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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,29595
BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99 (https://dejure.org/2000,29595)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2000 - 2 WD 40.99 (https://dejure.org/2000,29595)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 2 WD 40.99 (https://dejure.org/2000,29595)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen falscher Angaben in der Reisekostenabrechnung und dadurch Erschleichung überhöhten Auslagenersatzes - Verstoß gegen die Dienstpflichten zum treuen Dienen, zur Wahrheit in dienstlichen Angelegenheiten sowie zum achtungswürdigen ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99
    Ein Soldat, der gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen der Bundeswehr unwahre Erklärungen abgibt, büßt hierdurch allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (vgl. Urteile vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <NZWehrr 1993, 76 > und vom 4. Dezember 1997 - BVerwG 2 WD 21.97-).

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [131 f.]> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - ).

  • BVerwG, 27.04.1994 - 2 WD 38.93

    Wehrrecht - Dienstgradherabsetzung - Eigennützige Schädigung des Dienstherrn - …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [344 f.]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213 > und vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - <BVerwGE 103, 140 = NZWehrr 1995, 78 >; Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27 [f.]>).

    Sie bezieht sich nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 13 Abs. 1 SG auf "dienstliche Angelegenheiten", und zwar entgegen der Auffassung des Verteidigers nicht nur auf den militärischen Bereich, sondern auch auf alle mit dem Dienst zusammenhängenden Vorgänge, beispielsweise Zahlungsvorgänge im Rahmen der besoldungsrechtlichen Nebenalimentation (Urteile vom 27. Januar 1983 - BVerwG 2 WD 25.82 - < BVerwGE 76, 54 [59] >, vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 [222]>, vom 19. März 1991 - BVerwG 2 WD 50.90 - < BVerwGE 93, 52 [54] > und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - ).

  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum - …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [131 f.]> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - ).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99
    Milderungsgründe in der Tat, die nach der Rechtsprechung des Senats zu berücksichtigen wären (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] >, vom 26. März 1996 - BVerwG 2 WD 36.95 - und vom 18. März 1999 - BVerwG 2 WD 30.98 - <NZWehrr 1999, 211 >), wären nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von ihm nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99
    Als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, sowie ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die auf eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienste bewährten Soldaten hindeuten (Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.1989 - 2 WD 50.86

    Offizier - Überschreitung dienstlicher Kompetenzen - Private Zwecke - …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99
    Sie bezieht sich nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 13 Abs. 1 SG auf "dienstliche Angelegenheiten", und zwar entgegen der Auffassung des Verteidigers nicht nur auf den militärischen Bereich, sondern auch auf alle mit dem Dienst zusammenhängenden Vorgänge, beispielsweise Zahlungsvorgänge im Rahmen der besoldungsrechtlichen Nebenalimentation (Urteile vom 27. Januar 1983 - BVerwG 2 WD 25.82 - < BVerwGE 76, 54 [59] >, vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 [222]>, vom 19. März 1991 - BVerwG 2 WD 50.90 - < BVerwGE 93, 52 [54] > und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - ).
  • BVerwG, 12.10.1993 - 2 WDB 15.92

    Wehrrecht - Pflichtverletzung - Delegation - Letztverantwortung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [344 f.]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213 > und vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - <BVerwGE 103, 140 = NZWehrr 1995, 78 >; Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27 [f.]>).
  • BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93

    Vollendeter oder versuchter Betrug eines Soldaten zulasten des Dienstherrn durch …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [344 f.]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213 > und vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - <BVerwGE 103, 140 = NZWehrr 1995, 78 >; Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27 [f.]>).
  • BVerwG, 18.03.1999 - 2 WD 30.98

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen eigenmächtiger Abwesenheit von …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99
    Milderungsgründe in der Tat, die nach der Rechtsprechung des Senats zu berücksichtigen wären (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] >, vom 26. März 1996 - BVerwG 2 WD 36.95 - und vom 18. März 1999 - BVerwG 2 WD 30.98 - <NZWehrr 1999, 211 >), wären nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von ihm nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
  • BVerwG, 10.11.1987 - 2 WD 6.87

    Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten für die Durchführung eines Umzugs …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [344 f.]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213 > und vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - <BVerwGE 103, 140 = NZWehrr 1995, 78 >; Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27 [f.]>).
  • BVerwG, 20.07.1994 - 2 WD 1.94

    Disziplinarrecht - Reisekostenbetrügerei - Offizier - Dienstgradherabsetzung - …

  • BVerwG, 19.03.1991 - 2 WD 50.90

    Bundeswehrfahrlehrer - Militärkraftfahrlehrer - Disziplinare Würdigung - …

  • BVerwG, 27.01.1983 - 2 WD 25.82

    Dienststellenleiter - Mißbrauch der Befugnisse - Dienstvergehen - Dienstvergehen

  • BVerwG, 26.03.1996 - 2 WD 36.95

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch unerlaubtes …

  • BVerwG, 04.12.1997 - 2 WD 21.97

    Betrug eines Soldaten zu Lasten der Bundeswehr - Pflicht zum treuen Dienen - …

  • BVerwG, 21.02.2001 - 2 WD 45.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil …

    Milderungsgründe in der Tat, die nach der Rechtsprechung des Senats zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] >, vom 26. März 1996 - BVerwG 2 WD 36.95 -, vom 18. März 1999 - BVerwG 2 WD 30.98 - <ZBR 1999, 346 = NZWehrr 1999, 211 > und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 2 WD 40.99 -), liegen nur dann vor, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechthin nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.

    Als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, eine Handlung unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährtem Soldaten erscheinen lassen (Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - < BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79 > und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 2 WD 40.99 -).

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