Rechtsprechung
| BVerwG, 23.09.2010 - 2 WD 41.09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Dienstgradherabsetzung eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens durch Herunterladen von kinderpornographischen Bildern über ein Tauschnetzwerk auf den persönlichen PC aus Neugierde; Gesteigerte Verantwortungspflicht und Vorbildpflicht eines Portepeeunteroffizier ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dienstgradherabsetzung eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens durch Herunterladen von kinderpornographischen Bildern über ein Tauschnetzwerk auf den persönlichen PC aus Neugierde; Gesteigerte Verantwortungspflicht und Vorbildpflicht eines Portepeeunteroffizier ...
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- TDG Süd, 05.11.2009 - 1 VL 19/08
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 WD 41.09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06
Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien; …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 2 WD 41.09
Der darin liegende sexuelle Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen ist - wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung immer wieder festgestellt hat - in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da das Kind wegen seiner fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten kann (Urteil vom 25. September 2007 - BVerwG 2 WD 19.06 - Rn. 43).Tritt ein Verschaffen solcher Dateien/Schriften im Sinne des § 184b Abs. 2 StGB hinzu, wird das Fehlverhalten so gravierend, dass der Soldat im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar wird und er nur in minderschweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe in seinem Dienstverhältnis verbleiben kann (vgl. Urteile vom 25. September 2007 - BVerwG 2 WD 19.06 - Buchholz 450.2 38 WDO 2002 Nr. 23 - (Rn. 42 ff.), vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - NZWehrr 2007, 28 ff, vom 25. September 2007 a.a.O. (Seite 21 ff. des Urteilsumdrucks) und vom 11. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 35.02 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 39).
- BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08
Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 2 WD 41.09
Ob die Tat- und Schuldfeststellungen vom Truppendienstgericht rechtsfehlerfrei getroffen worden sind, darf vom Senat nicht überprüft werden (Urteil vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 14 m.w.N.).Der Senat ist allerdings nicht gehindert, Lücken in den tatsächlichen Feststellungen des Truppendienstgerichts zu schließen und zusätzlich eigene, für die Maßnahmebemessung erhebliche Feststellungen zum Tathergang zu treffen, solange dies weder im Widerspruch zu den Tat- und Schuldfeststellungen der Truppendienstkammer steht noch dadurch deren rechtliche Würdigung in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 10. September 2009 a.a.O.).
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 2 WD 41.09
Das Grundrecht des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schützt gerade die Intimsphäre und die engere persönliche Lebenssphäre (BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 1980 - 1 BvR 185/77 - BVerfGE 54, 148 und vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 1542/84 - BVerfGE 72, 155 ).
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 2 WD 41.09
Es schützt ferner die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen seine personenbezogenen Daten und persönlichen Lebenssachverhalte offenbart werden sollen (BVerfG, Beschluss vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87 - BVerfGE 80, 367 ). - BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84
Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 2 WD 41.09
Das Grundrecht des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schützt gerade die Intimsphäre und die engere persönliche Lebenssphäre (BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 1980 - 1 BvR 185/77 - BVerfGE 54, 148 und vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 1542/84 - BVerfGE 72, 155 ). - BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07
Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen; …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 2 WD 41.09
Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten (Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 = DokBer 2009, 15 m.w.N.). - BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09
Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium; …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 2 WD 41.09
Rn. 25 f) Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 -). - BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04
Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 2 WD 41.09
Tritt ein Verschaffen solcher Dateien/Schriften im Sinne des § 184b Abs. 2 StGB hinzu, wird das Fehlverhalten so gravierend, dass der Soldat im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar wird und er nur in minderschweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe in seinem Dienstverhältnis verbleiben kann (…vgl. Urteile vom 25. September 2007 - BVerwG 2 WD 19.06 - Buchholz 450.2 38 WDO 2002 Nr. 23 - (Rn. 42 ff.), vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - NZWehrr 2007, 28 ff…, vom 25. September 2007 a.a.O. (Seite 21 ff. des Urteilsumdrucks) und vom 11. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 35.02 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 39). - BVerwG, 11.02.2003 - 2 WD 35.02
Beschaffen und Besitz kinderpornografischer Bilder; Eingriff in Menschenwürde; …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 2 WD 41.09
Tritt ein Verschaffen solcher Dateien/Schriften im Sinne des § 184b Abs. 2 StGB hinzu, wird das Fehlverhalten so gravierend, dass der Soldat im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar wird und er nur in minderschweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe in seinem Dienstverhältnis verbleiben kann (…vgl. Urteile vom 25. September 2007 - BVerwG 2 WD 19.06 - Buchholz 450.2 38 WDO 2002 Nr. 23 - (Rn. 42 ff.), vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - NZWehrr 2007, 28 ff…, vom 25. September 2007 a.a.O. (Seite 21 ff. des Urteilsumdrucks) und vom 11. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 35.02 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 39).
- BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18
Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und …
Der darin liegende sexuelle Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen ist - wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung immer wieder festgestellt hat - in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da das Kind bzw. der Jugendliche wegen seiner fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten kann (…BVerwG, Urteile vom 25. September 2007 - 2 WD 19.06 - Rn. 43, vom 23. September 2010 - 2 WD 41.09 - Rn. 15 …und vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 36 Rn. 21). - BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11
Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Verschaffen; Zugänglichmachen; …
Der darin liegende sexuelle Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen ist - wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung immer wieder festgestellt hat - in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da das Kind wegen seiner fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten kann (…Urteile vom 25. September 2007 - BVerwG 2 WD 19.06 - Rn. 43 und vom 23. September 2010 - BVerwG 2 WD 41.09 - Rn. 15).Tritt ein Verschaffen solcher Dateien/Schriften an andere (§ 184b Abs. 2 StGB) - also ein Verbreiten - hinzu, wird das Fehlverhalten so gravierend, dass der Soldat im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar wird und er nur in minderschweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe in seinem Dienstverhältnis verbleiben kann (vgl. Urteile vom 11. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 35.02 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 39, vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - NZWehrr 2007, 28 ff., vom 25. September 2007 - BVerwG 2 WD 19.06 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 23 - Rn. 42 ff., vom 23. September 2010 - BVerwG 2 WD 41.09 - Rn. 26 und vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 35.09 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 5).
- BVerwG, 06.10.2010 - 2 WD 35.09
Disziplinarische Ahndung des Besitzes und der Verschaffung kinderpornografischer …
Tritt jedoch wie vorliegend der Fall des Verschaffens solcher Dateien/Schriften im Sinne des § 184b Abs. 2 StGB hinzu, wird das Fehlverhalten so gravierend, dass der Soldat im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar wird und er nur in minderschweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe im Dienstverhältnis verbleiben kann (vgl. Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 2 WD 41.09 - m.w.N.).Der Senat vermag auch keinen minderschweren Fall oder besondere Milderungsgründe im Sinne des vom früheren Soldaten zitierten Urteils vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - (NZWehrr 2007, 28 ff.; vgl. auch Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 2 WD 41.09 -) zu erkennen, die das Verbleiben des früheren Soldaten im Rang eines Reserveoffiziers noch zuließen.
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