat im Sinne des § 21 StGB so herabgesetzt war, daß er dem Drang, aus der Krisensituation fortzulaufen, erheblich weniger widerstehen konnte als ein Durchschnittssoldat, mußte das dadurch geminderte Maß der Schuld bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 54 Abs. 5 i.V.m. § 34 Abs. 1 WDO berücksichtigt werden (BVerwG Urteil vom 22. Februar 1983 - 2 WD 40/82 - m.w.N.). - BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82
Dienstvergehen eines Soldaten - Schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten - …
War aber das Hemmungsvermögen des früheren Soldaten bei Begehung der Taten im Sinne des § 21 StGB so herabgesetzt, daß er dem Drang, aus der Krisensituation fortzulaufen, erheblich weniger widerstehen konnte als ein Durchschnittssoldat, so mußte das dadurch geminderte Maß der Schuld bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 54 Abs. 5 i.V.m. § 34 Abs. 1 WDO berücksichtigt werden (BVerwG Urteil vom 22. Februar 1983 - 2 WD 40/82 - m.w.N.). - BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 46.89
Strafverfahren gegen Soldaten wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe - …
War aber das Hemmungsvermögen des Soldaten bei Begehung der Taten im Sinne des § 21 StGB so herabgesetzt, daß er dem Drang, aus der Krisensituation fortzulaufen, erheblich weniger widerstehen konnte, als ein Durchschnittssoldat, so mußte das dadurch geminderte Maß der Schuld bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 54 Abs. 5 i.V.m. § 34 Abs. 1 WDO berücksichtigt werden (BVerwG Urteile vom 22. Februar 1983 - 2 WD 40/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82). - BVerwG, 23.05.1991 - 2 WD 56.90
Benutzung eines privaten Pkw eines Untergebenen als Verstoß gegen die …
Das dadurch geminderte Maß der Schuld mußte bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 54 Abs. 5 i.V.m. § 34 Abs. 1 WDO berücksichtigt werden (BVerwG Urteile vom 22. Februar 1983 - 2 WD 40/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82 -).
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